Kommt es zum Unfall am Arbeitsplatz, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Beruht der Unfall jedoch auf einem Scherz unter Kollegen, dann ist das laut aktuellem Gerichtsurteil nicht der Fall. Warum das Landessozialgericht Hessen so entschied.
Spaß unter Kollegen: Verursachen die Neckereien unter Erwachsenen einen Arbeitsunfall, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden nicht auf.
Ein bisschen Spaß muss sein, denn das lockert die Atmosphäre am Arbeitsplatz schließlich auf. Doch die Folgen können teuer werden, wie ein aktuelles Urteil (Aktenzeichen L3U47/13) zeigt. So tritt laut Bericht der Saarbrücker Zeitung die gesetzliche Unfallversicherung nicht für einen Schaden ein, der aufgrund von Neckereien unter Erwachsenen entsteht – und zwar auch dann nicht, wenn der Unfall während der Arbeitszeit geschieht.
Was war passiert? Während einer Umschulung wurde ein 27-Jähriger Opfer eines Wasserangriffs durch eine Mitschülerin. Der Kläger flüchtete mit einem Sprung aus dem Fenster. Stürzte und krachte durch ein Wellblechdach. Unfallfolge: Eine Verletzung an Fuß und Wirbelsäule.
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