Wer nach Arbeitsunfällen und sogenannten Berufskrankheiten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, kann sich an die gesetzliche Unfallversicherung wenden. Doch die ziert sich oft – man würde dort lieber erst einmal ablehnen und dann abwarten, ob sich die Leute wehrten, berichtet Juristin Monika Steinbring dem Radiosender HR-Info.
Als eine Wespe vor über 20 Jahren eine Verkäuferin stach, die in einer Bäckerei gearbeitet hatte, kam es zu einm allergischen Schock. Um ausreichend finanzielle Unterstützung zu bekommen, muss sie bis heute kämpfen.
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