Auch in dieser Woche informieren wir Sie über die Versicherungsprodukte und -services der Woche. Acht Produkte sind es dieses Mal.
Die Allianz hat ihrer privaten Wohngebäudeversicherung ein Update verpasst. Die Produktlinien Basis, Smart, Komfort und Premium bleiben bestehen. Neu ist im Komfort-Tarif etwa das wählbare Leistungspaket „Haus- und Technikschutz“, das unter anderem erweiterten Schutz für Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen haustechnischer Anlagen und Systeme zur Stromgewinnung absichert. Außenpools lassen sich ebenso versichern.
Detaillierte Abfragen – etwa zu Pools oder Nebengebäuden – ermöglichen es, einzelne Leistungen gezielt ein- oder auszuschließen. Wer bestimmte Risiken nicht absichern möchte, zahlt also auch nicht dafür.
Der Premium-Tarif bietet im Rahmen einer Allgefahrendeckung umfassenden Schutz für Wohn- und Nebengebäude. Hier wurde eine Entschädigungsgrenze von 100.000 Euro für den Allgefahrenschutz unbenannter Gefahren eingezogen, Abnutzung und Verschleiß sind nicht mehr versichert.
Bisher gab es in den Grundgefahren der Wohngebäudeversicherung fünf Selbstbehalt-Staffeln – jetzt gibt es acht. Und zwar von 0 bis 10.000 Euro. Wählt man einen Selbstbehalt von 500 Euro pro Schaden, bringt das eine Beitragsentlastung von etwa 15 Prozent.
In der Elementarversicherung sind seit Oktober 2025 weiterhin bis zu 150.000 Euro Eigenleistung im Schadenfall bei Überschwemmung und Rückstau wählbar. Bei einem Überschwemmungsschaden reduziert sich der Selbstbehalt um bis zu 50 Prozent, wenn Kunden das Vorhandensein von druckwasserdichten Fenstern und Türen am versicherten Gebäude an allen überschwemmungsgefährdeten Öffnungen nachweisen können.
Markel bietet ab sofort erweiterten Versicherungsschutz für Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche an. Finanzdienstleister können zwischen einer Managerhaftpflicht (D&O-Police) oder einer E&O-Police wählen. E&O steht dabei für Errors & Omissions und ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für berufliche Fehler. Auch eine Kombination beider Versicherungen ist möglich. Die verfügbaren Deckungskapazitäten steigen dabei auf bis zu 15 Millionen Euro.
Zu den Zielgruppen zählen Banken und Sparkassen, Fonds- und Kapitalverwaltungsgesellschaften, Private-Equity- und Venture-Capital-Häuser, Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften, Family Offices sowie Fintechs, Insurtechs und Leasing- oder Factoring-Gesellschaften – ebenso wie deren leitende Mitarbeiter.
Die VHV Allgemeine Versicherung erweitert ihr Angebot im Bereich der Cyberversicherung gezielt für Handwerksbetriebe. Mit dem Konzept „Cyberprotect Handwerk“ adressiert sie insbesondere aktuelle Betrugsszenarien und Ausfallrisiken, die für kleine und mittelständische Betriebe erhebliche finanzielle Folgen haben können.
Ziel ist es, Vermittlerinnen und Vermittlern eine praxisnahe, verständliche Lösung für die Beratung ihrer Gewerbekunden im Handwerk bereitzustellen. Der Versicherungsantrag ist auf die vertriebliche Praxis ausgerichtet. Gleichzeitig ermöglicht das Konzept von Beginn an einen umfassenden Cyberversicherungsschutz: Handwerksbetriebe haben im Rahmen einer Übergangsfrist sechs Monate Zeit, die für die Cyberversicherung nötigen IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. In dieser Zeitspanne besteht bereits der volle Versicherungsschutz.
Zu den zentralen Bausteinen von „Cyberprotect Handwerk“ zählen:
Axa bietet ab sofort vier neue Zahnzusatzversicherungen an: Zahn Premium, Zahn Komfort, Zahn Klassik und Zahn easy. Die Tarife Klassik, Komfort und Premium unterscheiden sich in Bezug auf die Absicherungshöhen für Zahnersatz. Zusammen mit den Leistungen der Krankenkasse werden im Klassik-Tarif 80 Prozent, im Komfort-Tarif 90 Prozent und im Premium-Tarif 100 Prozent der Kosten – etwa für Kronen, Brücken, Implantate oder Verblendungen – erstattet.
Für Zahnprophylaxe wie professionelle Zahnreinigungen erstatten alle drei Tarife 100 Prozent. In den Tarifen Zahn Klassik und Zahn Komfort einmal pro Jahr, im Tarif Zahn Premium unbegrenzt.
