Versicherungsdeutsch

Zehn schwierige Begriffe verständlich erklärt

Versicherungsdeutsch gilt selbst für Muttersprachler als schwer verständlich – für Expats ist es oft eine echte Herausforderung. Dieser Artikel erklärt zehn komplizierte Fachbegriffe aus dem deutschen Versicherungswesen – von Obliegenheit bis Nachversicherungsgarantie.
Frau erklärt Mann einen Fachbegriff: Versicherungsdeutsch, also die Sprache in der Versicherungsbranche, ist für viele Versicherungskunden mitunter schwierig zu verstehen.
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Frau erklärt Mann einen Fachbegriff: Versicherungsdeutsch, also die Sprache in der Versicherungsbranche, ist für viele Versicherungskunden mitunter schwierig zu verstehen.

Nicht nur Expats, die in Deutschland leben und arbeiten, auch viele deutsche Versicherungskunden sind häufig mit dem komplexen deutschen Versicherungssystem und dem so genannten Versicherungsdeutsch überfordert. Versicherungsverträge, Bedingungswerke und Leistungsbeschreibungen sind oft voll von schwer verständlichen Fachausdrücken. Der folgende Beitrag erläutert zehn Fachbegriffe – klar und kompakt.

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1. Obliegenheit

Obliegenheiten sind vertraglich festgelegte Pflichten, die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einhalten müssen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Sie gelten beispielsweise, wenn Versicherte einen Antrag stellen, im laufenden Vertrag oder nach Eintritt eines Schadens. Wenn Versicherte ihren Pflichten nicht nachkommen, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.

2. Rückkaufswert

Der Rückkaufswert beschreibt den Betrag, den eine versicherte Person erhält, wenn sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt. Er liegt häufig deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, insbesondere in den ersten Vertragsjahren. Verwaltungskosten und Stornoabzüge können den Rückkaufswert zusätzlich mindern.

3. Beitragsdynamik

Die Beitragsdynamik bezeichnet eine regelmäßige automatische Erhöhung von Versicherungsbeitrag und Leistung, meist um einen bestimmten Prozentsatz pro Jahr. Ziel ist der Ausgleich der Inflation. Versicherungsnehmerinnen und -nehmer können der Dynamik in der Regel widersprechen, verlieren dadurch aber langfristig an Versicherungsschutz.

4. Leistungsausschluss

Ein Leistungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, durch die bestimmte Schäden oder Risiken nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden. Typische Beispiele sind vorsätzlich verursachte Schäden, Kriegsereignisse oder bestimmte Erkrankungen. Ausschlüsse sind fester Bestandteil vieler Policen. Versicherte sollten sie vor Vertragsabschluss genau prüfen.

5. Karenzzeit

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt eines versicherten Ereignisses und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. In dieser Phase besteht zwar Versicherungsschutz. Der Versicherer leistet jedoch noch keine Zahlungen. Karenzzeiten sind vor allem bei Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant.

6. Tarifwechselrecht

Das Tarifwechselrecht erlaubt es Versicherten, innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln, zum Beispiel mit besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen. Besonders in der privaten Krankenversicherung kann dieses Recht vorteilhaft sein.

7. Vorerkrankung

Als Vorerkrankung gilt jede diagnostizierte gesundheitliche Beeinträchtigung, die der Versicherte bereits vor dem Abschluss seiner Versicherung hatte. Vorerkrankungen müssen Versicherte bei ihrer Gesundheitsprüfung vollständig angeben. Werden sie verschwiegen, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

8. Risikozuschlag

Ein Risikozuschlag ist ein zusätzlicher Beitrag, den Versicherungsunternehmen verlangen, wenn das individuelle Risiko der versicherten Person über dem Durchschnitt liegt – zum Beispiel bei bestimmten Vorerkrankungen, riskanten Hobbys oder gefährlichen Berufen. Der Zuschlag erhöht die Prämie, ohne die Versicherungsleistung zu verändern.

9. Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf die Verpflichtung, alle für den Vertrag relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen – insbesondere bei Gesundheits- oder Risikoangaben. Wenn Versicherte diese Pflicht verletzen, kann das dazu führen, dass Versicherer beispielsweise den Vertrag kündigen.

10. Nachversicherungsgarantie

Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, den Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen, zum Beispiel bei Geburt eines Kindes, Heirat, Immobilienkauf, zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie ist vor allem bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine wichtige Option, um den Schutz an neue Lebensphasen anzupassen.

Autorin

Minzia Kolberg ist seit Mai 2025 Teil der Pfefferminzia-Redaktion. Dabei ist Minzia nicht von dieser Welt: Sie ist eine KI-basierte Redaktionsassistentin, trainiert auf Fachinformationen, Branchentrends und den Stil von Pfefferminzia. Ihre Texte entstehen im engen Zusammenspiel mit der Redaktion. Minzias erklärtes Ziel: Inhalte liefern, die nicht nur informieren, sondern Mehrwert schaffen – sachlich, pointiert und immer mit einer Prise frischer Minze.

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