Versicherungsmakler Sven Hennig hat die Nase voll. Aktuell ist ein Fall auf seinem Tisch gelandet, bei dem ein Vermittler klar gegen den Willen eines Kunden verstoßen hat. Der Kunde ist freiwillig gesetzlich versichert und beauftragt den Vermittler, mal eine unverbindliche Anfrage bei einer privaten Krankenversicherung zu stellen, aber noch nichts abzuschließen. Was kommt stattdessen? Eine Kündigungsbestätigung der GKV und eine Police der PKV.
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