Eigentlich schien die große Koalition Ende Mai nur noch im Verwaltungsmodus über die Ziellinie zu kriechen – die da heißt: Bundestagswahlkampf. Doch dann das: Kurz vor Toresschluss bringt die vermeintlich amtsmüde GroKo die „neue Betriebsrente“ auf den Weg. Am 1. Juni hat der Bundestag das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Am 1. Januar 2018 soll es in Kraft treten.
Für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist das Reformwerk ein großer Erfolg, machte sie sich doch bereits seit geraumer Zeit für eine Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland stark. Doch was kann die wiedererstarkte zweite Säule der deutschen Altersvorsorgelandschaft bewirken?
Mehr Geringverdiener sollen Zugang zur bAV erhalten
Nun ja, die Erfolgsaussichten der Reform sind natürlich untrennbar mit deren Kernziel verknüpft. So wünscht sich die Ministerin zuvorderst, dass mehr Geringverdiener Zugang zur Betriebsrente erhalten. Von ihnen hat bislang nur etwa jeder Dritte Anspruch auf eine Rente vom Chef.
Ein Grund:
Die Rente wird nach derzeitigem Stand voll auf die staatliche Grundsicherung angerechnet. Der Aufbau geringer Rentenanwartschaften lohnt sich also nicht.
Doch damit ist künftig Schluss:
Wer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den bleiben freiwillige Zusatzrenten, wie beispielsweise auch die Riester-Rente, künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei.
Ebenfalls positiv aus Sicht von Arbeitnehmern mit vergleichsweise kleinem Gehalt: Wer nicht mehr als 2.200 Euro im Monat brutto verdient, hat gute Chancen, dass ihm der Arbeitgeber mit einem Zuschuss beim Alterssparen finanziell unter die Arme greift – vorausgesetzt, der Chef nimmt den sogenannten Förderbetrag in Anspruch.
Diesen gibt es für zusätzliche Beitragszahlungen des Arbeitgebers in eine bAV. Berücksichtigt werden Zuschüsse von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Jahr. Dabei erhält der Betrieb 30 Prozent des Arbeitgeberbeitrags, also maximal 144 Euro, über eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer zurück.
Stefan Oecking, Partner bei der Unternehmensberatung Mercer, schaut insgesamt wohlwollend auf das vermeintlich große Werk der Bundesregierung. Hierzu zählt vor allem das eigentliche Herzstück der Reform, das zugleich den größten Zündstoff birgt: Das Sozialpartnermodell, das Oecking „mutig und konsequent“ findet.
Daran teilnehmen dürfen nur Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die sich bereit erklärt haben, die einschlägigen Tarifverträge in ihrem Unternehmen anzuwenden. Im Sozialpartnermodell dreht sich im Grunde alles um die Einführung einer reinen Beitragszusage. Dabei setzt die Bundesregierung auf das Prinzip des „Pay and forget“.
Im Klartext:
Der Arbeitgeber ist einzig und allein dazu verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten keinerlei Garantie erhalten, wie hoch ihre spätere Leistung einmal ausfallen wird. Mit diesem „Zielrentenmodell“ nach dem Vorbild der Niederlande erfüllt der Gesetzgeber eine zentrale Forderung der Wirtschaft.
Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und zugleich für die betriebliche Altersversorgung bei der Talanx-Tochter HDI zuständig, setzt große Erwartungen in die Reform: „In Deutschland arbeiten rund 11 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen – davon hat rund die Hälfte noch keine bAV.“ Er gehe davon aus, so von Löbbecke, dass viele Tarifvertragsparteien das Sozialpartnermodell nutzen werden. „Von diesem Kuchen wollen wir uns ein großes Stück sichern.“
Nicht tarifgebundene Betriebe sollten auch weiterhin die Vorteile der bewährten klassischen bAV nutzen, rät der Talanx-Mann. Die Reform werde hier mit dem Arbeitgeberzuschuss und der Geringverdienerförderung „neue Anreize setzen“, hofft von Löbbecke.
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