Psychische Erkrankungen sind ein wichtiger Knackpunkt in der privaten Krankenversicherung (PKV). Wir haben uns bei vier Krankenversicherern mit bedeutendem Maklergeschäft umgehört, wie sie das Thema behandeln und wo sie Fallstricke für Makler sehen.
Es antworten:
- Barmenia
- Hallesche
- Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)
- Inter
Pfefferminzia: Welche Rolle spielen psychische Erkrankungen in Ihrem Leistungskatalog?
Barmenia: Die Barmenia-Tarife der bereits seit vielen Jahren geöffneten Linien einsA für Angestellte und Selbstständige, VHV und VZK für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen sowie „Genau-Für-Sie“ für Beamt*innen beinhalten keine Beschränkungen für psychotherapeutische Leistungen. Es ist bekannt, dass Mitbewerber teilweise Tarife anbieten, die zum Beispiel die Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzen. Das ist bei der Barmenia Krankenversicherung nicht der Fall. Auch sonstige Deckel, Ausschlüsse oder sonstige Limits sind nicht vorgesehen.
Hallesche: Psychische Erkrankungen und deren Behandlung (ambulant und stationär) zählen grundsätzlich zum versicherten Leistungsfall. Ein Leistungsanspruch für psychotherapeutische Behandlungen besteht, sofern diese durch anerkannte Leistungserbringer erfolgen, also approbierte Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Fachpsychotherapeuten.
Eine Begrenzung der Sitzungszahl pro Kalenderjahr besteht nur in wenigen Tarifen. Die Bestimmungen des verbandseinheitlichen Basis- und Standardtarifs gelten unverändert.
Inter: Kunden können Tarife wählen, in denen die Anzahl der Sitzungen auf 50 pro Jahr und die Höhe der Erstattung auf 80 Prozent begrenzt ist; es gibt auch Varianten, die 50 oder 60 Sitzungen je Jahr zu 100 Prozent erstatten. Die meisten Kunden sind jedoch in Tarifen, die die Erstattung von Sitzungen in unbegrenztem Umfang und zu 100 Prozent vorsehen.
Bedürfen psychotherapeutische Behandlungen eines stationären Aufenthaltes, werden die Leistungen als Allgemeine Krankenhausleistungen umfassend erstattet.
SDK: In unserem Vollversicherungstarifwerk „GesundheitsFair“ gibt es weder einen Deckel, eine begrenzte Sitzungsanzahl noch sonstige Limits. Psychotherapie wird ambulant und stationär zu 100 Prozent im Rahmen der Tarifleistungen erstattet.
Welchen Anteil der Leistungsausgaben nehmen psychische Erkrankungen derzeit ein?
Hallesche: Rund 1,5 Prozent unserer Leistungsausgaben sind psychischen Erkrankungen beziehungsweise deren Behandlung, beispielsweise durch psychotherapeutische Leistungen, direkt zuzuordnen.
Die Behandlung psychischer Erkrankungen erfolgt jedoch nicht ausschließlich durch Psychotherapeuten, sondern auch durch andere Fachgruppen, etwa Hausärzte. Dabei kommen Abrechnungsziffern zum Einsatz, die nicht ausschließlich psychischen Diagnosen zugeordnet sind. Weitere Leistungen sind medikamentöse Therapien oder Krankentagegeldleitungen aufgrund psychischer Diagnosen.
Der Anteil psychischer Erkrankungen an unseren Leistungsausgaben ist also höher, jedoch schwer trennscharf auszuwerten.
Inter: In den ersten neun Monaten 2025 hat Psychotherapie unter 0,5 Prozent an unseren Leistungsausgaben ausgemacht.
SDK: Die Leistungsausgaben für psychische Erkrankungen haben bei uns in den letzten Jahren – in etwa wie in der gesamtdeutschen Bevölkerung – zugenommen. Detaillierte Zahlen dazu veröffentlichen wir nicht.
Wann lehnen Sie Kunden wegen psychischer Vorerkrankung ab?
Barmenia: Grundsätzlich nicht versicherbar sind zum Beispiel Personen, die in den letzten drei Jahren vor Antragstellung in Psychotherapie waren.
Hallesche: Grundsätzlich prüfen wir jeden Antrag individuell auf Versicherungsfähigkeit. Die Angabe einer psychischen Vorerkrankung führt nicht automatisch zu einer Ablehnung.
Inter: Eine Behandlung wegen einer psychischen Symptomatik stellt bei uns nicht direkt eine Ablehnung dar. Wir haben bereits in den letzten Jahren bei diesem Thema viel Fingerspitzengefühl bewiesen. Das werden wir auch weiterhin tun. Schwerwiegende psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, Schizophrenie und Neurosen können wir nicht versichern.
SDK: In der Regel sind leichtere, zeitlich begrenzte Erkrankungen, die vollständig ausgeheilt sind und seit mehreren Jahren keine Behandlung mehr erfordert haben, versicherbar. Eine Ablehnung erfolgt dann, wenn schwere psychische Erkrankungen vorliegen, bei denen von einem dauerhaft hohen und nicht kalkulierbaren Behandlungsbedarf auszugehen ist, zum Beispiel nach stationären psychiatrischen Aufenthalten oder bei Erkrankungen mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit.
Wo lauern gängige Fallstricke für Makler?
Hallesche: Makler sollten ihren Kunden deutlich vermitteln, dass es wichtig ist, die Gesundheitsfragen sorgfältig zu beantworten und nichts zu vergessen. Von Kunden häufig als nicht relevant wahrgenommen, beispielsweise vereinzelte Gespräche beim Psychologen, sind sie in der Risikoprüfung für Versicherer relevant und anzeigepflichtig. Wenn Makler versäumen, über die Gesundheitsfragen aufzuklären, kann sich das später in der Leistungsprüfung rächen und zu großer Unzufriedenheit führen.
Auch die Abfragezeiträume sind hierbei ein Fallstrick. Ereignisse in der Vergangenheit, die für Kunden keine Bedeutung mehr haben, sind für Versicherer durchaus relevant und die Genauigkeit der Angaben ist für die Risikoprüfung wichtig. Makler können anonyme Voranfragen nutzen, um eine erste Indikation hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit des Kunden zu erhalten.
Falls es zu Ausschlüssen kommen sollte, ist es wichtig, dem Kunden die Konsequenzen ausreichend zu verdeutlichen und die Beratung lückenlos zu dokumentieren.
Inter: Wie bei allen Gesundheitsfragen ist es für Makler auch beim Thema Psychotherapie wichtig, dass eine vollständige sowie wahrheitsgemäße Beantwortung durch die Kunden erfolgt und im Zweifel Unterlagen von Behandlern beigefügt werden. Hier kann auch unser Service einer Risikovorabprüfung sehr hilfreich sein. So können Makler möglichen späteren Ärger vermeiden.
SDK: Einige Mitbewerber sehen, im Gegensatz zu uns, eine Begrenzung der Sitzungen vor und/oder eine geringere Erstattung als 100 Prozent oder auch eine Reduzierung der Leistung, wenn die Sitzungsanzahl eine bestimmte Grenze übersteigt. Das ist insofern problematisch, als dass auf den ersten Blick der Eindruck entstehen kann, dass die Leistungen ausreichen, da diese Zahlen erst einmal nach viel klingen. Je nach psychischer Erkrankung kann es aber sein, dass diese Zahl an Behandlungen nicht ausreicht, wenn zum Beispiel zwei Sitzungen pro Woche über einen längeren Zeitraum stattfinden müssen. Insofern sollten Vermittler hier genau hinschauen, um eine Maklerhaftung zu vermeiden.