„Spezialist für Akademiker“

Stärken und Schwächen: Das kann die Golden BU der LV 1871

Der Tarif „Golden BU“ der Lebensversicherung von 1871 gilt hier und da als Standard-Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker und Kammerberufe. Was kann der Tarif besonders gut, und wo zeigt er Schwächen? Hier ist die Analyse von Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg.
Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg: „LV 1871 als Premium-Anbieter für MINT-Berufe, Mediziner und Juristen“
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Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg: „LV 1871 als Premium-Anbieter für MINT-Berufe, Mediziner und Juristen“

Unter Maklern genießt die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) einen Ruf als solider Partner für biometrische Risiken. Der Tarif Golden BU wird oft als Standardlösung für Akademiker und Kammerberufe herangezogen. Doch gerade bei vermeintlichen „No-Brainer“-Produkten lohnt sich der detaillierte Blick in das Bedingungswerk. Hält der Tarif auch im Jahr 2026 dem Vergleich mit spezialisierten Mitbewerbern stand?

Ich habe das aktuelle Bedingungswerk seziert und dabei Licht und Schatten gefunden. Das Ergebnis ist differenziert: Für bestimmte Zielgruppen liefert die LV 1871 exzellente Lösungen, während sie für andere Berufsgruppen kaum konkurrenzfähig ist.

Die Zielgruppe MINT: Nachversicherungen als Qualitätsmerkmal

Für Ingenieure, Informatiker und Naturwissenschaftler (MINT) stellt sich in der Beratung oft die Frage, ob die BU-Versicherung den künftigen Karrieresprüngen mithalten kann.

Die LV 1871 bietet für die meisten MINT-Berufe eine Obergrenze für die Nachversicherungen von 3.000 Euro, 3.500 Euro oder sogar 4.000 Euro. Sobald diese Grenze erreicht ist, kann sie bei Gehaltssteigerungen noch einmal verdoppelt werden. In der Regel liegen MINTler damit bei rund 7.000 Euro möglicher Maximalabsicherung, was im Marktvergleich kaum ein anderer Versicherer bietet – mir fällt nur die Canda Life oder theoretisch die Condor (R+V) ein. Im Vergleich zur Condor sind Dynamiken aber auch nach Erreichen der maximalen BU-Rente weiter möglich. Ohne Begrenzung.

Ärzte und Zahnärzte: Das Detail mit dem Versorgungswerk

Traditionell ist die LV 1871 stark im medizinischen Sektor vertreten. Die Bedingungen spiegeln das wider: Die Infektionsklausel greift bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot (ab 50 Prozent Einschränkung), was deutlich praxisnäher ist als die Forderung nach einem vollständigen Verbot, wie sie bei einigen Marktteilnehmern noch zu finden ist.

Ein Detail wird in der Beratungspraxis häufig übersehen, ist aber bei der Antragsstellung sehr relevant: Die Anrechnung von Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Insbesondere bei Ärzten, die ein paar Jahre Berufserfahrung haben, kann diese Anrechnung eine bedarfsgerechte Absicherung unmöglich machen.

Immerhin findet bei der LV 1871 seit Anfang 2026 eine Anrechnung erst ab 5.000 Euro monatlicher BU-Rente – inklusive weiterer Versicherer – statt. Aus meiner Sicht ist auch hier noch Potenzial für Verbesserungen vorhanden, aber es ist ein deutlicher Sprung im Vergleich zu den bisherigen 36.000 bis 40.000 Euro.

Verzicht auf Umorganisation

Für Selbstständige und Freiberufler ist das Thema Umorganisation im Leistungsfall oftmals eine zusätzliche Hürde. Hier verzichtet die LV 1871 bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern und bei Akademikern, die mindestens 90 Prozent mit verwaltenden Tätigkeiten beschäftigt sind, auf diese Prüfung.

Das ist im Marktvergleich mittlerweile ein alter Hut und nicht besonders erwähnenswert.

Anders sieht es bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern aus: Hierbei spielen weder Anzahl der Mitarbeiter, noch Anteil der Bürotätigkeit eine Rolle – es wird immer auf die Umorganisationsprüfung verzichtet.

