Private Haftpflichtversicherung

Wer muss bei Gefälligkeitsschäden zahlen?

Eigentlich sind Freundschaftsdienste wie beim Umzug helfen oder die Blumen gießen gut gemeint. Trotzdem können sie gründlich schiefgehen und Geld kosten. Wer muss dann für einen solchen Gefälligkeitsschaden aufkommen? Und kann man sich dagegen versichern? Hier kommen die Antworten.
1497515456-Blumengiessen_60955285-1
© dpa/picture alliance
Klar gießt man die Blumen, wenn der Nachbar ein paar Tage verreist ist. Geht dabei etwas schief, sollte man aber ordentlich versichert sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Richterin siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Land Niedersachsen darf eine Richterin nicht gegen ihren Willen amtsärztlich untersuchen lassen, ob sie…

Versicherer melden weniger Blitze, aber teurere Schäden

Blitze haben 2025 in Deutschland weniger Schäden verursacht als im Vorjahr. Für Versicherer wurde der…

Warum KI-Antworten schwanken – und wie man das abstellt

„KI liebt mich. KI liebt mich nicht.“ Sie kennen das Spiel aus Kindertagen. Blütenblatt für…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert