Private Haftpflichtversicherung

Wer muss bei Gefälligkeitsschäden zahlen?

Eigentlich sind Freundschaftsdienste wie beim Umzug helfen oder die Blumen gießen gut gemeint. Trotzdem können sie gründlich schiefgehen und Geld kosten. Wer muss dann für einen solchen Gefälligkeitsschaden aufkommen? Und kann man sich dagegen versichern? Hier kommen die Antworten.
1497515456-Blumengiessen_60955285-1
© dpa/picture alliance
Klar gießt man die Blumen, wenn der Nachbar ein paar Tage verreist ist. Geht dabei etwas schief, sollte man aber ordentlich versichert sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Thema Angst: Geldsorgen treiben Deutsche um

Die Deutschen blicken derzeit vor allem auf ihr Geld. In der R+V-Studie „Die Ängste der…

Warum das Marketing bei Maklern meist hinten runter fällt

Wenn wir Vermittler fragen, ob sie ihren Bestand in den nächsten Monaten mit einer gezielten…

Vorstand unterbesetzt: Bafin setzt bei GVO Sonderbeauftragten ein

Die Finanzaufsicht Bafin hat bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert