IT-Mängel

Bafin straft Axa Krankenversicherung ab

Die Finanzaufsicht belegt zum ersten Mal einen Versicherer mit einer Strafe wegen Problemen in den IT-Systemen. Die Axa Krankenversicherung muss nun mehr Eigenkapital vorhalten und ihre Mängel beheben.
Sitz der Axa in Köln
© picture alliance / Daniel Kalker
Sitz der Axa in Köln

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Axa Krankenversicherung wegen Mängeln in der Informationstechnologie (IT) abgestraft. Wie die Behörde jetzt mitteilte, hat sie bereits am 28. März 2023 einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung des Versicherers erhoben. Damit muss der künftig mehr Eigenkapital vorhalten, um die Kapitalrichtlinie Solvency II erfüllen zu können. Die fordert eine bestimmte Mindestkapitaldecke, gemessen an den Verbindlichkeiten (mehr dazu hier).

Den rechtlichen Hintergrund schildert die Bafin wie folgt: Versicherungsunternehmen müssen nach Paragraf 23 (1) VAG über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist, und die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist. […] Wenn sich zeigt, dass ein Unternehmen in der IT-Geschäftsorganisation schwerwiegende Mängel aufweist, ist ein Kapitalaufschlag das angemessene aufsichtliche Mittel, um diesen Risiken für den Zeitraum bis zur Mängelbeseitigung zu begegnen.

Die Axa Krankenversicherung hat das nun als Erste zu spüren bekommen und muss die Mängel in einer von der Bafin gesetzten Frist beheben. Laut Medienberichten hat die Behörde noch zwei weitere Versicherer wegen IT-Mängeln auf dem Kieker. Einer davon wäre demnach die Allianz.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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