Gefahr der Unterversicherung

Hausratversicherung und Quadratmeterpauschale, alles ganz einfach, oder?

Wie in alten Zeiten gilt auch heute noch in der Hausratversicherung oft die Quadratmeterpauschale von 650 Euro. Wie schnell man dann unterversichert sein kann und warum auch der Unterversicherungsverzicht nur trügerische Sicherheit bietet, schildert Marktbeobachter Stephan von Heymann in seinem Gastbeitrag. Und am Ende zeigt er eine sinnvolle Alternative.
Marktbeobachter und Blogger Stephan von Heymann: „Angemessene Versicherungssumme ist haftungsrelevant“
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Marktbeobachter und Blogger Stephan von Heymann: „Angemessene Versicherungssumme ist haftungsrelevant“

Die Hausratversicherung gilt als vergleichsweise unkompliziertes Produkt. Wohnfläche angeben, Quadratmeterpauschale anwenden, Beitrag berechnen – fertig. Seit Jahrzehnten arbeiten viele Tarife mit Richtwerten von 650 Euro pro Quadratmeter, ergänzt um 10 Prozent Vorsorge. Die häufig vereinbarte Vorsorgeversicherung von 10 Prozent bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall bis zu 10 Prozent über die ursprünglich festgelegte Versicherungssumme hinaus leistet, um zwischenzeitliche Wertsteigerungen oder Neuanschaffungen pauschal mit abzudecken.

Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich bei einer Pauschale von 650 Euro pro Quadratmeter eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Einschließlich der üblichen 10-prozentigen Vorsorgeversicherung beträgt die maximale Entschädigung somit 71.500 Euro. Der sogenannte Unterversicherungsverzicht wird gleich mitgeliefert. Was nach Sicherheit klingt, ist bei näherer Betrachtung jedoch oft nur eine rechnerische Beruhigungspille.

Denn der Unterversicherungsverzicht bedeutet lediglich, dass der Versicherer im Schadenfall nicht prüft, ob die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde. Er hebt jedoch keine Leistungsgrenze auf. Im Totalschadenfall – etwa nach einem Wohnungsbrand – ist bei der vereinbarten Summe Schluss.

Wenn der tatsächliche Wiederbeschaffungswert höher liegt, trägt der Kunde die Differenz selbst. Und genau hier liegt das Problem. Darin liegt zugleich der wesentliche Unterschied zum Unterversicherungsverzicht in der Gebäudeversicherung, der dort regelmäßig dazu führt, dass eine Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme faktisch entfällt.

Addieren wir mal aktuelle Preise

Wie schnell diese Differenz entstehen kann, zeigt ein nüchterner Blick auf durchschnittliche Wiederbeschaffungskosten. Denn bei der Hausratversicherung handelt es sich stets um eine Neuwertversicherung. Eine Einbauküche liegt heute selbst im mittleren Segment häufig zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Hinzu kommt das gesamte Kücheninventar: Tisch, Stühle, Lampen, Geschirr, Besteck, Gläser, Töpfe, Pfannen, Messer, Schüsseln sowie Küchengeräte wie Kaffeemaschine, Toaster oder Mixer. Auch bei durchschnittlicher Qualität summieren sich hier weitere 3.000 bis 6.000 Euro.

Das Wohnzimmer bewegt sich – je nach Ausstattung – meist zwischen 8.000 und 20.000 Euro. Sofa oder Wohnlandschaft, Fernseher, Soundanlage, Sideboard, Couchtisch, Teppiche, Beleuchtung und sonstige Unterhaltungselektronik addieren sich schnell. Allein ein moderner Fernseher kann 1.500 bis 2.500 Euro kosten.

Für das Schlafzimmer fallen für Bett, Matratzen, Lattenroste, Kleiderschrank und Kommoden regelmäßig 5.000 bis 12.000 Euro an. Hochwertige Matratzen erreichen allein 1.500 bis 3.000 Euro. Ein Kinderzimmer liegt je nach Alter und Ausstattung zwischen 4.000 und 10.000 Euro – Spielzeug, Möbel, Technik inklusive.

Besonders unterschätzt wird die Kleidung. Pro erwachsene Person sind bei realistischen Neuwerten 8.000 bis 20.000 Euro durchaus üblich. Schuhe, Jacken, Mäntel, Anzüge, Freizeit- und Sportkleidung, Unterwäsche – über Jahre angesammelt, entsteht hier ein erheblicher Vermögenswert. Bei Kindern sind 3.000 bis 8.000 Euro realistisch.

