Einmaliger Fehler oder systematisches Vorgehen?

Brief der Debeka sorgt für Unmut bei Maklern

Ein Brief der Debeka an eine Kundin sorgt derzeit für Aufsehen in der Branche. In dem Schreiben klärt der Versicherer über die Folgen einer Maklervollmacht auf; der Makler sei etwa berechtigt, Verträge zu kündigen und Versicherungsleistungen zu erhalten. Rechtsanwalt Jürgen Evers hält diesen Passus für „nicht vertretbar“, die Debeka versichert, es handele sich um einen Fehler. Hier kommen die Details.
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© Debeka
Hauptverwaltung der Debeka in Koblenz.

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