Arbeitsunfälle sind nicht immer versichert

Warum Späße unter Kollegen teuer sein können

Kommt es zum Unfall am Arbeitsplatz, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Beruht der Unfall jedoch auf einem Scherz unter Kollegen, dann ist das laut aktuellem Gerichtsurteil nicht der Fall. Warum das Landessozialgericht Hessen so entschied.
© Getty Images
Spaß unter Kollegen: Verursachen die Neckereien unter Erwachsenen einen Arbeitsunfall, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden nicht auf.

Ein bisschen Spaß muss sein, denn das lockert die Atmosphäre am Arbeitsplatz schließlich auf. Doch die Folgen können teuer werden, wie ein aktuelles Urteil (Aktenzeichen L3U47/13) zeigt. So tritt laut Bericht der Saarbrücker Zeitung die gesetzliche Unfallversicherung nicht für einen Schaden ein, der aufgrund von Neckereien unter Erwachsenen entsteht – und zwar auch dann nicht, wenn der Unfall während der Arbeitszeit geschieht.

Was war passiert? Während einer Umschulung wurde ein 27-Jähriger Opfer eines Wasserangriffs durch eine Mitschülerin. Der Kläger flüchtete mit einem Sprung aus dem Fenster. Stürzte und krachte durch ein Wellblechdach. Unfallfolge: Eine Verletzung an Fuß und Wirbelsäule.

Mehr zum Thema

DIA schießt gegen Verivox-Rechnung

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) zeigt sich mit einer Rechnung des Vergleichsportals Verivox überhaupt…

Ex-Finanzminister Kukies fordert auf MMM-Messe entschlossene Reformen

Deutschland wächst kaum noch. Das ist die nüchterne Diagnose, die Ex-Bundesfinanzminister Jörg Kukies mit zwei…

„Der kostenlose Zusatznutzen der Fondspolice wird kaum thematisiert“

Pfefferminzia: Warum sind Fondspolicen das passende Altersvorsorgeinstrument? Ralf Meyer: Kapital allein ist keine Absicherung für…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert