Fast 1,1 Millionen Euro soll der Versicherungskonzern Talanx als Bußgeld zahlen. Entschieden hat das die Finanzaufsicht Bafin, denn die Talanx hat gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen.
Ein hübsches Sümmchen, doch wo fließt es hin? Auf Anfrage unterschied ein Sprecher der Bafin zunächst zwischen solchen Bußgeldern wie bei der Talanx und sogenannten Zwangsgeldern. Bußgelder werden als Strafe fällig, wenn ein Unternehmen oder eine Person bereits gegen Vorschriften verstoßen hat. Zwangsgelder sollen hingegen jemanden dazu zwingen, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Sie können mehrfach für einen einzigen Tatbestand fällig werden.
Bußgelder erhebt die Bafin zwar und verbucht sie auch. Doch sie fließen direkt in den Bundeshaushalt. In der Bafin-Haushaltsrechnung tauchen sie nicht einmal auf. Damit ist klar: Das Bußgeld der Talanx entlastet direkt den Staat.
Auslagen, die der Zahlungspflichtige in dem Zusammenhang zu erstatten hat, gehen jedoch wieder zurück an die Bafin. 2023 verhängte die Bafin Bußgelder im Gesamtbetrag von 10,2 Millionen Euro.
Bei Zwangsgeldern sind die Zahlen deutlich kleiner. Um sich das Ausmaß vorstellen zu können: 2023 nahm die Bafin als Zwangsgelder und erstattete Aufwendungen insgesamt 288.000 Euro ein. Wie bereits erwähnt wandert das Geld in den eigenen Haushalt und ist sogar in den Haushaltsplänen als Posten einkalkuliert.
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