Private Haftpflichtversicherung

Wer muss bei Gefälligkeitsschäden zahlen?

Eigentlich sind Freundschaftsdienste wie beim Umzug helfen oder die Blumen gießen gut gemeint. Trotzdem können sie gründlich schiefgehen und Geld kosten. Wer muss dann für einen solchen Gefälligkeitsschaden aufkommen? Und kann man sich dagegen versichern? Hier kommen die Antworten.
1497515456-Blumengiessen_60955285-1
© dpa/picture alliance
Klar gießt man die Blumen, wenn der Nachbar ein paar Tage verreist ist. Geht dabei etwas schief, sollte man aber ordentlich versichert sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Diese Vor- und Nachteile haben ETF-Policen

Den traurigen Höhepunkt in einer einseitigen Diskussion markiert ein Beitrag des Verbraucherschutzmagazins „50k“. Der Titel…

Gros der Sozialausgaben fließt in Rente und Gesundheit

Das Münchener Ifo-Institut hat untersucht, wie sich das Sozialbudget in Deutschland von 1992 bis 2024…

„Wir haben Vermittler gefragt, was am Markt fehlt“

Pfefferminzia: Die LKH wird in diesem Monat 100 Jahre alt. Was würden Sie den Gründern…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert