Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist derzeit die einzige Versicherungslösung am Markt, die mein Einkommen, das ich durch meinen Beruf und die dazu notwendigen Fertigkeiten verdiene, absichert. Alle anderen Absicherungsmöglichkeiten zielen nicht auf diese Fertigkeiten ab, sondern auf die grundsätzliche Fähigkeit, ein Einkommen zu erzielen oder körperliche Grundfähigkeiten. Außerdem gibt es Versicherungen, die bei Eintritt einer schweren Krankheit leisten und Mischformen.
In der folgenden Serie sollen die Ausweich- beziehungsweise Ergänzungsprodukte zur BU mit den Vor- und Nachteilen und möglichen Anwendungsgebieten besprochen werden. Vergleiche mit der BU lassen sich hier nicht vermeiden, sind aber nicht zielführend, da, wie schon einleitend angesprochen, andere Versicherungen andere Bereiche der natürlichen Lebensrisiken absichern.
Auf die drei Stunden kommt es an
Im Leistungsumfang am nächsten an der BU ist selbstverständlich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet unabhängig von der Ursache, wenn ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr in der Lage bin, drei Stunden täglich einer Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Diese Absicherung entfaltet ihr volles Leistungsspektrum am ehesten bei kaufmännischen Berufen, deren Arbeitskraft nicht auf körperlichen Fertigkeiten, sondern auf geistigem Leistungsvermögen beruht. Bei psychischen Erkrankungen ist der Wirkungsgrad nahezu deckungsgleich mit der BU. Und wenn wir in den Beratungsgesprächen immer wieder betonen, dass 40 Prozent der Leistungsfälle aus psychischen Erkrankungen resultieren, müssen wir einfach akzeptieren, dass die EU gar nicht mal so schlecht ist.
Schwieriger bei körperlich Tätigen
Bei körperlich Tätigen leistet sie eher mäßig, da hier eben auf jeden Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden kann, der weniger körperlich anspruchsvoll ist. Allerdings gibt es gerade hier nicht selten Allrounder, die schon mehrmals ohne größere Not den Beruf gewechselt haben. Wenn diese auch aus gesundheitlichen Gründen bereit wären, den Beruf zu wechseln, könnte die EU die passende Lösung sein.
Immer eine Überlegung wert ist die EU bei selbständigen Geschäftsführern mit mehreren Mitarbeitern. Da die BU hier über die Umorganisationsklausel abstrakt verweisen darf und auch das Einrichten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes verlangen kann, ist es durchaus möglich, dass die EU früher leisten würde. Denn der allgemeine Arbeitsmarkt schließt Schon- und Nischenarbeitsplätze sowie behindertengerechte Arbeitsplätze generell aus.
Annahmerichtlinien sind weniger streng
Die Gesundheitsprüfung ist die gleiche wie bei der BU, aber die Annahmerichtlinien sind weniger streng. So ist beispielsweise eher selten mit einem Ausschluss wegen Allergie zu rechnen, da der Bäcker, der wegen einer Mehlstauballergie berufsunfähig wäre, dann eben auf einen Verwaltungsjob verwiesen würde.
Preislich ist die EU vor allem in den körperlichen Berufen interessant, wo die Leistungsfähigkeit der Absicherung aber, wie oben beschrieben, deutlich schwächer ausfällt.
Augen auf beim Leistungsauslöser
Bei der Prüfung eines Tarifs ist darauf zu achten, dass der Leistungsauslöser am Markt keineswegs homogen definiert ist. Die Bandbreite schwankt zwischen 3 Stunden täglich bis 7 Tage die Woche. Und der Prognose-Zeitraum zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
Zusammenfassend ist die Erwerbsunfähigkeits-Rente für alle interessant, denen die Absicherung der Psyche wichtig ist und die zur Not auch bereit wären umzuschulen, um weiterhin ein Einkommen zu erzielen.
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