Private Haftpflichtversicherung

Wer muss bei Gefälligkeitsschäden zahlen?

Eigentlich sind Freundschaftsdienste wie beim Umzug helfen oder die Blumen gießen gut gemeint. Trotzdem können sie gründlich schiefgehen und Geld kosten. Wer muss dann für einen solchen Gefälligkeitsschaden aufkommen? Und kann man sich dagegen versichern? Hier kommen die Antworten.
1497515456-Blumengiessen_60955285-1
© dpa/picture alliance
Klar gießt man die Blumen, wenn der Nachbar ein paar Tage verreist ist. Geht dabei etwas schief, sollte man aber ordentlich versichert sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Wohnung: Wo Neubau viel, viel teurer ist als der Bestand

Neubauwohnungen kosten in Deutschland fast überall mehr als vergleichbare Bestandswohnungen. Das zeigt der Postbank Wohnatlas…

„Nicht mehr selbst überall der Engpass sein“

Herr von Dziembowski: Wie sah Ihr Unternehmen aus, bevor Sie sich für eine strategische Beratung…

IVFP schraubt ein wenig am Rating für Fondspolicen

Auch in diesem Jahr hob das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Fondspolicen auf den…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert