Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf eine neue Tarifvereinbarung geeinigt. Das berichtet der AGV. In der Vereinbarung geht es darum, wie bestimmte Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit wieder heraufsetzen können. Verdi hatte im Vorfeld einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit verlangt. Der Arbeitgeberverband war dem nicht entgegengekommen.
Nun konnten sich die Tarifparteien einigen, und die Sozialpartner haben dem Ergebnis zugestimmt. Die neue Tarifvereinbarung soll in diesem Jahr am 1. Oktober in Kraft treten und bis Ende 2026 gelten. Folgendes steht drin:
Die gesamte Vereinbarung können Sie hier herunterladen.
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