Nachversicherungsgarantien: Der Hebel für Berufsstarter

Ein strukturelles Problem in der BU-Beratung ist die Diskrepanz zwischen niedrigen Absicherungssummen während des Studiums und dem sprunghaft steigenden Bedarf beim Berufseinstieg. Die üblichen Nachversicherungsoptionen (oft gedeckelt auf 500 Euro pro Erhöhung) reichen hierbei selten aus, um das Nettoeinkommen adäquat abzusichern.

Die LV 1871 bietet dabei sehr faire Regelungen, die es so selten am Markt gibt: Beim Eintritt ins Berufsleben nach Abschluss von Studium oder Ausbildung kann die BU-Rente um bis zu 150 Prozent der ursprünglichen Rente erhöht werden – ohne erneute Risikoprüfung. Ein Rechenbeispiel: Ein Student, der sich mit 1.000 Euro Rente versichert, kann zum Berufsstart auf 2.500 Euro erhöhen. Dies ermöglicht es Maklern, junge Akademiker frühzeitig und mit Perspektive einzudecken, ohne später an starren Deckelungen zu scheitern.

Bei allen weiteren Erhöhungen sind jeweils 50 Prozent der letzten Rente möglich. Nur bei einer Einkommenserhöhung von mindestens 10 Prozent ohne gleichzeitige Beförderung oder einen Arbeitgeberwechsel ist die Erhöhung auf 500 Euro je Ereignis begrenzt.

Bemerkenswert ist zudem das Angebot für Schüler: Die LV 1871 versichert Kinder bereits ab dem 6. Lebensjahr mit einer vollwertigen BU-Klausel. Es handelt sich hierbei nicht um eine Schulunfähigkeitsklausel. Der Gesundheitszustand wird frühzeitig „eingefroren“, und bei einem späteren Berufswechsel garantiert der Versicherer, dass die Berufsgruppeneinstufung nur verbessert, niemals aber verschlechtert werden kann.

Wo der Tarif an Grenzen stößt

Trotz der genannten Stärken ist die Golden BU kein Allheilmittel. Es gibt klare Segmente, in denen wir zur Vorsicht oder zu Alternativen raten.

  1. Beamte: Der Tarif enthält keine Dienstunfähigkeitsklausel (DU). Zwar leistet die LV 1871 auch bei Beamten, wenn die medizinischen Voraussetzungen der BU erfüllt sind, doch fehlt die Beweiserleichterung durch die Entlassungsurkunde. Für Lehrer oder Verwaltungsbeamte gibt es am Markt spezialisiertere Konzepte.
  2. Selbstständige (Nicht-Kammerberufe): Die sogenannte Karrieregarantie ist für Angestellte ein hervorragendes Instrument. Für Selbstständige sind die Hürden jedoch hoch angesetzt. Es müssen signifikante Gewinnsteigerungen über einen Zeitraum von drei Jahren nachgewiesen werden, um eine Erhöhung der Rente durchzusetzen. Das Problem: Während die Gehaltssteigerung mindestens 30 Prozent betragen muss, lässt sich die BU-Rente dadurch maximal um 10 Prozent erhöhen.

Fazit: Ein Spezialist für Akademiker

Die LV 1871 positioniert sich mit der Golden BU klar als Premium-Anbieter für MINT-Berufe, Mediziner und Juristen. In diesen Segmenten überzeugt das Bedingungswerk durch Tiefe und Praxisnähe.

Makler sollten jedoch sensibel auf die Feinheiten achten – insbesondere bei Selbstständigen und die fehlende DU-Klausel. Wer diese Parameter berücksichtigt, findet in der LV 1871 einen verlässlichen und leistungsstarken Partner.

Eine detaillierte Aufbereitung aller Klauseln, inklusive Analyse der Zielgruppen MINT, Ärzte, Juristen und der spezifischen Obergrenzen je Berufsgruppe, habe ich in meinem ausführlichen Testbericht zusammengefasst.

Hier geht’s zum vollständigen Testbericht: LV 1871 Golden BU 2026

Über den Autor:

Guido Lehberg ist Versicherungsmakler und Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Neben der Vermittlungstätigkeit hält er Vorträge und Workshops für Vermittler und Vertriebe und unterstützt Versicherer bei der Produktentwicklung und -einführung.

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Autor

Guido

Lehberg

Guido Lehberg arbeitet seit 2010 als Versicherungsmakler in Gütersloh. Seitdem hat er sich vor allem auf Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit und Arbeitskraftabsicherung spezialisiert.

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