Rechnet man Waschmaschine, Trockner, Haushaltsgeräte, Computer, Laptops, Tablets, Smartphones, Werkzeuge, Fahrräder, Lampen, Dekoration, Bücher, Vorräte sowie Gegenstände in Keller oder Garage hinzu, kommen schnell weitere 10.000 bis 25.000 Euro zusammen.

Selbst ohne Luxusausstattung erreicht ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt damit ohne Weiteres Größenordnungen zwischen 70.000 und 120.000 Euro Wiederbeschaffungswert. Und selbst die hier beispielhaft genannten Beträge sind teilweise eher zurückhaltend kalkuliert.

Statistischer Restwert aus vergangenen Jahren

Mancher Leser dürfte beim Durchgehen der Zahlen bereits festgestellt haben, dass es ausgehend vom eigenen Haushalt durchaus eng werden könnte. Vor diesem Hintergrund wirken 65.000 Euro Versicherungssumme bei 100 Quadratmetern zunehmend wie ein statistischer Restwert aus vergangenen Jahren.

Angesichts der spürbaren Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen bei Möbeln, Elektrogeräten, Textilien und Hausrat insgesamt stellt sich durchaus die Frage, warum die Pauschale von 650 Euro pro Quadratmeter in vielen Produkten weiterhin nahezu unverändert Bestand hat. Während sich Wiederbeschaffungskosten dynamisch entwickeln und Neuwertentschädigungen exakt diese aktuellen Marktpreise abbilden sollen, verharrt die kalkulatorische Grundlage vieler Tarife auf einem Niveau, das erkennbar aus einer anderen Preisrealität stammt. Dass diese Diskrepanz bislang nicht flächendeckend zu einer deutlichen Anhebung der Standardpauschalen geführt hat, ist zumindest erklärungsbedürftig.

Bei aller Modernisierung von Tarifkonzepten gilt jedoch ein alter versicherungstechnischer Grundsatz unverändert fort: Die Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen. Dieser Leitsatz der „alten Schule“ ist keineswegs überholt. Er bildet nach wie vor das Fundament jeder Sachversicherung. Weder Unterversicherungsverzicht noch Quadratmeterpauschale ändern etwas an diesem Prinzip. Entscheidend ist stets der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des vorhandenen Hausrats.

Einige Versicherer haben reagiert und bieten inzwischen höhere Quadratmeterpauschalen an, etwa 700 oder 800 Euro pro Quadratmeter, teilweise auch darüber hinaus in gehobenen Tariflinien. Doch der Marktstandard orientiert sich vielerorts weiterhin an den 650 Euro. Die Quadratmeterpauschale ist ein kalkulatorischer Durchschnittswert – nicht mehr und nicht weniger. Sie kann den individuellen Versicherungswert nur annäherungsweise treffen.

Unterversicherungsverzicht suggeriert Sicherheit

Für Makler ist die Frage nach der angemessenen Versicherungssumme daher weit mehr als eine technische Detailfrage. Sie ist haftungsrelevant. Eine zu niedrig angesetzte Pauschale kann im Ernstfall zur Deckungslücke führen. Eine vollständige individuelle Wertermittlung mit detaillierten Erhebungsbögen wäre fachlich sauber, ist in der Praxis jedoch häufig kaum darstellbar. Sie kostet Zeit, setzt Mitwirkung des Kunden voraus und wird im Alltag oft als überdimensioniert empfunden. Die alternative grobe Schätzung ist schnell erledigt, aber rechtlich riskant.

Hinzu kommt ein psychologischer Effekt: Der Begriff Unterversicherungsverzicht suggeriert Sicherheit. Tatsächlich betrifft er nur die Verhältnisprüfung, nicht die absolute Höhe der Entschädigung. Wenn die vereinbarte Summe objektiv zu niedrig ist, hilft auch der Verzicht nicht weiter. Genau deshalb muss im Beratungsgespräch klar zwischen rechnerischer Vereinfachung und tatsächlichem Bedarf unterschieden werden.

Dabei wird häufig übersehen, dass die pauschale Wertermittlung über die Wohnfläche auch in die entgegengesetzte Richtung schiefgehen kann. Nicht jeder 100-Quadratmeter-Haushalt ist hochwertig ausgestattet. Wer bewusst minimalistisch lebt, nur einfache Möbel besitzt und große Freiflächen hat, kann einen nachweisbaren Gesamtwert von beispielsweise 30.000 Euro haben. Wird ein solcher Haushalt schematisch mit 65.000 oder 80.000 Euro versichert, zahlt der Kunde dauerhaft einen deutlich höheren Beitrag als erforderlich. Maßgeblich ist der reale Wiederbeschaffungswert. Ist dieser sauber dokumentiert und umfasst er tatsächlich sämtliche Hausratgegenstände, kann kein Versicherer eine Unterversicherung nachweisen – unabhängig von der Quadratmeterzahl.

