BU-Versicherer wollte Feuerwehrmann ins Feuerwehrmuseum verbannen
Ein BU-versicherter Feuerwehrmann erleidet einen Unfall und kann in seinem Beruf nicht mehr weiterarbeiten. Nachdem er im Rahmen einer Wiedereingliederungs-Maßnahme einen Job im Feuerwehrmuseum annimmt, stellt sein BU-Versicherer die Leistungen ein. Zu Unrecht, entschied nun das Landgericht Berlin.
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