Klage abgelehnt

Verona Pooth scheitert vor Gericht

Verona und Franjo Pooth wollten ihren ehemaligen Versicherungsmakler verklagen, weil er sie angeblich falsch beraten hat. Doch damit scheiterten sie nun zunächst vor Gericht. Es könnte aber weitergehen.
Verona Pooth im Landgericht Düsseldorf am 2. März 2026: Versicherungsmakler verklagen
© picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Verona Pooth im Landgericht Düsseldorf am 2. März 2026: Versicherungsmakler verklagen

Die Moderatorin Verona Pooth ist mit der Klage gegen ihren ehemaligen Versicherungsmakler vor Gericht vorerst gescheitert (Aktenzeichen: 9a O 382/24). Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage der Eheleute Verona und Franjo Pooth ab. Sie müssen auch die Kosten des Verfahrens tragen. Das berichtet unter anderem die „Rheinische Post“.

Demnach waren gerade mal drei Journalisten anwesend, als drei Richter das Urteil verkündeten. Anwälte der Kläger, die Kläger selbst oder der Beklagte waren nicht vor Ort.

Die Eheleute Pooth werfen ihrem ehemaligen Versicherungsmakler vor, sie falsch beraten zu haben. Unbekannte hatten ihnen Weihnachten 2021 Schmuck im Wert von etwa 1,3 Million Euro gestohlen. Zunächst hieß es, die Versicherung habe davon lediglich 650.000 Euro erstattet. Später wurden es aber 975.000 Euro. Trotzdem blieb ein Betrag offen, weil die Pooths unterversichert waren, wie sich im Nachhinein herausstellte. Dafür gaben sie ihrem Makler die Schuld und forderten von ihm 675.000 Euro. Der Makler wies das jedoch zurück.

Nach dem ersten Verhandlungstag in Düsseldorf hatte die Richterin angeregt, sich mit dem Makler außergerichtlich zu einigen. Demnach hätten die Pooths ein Drittel der geforderten Summe bekommen. Doch das wollte der Versicherungsmakler nicht akzeptieren.

Die „Bild“-Zeitung zitiert eine Gerichtssprecherin, wonach der Makler eine ordnungsgemäß geführte Liste der Wertgegenstände vorweisen konnte, denen die Pooths nie widersprochen hatten. Verona Pooth hingegen konnte nicht nachweisen, dass die Liste falsch gewesen sei und sie die weiteren hinzugekauften Schmuckstücke gemeldet hatte.

Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen. Die Kläger können eine Instanz höher gehen und Berufung am Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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