Kürzere Wartezeiten, Zugang zu Spezialisten und eine generell bessere Gesundheitsversorgung – die private Krankenversicherung gilt als Premium-Variante der gesetzlichen Versorgung. Wer nicht in die PKV wechseln kann oder will, hat jedoch auch innerhalb des GKV-Kosmos Möglichkeiten, das Serviceniveau seiner Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Die Rede ist von sogenannten Wahltarifen – 2007 von der Bundesregierung gesetzlich ermöglicht. Diese Tarife bieten spezielle Leistungen oder Beitragsermäßigungen. Sie sollen zusammen mit den unterschiedlichen Zusatzbeiträgen und -leistungen den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen ankurbeln, sind jedoch bei vielen Versicherten weitgehend unbekannt geblieben.
Wahltarife sind kombinierbar
Makler können hier für nachhaltige Aufklärung sorgen. Doch Wahltarife sind zum Teil sehr erklärungsbedürftig und schwer miteinander vergleichbar. Von Krankenkassenseite kommt oftmals nur eine rein fachliche Ansprache zu dem Thema. „Vielfach wird der Nutzen einer möglichen Kombination aus Wahltarif und Zusatzleistungen der privaten Anbieter nicht verdeutlicht. Hier ergibt es Sinn, wenn sich Makler und Krankenkasse zusammensetzen und die Produktpaletten austauschen oder ergänzen“, betont Michael Kietzmann, Leiter Produktmanagement der Knappschaft.
Wahltariftypen ermöglichen dem Makler in Kombination mit seiner Produktpalette, wie zum Beispiel 2-Bett/Chefarzt oder private Zahnzusatzversicherung, seinen Kunden eine bessere Absicherung rund um das Thema Vorsorge und Gesundheit zu bieten. „In der Regel belaufen sich die zusätzlichen Kosten für den Kunden dabei auf rund 100 Euro im Monat“, so Kietzmann.
Zielgruppe: Leistungsorientierte Verbraucher
Wer kommt als Zielgruppe für Wahltarife in Frage? „Das sind oftmals Kunden, die mehr wollen. Mehr Leistungen. Mehr Flexibilität. Und solche, die mit einem äußerst gesunden Lebensstil in der Lage sind, sowohl Beitragsrückerstattung als auch Selbstbehalt miteinander in Einklang zu bringen“, sagt Kietzmann. Beitragsrückzahlung und Selbstbehalt sind dabei neben Kostenerstattung, Krankengeld für Selbstständige und Alternativen Arzneimitteln die am meisten verbreiteten Wahltarife.
Zur Zielgruppe gehören demnach Unternehmer, Ehegatten von Unternehmern mit sogenanntem Ehegattenarbeitsvertrag und generell Kunden, die den Wechsel in die PKV aus unterschiedlichsten Gründen scheuen. Auch für Hochschulabsolventen können Wahltarife interessant sein.
Selbstbehalt für Kunden überschaubar
Behandelt werden wie ein Privatpatient, aber gesetzlich versichert? Wie funktioniert das in der Praxis? Der Versicherte beantragt die Kostenerstattung, erklärt somit den Umstieg auf das sogenannte Sachleistungsprinzip und erhält damit den Privatpatienten-Status. Das Mitglied wird zum Selbstzahler beim Arzt. Der Arzt kann nun nach der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GoÄ/GoZ) abrechnen, am Leistungskatalog ändert sich jedoch nichts.
In der Regel übernehmen die Krankenkassen dabei die Kosten in Höhe von 80 bis 92,5 Prozent. Die darüberhinausgehenden Kosten bleiben der Selbstbehalt des Kunden.
Kassenwechsel richtig argumentiert
Je nach Bedarf des Kunden werden Makler meist einen Wechsel der Krankenkasse empfehlen, etwa weil die bisherige Kasse keine Wahltarife anbietet oder andere Kassen eine bessere Kombination von Wahltarifen bieten. Zentrale Frage hierbei: Was braucht der Kunde von der Krankenkasse in seiner jetzigen Lebenssituation und kann er dies über die nächsten ein bis drei Jahre überschauen?
Kundeneinwänden bezüglich eines Wechsels kann der Makler mit sachlichen Argumenten begegnen. „Er sollte die Sicht des Kunden auf das Leistungsangebot der Krankenkasse lenken und erklären, dass knapp 95 Prozent der Leistungen der GKV sich aus den Grundsätzen des SGB V ergeben, also bei jeder Krankenkasse gleich sind. Der Mehrwert ergibt sich aus den rund 5 Prozent Satzungsleistung der jeweiligen Krankenkasse“, so Kietzmann. Es lohnt sich also besonders, auf die Extras zu achten.
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