Parallel dazu haben sich Tarifkonzepte etabliert, die einen anderen Weg gehen. Hier dient die Wohnfläche lediglich als Prämienindikator. Der Tarif verspricht stattdessen eine feste Höchstentschädigung, etwa 300.000 oder 500.000 Euro je Versicherungsfall. Eine klassische Quadratmeterpauschale tritt in den Hintergrund. Für viele Haushalte kann das eine komfortable Lösung sein, weil das Risiko systematischer Unterdeckung deutlich sinkt.

Besondere Sublimits beachten

Doch auch hier existieren Leistungsgrenzen im Detail. Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Fahrräder oder Außenversicherung unterliegen wie auch in den herkömmlichen Tarifen regelmäßig besonderen Sublimits. Eine hohe Gesamthöchstentschädigung ersetzt nicht die Prüfung dieser Einzelbegrenzungen. Allerdings sind solche Tarife mit hoher Summendeckelung häufig bereits im Grundbeitrag höher kalkuliert.

Für den beispielhaft genannten minimalistisch lebenden Kunden mit einem belegbaren Hausratwert von lediglich 30.000 Euro auf 100 Quadratmetern wäre eine Höchstentschädigung von 300.000 oder 500.000 Euro daher wirtschaftlich kaum sachgerecht. Er würde für eine Absicherung zahlen, die in keinem angemessenen Verhältnis zu seinem tatsächlichen Versicherungswert steht. Auch hier zeigt sich: Nicht die größtmögliche Deckung ist automatisch die richtige, sondern die zum realen Risiko passende.

Die eigentliche Herausforderung liegt daher in der Einordnung des individuellen Risikos. Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen – daran hat sich nichts geändert. Die Quadratmeterpauschale ist ein Hilfsmittel, aber kein Allheilmittel. Zwischen statistischem Durchschnitt und tatsächlichem Lebensstandard liegt oft eine erhebliche Lücke.

Über den Autor:

Stephan von Heymann ist Spezialist für private Kompositversicherungen und die gewerbliche Haftpflichtversicherung. Als Branchenbeobachter schreibt er außerdem regelmäßig zu aktuellen Themen der Versicherungsbranche unter Sachthemen.blog.

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Ein Kommentar

  1. Der Kommentator zur Hausratversicherung hat den aufwendigen Beratungsbedarf einer Hausratversicherung exakt beschrieben.
    Hinzuzufügen wäre, dass Abbruch-, Entsorgungs- und Einlagerungskosten sowie Unterbringung wegen Unbewohnbarkeit in der vereinbarten Versicherungssumme ebenfalls enthalten sind.
    Mir ist ein Schadensfall bekannt, wo die vereinbarte Versicherungssumme 140.000 Euro betrug, die auch der Versicherer nach einem Brandschaden uneingeschränkt gezahlt hat. Für die o.a. Kosten kamen sage und schreibe 103.000 Euro in Anrechnung. Es verblieben für die Beschaffung des neuen Hausrates nur 37.000 Euro übrig
    Die Berechnung nach qm x heute 650 Euro wurde Anfang der 80 Jahre eingeführt. Bis dahin wurde der Hausrat willkürlich geschätzt. Zwangsläufig wurden niedrige Werte angegeben, meistens mit Hilfe des „Versicherungsfuzzi“ der den Hausrat schätzen sollte. Niedrige Werte gleich weniger Prämie.
    Es war schon eine Erleichterung, dass man dann diese Faustformel eingeführt hat, um eine halbwegs eine angemessene Versicherungssumme zu ermitteln.
    Diese Faustformel wird heute noch von vielen Vermittlern angewandt. Dabei unterschätzen die Vermittler ihr Haftungsrisiko. Man kann bei 60 qm Wohnfläche durchaus auf eine notwendige Versicherungssumme von z.B. 150.000 Euro und mehr kommen.
    Das Thema Wertsachen nimmt einen besonderen Stellenwert ein. In einer 40 qm großen Wohnung kann man durchaus Wertsachen von z.B. 100.000 Euro aufbewahren.
    Fazit: Die Hausratversicherung ist beratungsintensiv, wird aber heute noch vielfach auf eine 08/15 Beratung reduziert. Qm Wohnfläche x 650.00 Euro.

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