Die zukünftige Ombudsfrau Sibylle Kessal-Wulf mit ihrer Entlassungsurkunde als Richterin am Bundesverfassungsgericht am 21. Dezember 2023 © picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
  • Von Andreas Harms
  • 10.01.2024 um 11:47
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Chefwechsel beim Versicherungsombudsmann e. V. – Wilhelm Schluckebier gibt das Amt nach fünf Jahren ab. Seine Nachfolgerin heißt Sibylle Kessal-Wulf und hat gerade erst ihre Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht beendet.

Die Nachfolgerin für den Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier steht fest: Sibylle Kessal-Wulf übernimmt am 1. April 2024 seine Aufgaben in der Verbraucherschlichtungsstelle. Das beschloss die Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins in ihrer Sitzung am 27. September 2023. Damit endet Schluckebiers Amtszeit nach fünf Jahren.

Bis zum 21. Dezember 2023 arbeitete Kessal-Wulf als Richterin beim Bundesverfassungsgericht im Zweiten Senat. Dann schied sie nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst, die Entlassungsurkunde überreichte ihr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

1992 wurde sie zur Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig ernannt. 2001 folgte die Aufgabe als Richterin am Bundesgerichtshof im für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenat und 2011 als Vorsitzende Richterin dieses Senats. Anschließend wechselte sie zum Bundesverfassungsgericht.

Auch ihr Vorgänger Wilhelm Schluckebier arbeitete dort als Richter, und zwar von 2006 bis 2017. Davor war er Richter und Bundesanwalt am Bundesgerichtshof.

Thomas Flemming, Vorstandsvorsitzender des Trägervereins und Vorsitzender der Aufsichtsräte der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe, sagt: „Mit Frau Dr. Kessal-Wulf konnte erneut eine Persönlichkeit von überragender juristischer Fachkompetenz, hoher Reputation und ausgewiesener Exzellenz im Versicherungsrecht für diese Aufgabe gewonnen werden. Damit bleibt das hohe Ansehen der Institution Versicherungsombudsmann auch in Zukunft gesichert.“

Hintergrund: Der 2001 gegründete Versicherungsombudsmann e. V. ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Über 295 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind angeschlossen. Der Ombudsmann ist in seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er kann die Mitgliedsunternehmen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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