Auch in Bezug auf Kieferorthopädie gibt es Leistungsabstufungen von 80 Prozent (Klassik), 90 Prozent (Komfort) und 100 Prozent (Premium) bis 5.000 Euro pro Vertragslaufzeit. Das gilt für Behandlungen von jungen Menschen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begonnen wurden und Behandlungen von Erwachsenen bei Unfall.
Außerdem verfügen die Tarife über unterschiedliche Deckelungen bei den Steigerungsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Zahn Klassik und Zahn Komfort erstatten bis zum fünffachen Satz, Zahn Premium ohne Begrenzung auf den Höchstsatz der Gebührenordnung.
Das Portfolio wird durch den neuen Tarif Zahn easy ergänzt. Innerhalb eines Budgets von bis zu 1.000 Euro pro Jahr bekommen Versicherte Leistungen wie Zahnersatz, Inlays und Füllungen oder Zahnbehandlungen – inklusive der Leistungen der GKV – erstattet. Professionelle Zahnreinigung oder Bleaching werden mit je bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. Versicherte haben innerhalb des Budgets so selbst die Möglichkeit, die Leistungen flexibel auszuwählen, die für sie wichtig sind.
Die Bayerische bringt eine weiterentwickelte Generation ihrer fondsgebundenen Altersvorsorgelösung „Blue Invest“ sowie ein Update der „Hallo Zukunft“-Police auf den Markt.
Die nachhaltigen Sachwertfonds der Bayerischen-Tochter Pangaea Life bleiben das Fundament der „Blue Invest“-Police – mit Investments in erneuerbare Energien und nachhaltigen Wohnraum. Kunden können ihr Portfolio nun aber breiter aufstellen und bis zu 70 Prozent in nachhaltige Publikumsfonds investieren.
Die wichtigsten Updates von Blue Invest im Überblick:
Sowohl für „Hallo Zukunft“ als auch „Blue Invest“ gilt ab sofort:
Die Waldenburger Versicherung hat ihre Hausratversicherung überarbeitet und Leistungen ausgebaut. So umfasst der Premium Plus Tarif nun auch einen erweiterten Bereich für Wertsachen in externen Tresorschließfächern. Zudem sind Feuerschäden an Gartenmöbeln und Gartengeräten auf dem Grundstück der versicherten Wohnung mitversichert.
Darüber hinaus verzichtet die Waldenburger im Premium Plus Tarif bei grobfahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften bis zu einem Entschädigungsbetrag von 5.000 Euro auf eine Kürzung.
Die VPV präsentiert ein neues Produkt in der Rechtsschutzversicherung. Mit dem Baustein „Leistung Plus“ erhalten Kunden im Bereich Privat-Rechtsschutz eine vorsorgliche anwaltliche Beratung, auch bei nicht versicherten Anliegen. Die Kosten werden, einmalig während der Vertragslaufzeit, bis zu 1.000 Euro übernommen.
Das Angebot zur Überprüfung von Mietnebenkostenabrechnungen ist ein erster Schritt in Richtung digitale Rechtsservices. Kunden erhalten online unkompliziert Unterstützung bei der Prüfung ihrer Abrechnungen. Neu ist unter anderem auch der Arbeitgeberinsolvenz-Rechtsschutz mit einer Kostenübernahme von bis zu 1.500 Euro.
Der modulare Aufbau mit den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, erlaubt eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an die individuellen Bedarfe und Lebenssituationen der Kundinnen und Kunden.
Die LV 1871 bringt ein Zielgruppenkonzept explizit für die Beratung und Absicherung von Kammerberufen auf den Markt. Mitglieder von Versorgungswerken können ihre BU-Rente künftig flexibler anpassen: Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken werden im Rahmen der Nachversicherungs- und Karrieregarantie nicht mehr bei der finanziellen Angemessenheit angerechnet.
Kammerberufe können ihre BU-Rente nun bei erstmaligem Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in einem berufsständischen Versorgungswerk erhöhen. Das gilt auch bei Wegfall oder Reduzierung von Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit aus einem berufsständischen Versorgungswerk.
Die Karrieregarantie ermöglicht es, die BU-Rente einfacher an die tatsächliche Einkommensentwicklung anzupassen. So können ab sofort auch BU-Renten vor Erreichen der Nachversicherungsobergrenze erhöht werden. Zudem besteht für Selbstständige drei Jahre nach Beginn ihrer Tätigkeit die Möglichkeit, die BU-Rente im Rahmen der Karrieregarantie um bis zu 50 Prozent zu erhöhen. Davon profitieren auch Kammerberufe.
Auch die Anerkennung des Leistungsfalls wurde für Kammerberufe vereinfacht: Kann die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, verzichtet der Versicherer auf eine Umorganisation. Und: Erkennt das Versorgungswerk allein aus medizinischen Gründen bei über 50-jährigen Kammermitgliedern die Berufsunfähigkeit an, folgt die LV 1871 diesem Votum.
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