Pfefferminzia: Mischt sich die Regierung mit dem LVRG einmal mehr zu sehr in die Belange von Verbrauchern und Privatwirtschaft ein?
Martin Gräfer: Das LVRG ist eine direkte Folge der vorherrschenden Niedrigzinsen, die von der Politik so gewollt waren. Nun sollen die Versicherer zum Teil dafür geradestehen. Andererseits halte ich es in der aktuellen Situation für absolut fair, wenn etwa bei Bewertungsreserven aufgelaufene Kursgewinne von Zinspapieren auf viele Versicherte verteilt werden, deren Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden.
Heißt das, es ist eigentlich alles in Butter?
Nicht ganz. Mich hat entsetzt, mit welcher Geschwindigkeit und Vehemenz dieses Gesetz durchgepeitscht wurde. Verbesserungsvorschläge konnten kaum vorgebracht werden. Außerdem musste die Versicherungswirtschaft viele Neuerungen bereits zum 1. Januar 2015 umsetzen. Das hat die Branche mit einem enormen Verwaltungsaufwand belastet, verursachte hohe Kosten und lenkte von wichtigen Aufgaben wie etwa Solvency II ab. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber zu viele Details reguliert hat.
Damit spielen Sie wohl unter anderem auf die Höchstzillmerung an.
Ja, ganz klar. Dass die Vergütung der Berater über einen längeren Zeitraum verteilt werden soll, hätte man nicht vorschreiben müssen. Offenbar herrscht beim Gesetzgeber das Weltbild des unmündigen Kunden vor, der von einer höheren Instanz beschützt werden muss. Zugleich ignoriert die Politik den Wert einer kompetenten Beratung. Deren Aufwand sollte dann aber auch angemessen honoriert werden.
Sehen Sie die Gefahr, dass die Beratungsqualität sinkt?
Durchaus. Rein psychologisch betrachtet, sehen sich manche Vertriebsmitarbeiter künftig im Nachteil. Wer zuvor sofort den Höchstsatz je nach Anbieter erhielt, muss nun zunächst mit bis zu 38 Prozent weniger Geld kalkulieren. In den Folgejahren können Berater die fehlende Summe zwar durch die Betreuung von Bestandskunden wieder hereinholen – insgesamt dürfte der Beratungsaufwand aber steigen.
Ist vor diesem Hintergrund die private Rentenversicherung weiter marktgängig?
Auf jeden Fall. Sie ist und bleibt ein erstklassiges Produkt: Kein anderer Vertrag gewährleistet eine lebenslange Rente. Und: Das LVRG stärkt im Grundsatz die Attraktivität dieser Policen. Die Versicherten profitieren, dem Berater muss es gelingen, das den Versicherten auch zu vermitteln. Denn erstens stehen in vielen Verträgen künftig geringere Abschlusskosten. Zweitens werden die Gesamtkosten transparent ausgewiesen, durch Nennung der Kennziffer „Reduction in Yield“. Drittens bieten Rentenversicherungen weiterhin attraktive Renditen.
Tatsächlich? Der Rechnungszins ist zum Jahreswechsel auf 1,25 Prozent gesunken …
… und die Beteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikogewinnen wird steigen. Der Rechnungszins wird häufig angeführt. Er stellt aber nur die Untergrenze des Erzielbaren dar. Die Bayerische hat in der Vergangenheit jedenfalls deutlich mehr für ihre Versicherten erwirtschaftet. Das soll auch in Zukunft so bleiben.
Hinzu kommt, dass die vorgesehene Verteilung des Anlage-Erfolgs von Zinspapieren auf einen größeren Personenkreis den Kunden von morgen und übermorgen eine bessere Perspektive bietet. Das Prinzip „Sparen im Kollektiv“ sollte sich auch in Zukunft auszahlen.
Und wie legen Sie das Geld Ihrer Versicherten an?
Im Grundsatz konservativ, und das bleibt auch so. Anlagen am Aktienmarkt machen bei uns kaum 3 Prozent aus. Die Immobilienquote möchten wir von 14 auf 8 Prozent absenken, was immer noch einen vergleichsweise hohen Wert darstellt. Einen breiteren Raum nehmen Unternehmensanleihen ein, in Immobiliendarlehen investieren wir ebenso. Zukünftig könnten wir uns vorstellen, Auslandsanlagen stärker zu berücksichtigen – aber auch Infrastrukturprojekte.
Also kommen Sie als Unternehmen mit dem LVRG gut zurecht?
Abgesehen vom anfallenden Zusatzaufwand kann ich das eindeutig bejahen. Verträge, die weniger oder sogar gar keine sofortigen Abschlusskosten enthalten, bieten wir schon seit Langem. Die Struktur der Beratervergütungen stellen wir 2015 noch nicht um.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit müssen wir auch nicht abwägen, welcher Anteil des Geschäftserfolgs den Aktionären und nicht den Vorsorgesparern zugutekommen soll. Die Ausschüttungen der Bayerischen liegen traditionell am oberen Ende des Marktüblichen. Beim LVRG haben wir die Kunden im Fokus, uns legt die Beratung am Herzen, denn es gibt wichtige Änderungen.
Die würden uns interessieren.
Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen dürften sich 2015 branchenübergreifend verteuern. Nach unseren Berechnungen könnten die Beiträge zwischen 6 und 8 Prozent steigen. Zurückzuführen ist dies auf die Absenkung des Rechnungszinses. Da dieser Zins als Grundlage für die Kalkulation der Nettobeiträge herangezogen wird, steigen diese.
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