Beim Karneval von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch herrscht in vielen Städten Ausnahmezustand. Da geht schon mal was schief. Versicherer kommen längst nicht für alle Schäden auf. Wer Karneval hautnah miterleben möchte, sollte sich laut Arag-Experten beispielsweise vor fliegenden Süßigkeiten in Acht nehmen.
Denn wenn eine „Kamelle“, also ein Bonbon oder eine Pralinenschachtel, eine Person verletzt, hat sie nach Auskunft des Versicherers keinen Anspruch auf Schadensersatz (Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen 13 C 250/05). Und das gilt nicht einmal dann, wenn sie am Auge getroffen wurde und mehr als die Hälfte ihrer Sehkraft einbüßt (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 123 C 254/10).
Was viele auch nicht wissen: Wer an Altweiberfasching fremde Krawatten abschneidet, folgt zwar einem alten Brauch. Aber Personen mit gekürzter Krawatte können Schadensersatz verlangen – Tradition hin oder her. Das erklären zumindest die Arag-Experten.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Karnevalisten daher auf die folgenden Versicherungen achten.

Jeder Versicherte muss für Schäden geradestehen, die er einem anderen zufügt, beispielsweise wenn er bei einer Veranstaltung zum Karneval versehentlich einen anderen Besucher zu Fall bringt und dieser sich verletzt.
Die Privathaftpflichtversicherung bewahrt Versicherte laut Angaben des Versichererverbands GDV vor hohen Kosten etwa durch Schadensersatz und Schmerzensgeld. Versicherer übernehmen nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Kosten, um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Wichtig ist, dass Versicherte eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro vereinbaren, sagt Bianca Boss, Präsidentin vom Bund der Versicherten.
Auch wichtig zu wissen: Schäden, die ein Versicherter vorsätzlich verursacht hat, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Schmerzensgeld nach einer Karnevals-Schlägerei muss der Schadenverursacher beispielsweise selbst zahlen.
„Wird während des Karneval-Umzugs im Gedränge etwas gestohlen, greift die Hausratversicherung – sofern sie auch einfachen Diebstahl abdeckt“, erklärt Boss weiter. Doch sie gibt zu bedenken: „Ältere Tarife leisten häufig nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub“. Daher sollten Versicherte vor Karnevalsbeginn die Versicherungsbedingungen genau prüfen.

Hat jemand beim Karneval einen Unfall, ist eine private Unfallversicherung wichtig. Etwa, wenn jemand beim Tanzen auf den Tischen so unglücklich stürzt, dass er sich schwerwiegend verletzt. Sozialversicherungsleistungen reichen aus Sicht des GDV oft nicht, um die finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität auszugleichen.
Die private Unfallversicherung zahlt eine fest vereinbarte Kapitalleistung. Versicherte können diesen Betrag für behindertengerechte Umbauten oder Anschaffungen nach einem gesundheitlichen Dauerschaden nutzen.
Karnevalsgesellschaften sollten aus Sicht des GDV außerdem eine Gruppenunfall- und Vereinshaftpflichtversicherung abschließen. Damit sind die einzelnen Zugteilnehmer gegen Schäden versichert, die bei üblichen Karnevalsumzügen entstehen können.

Wer als Umzugsteilnehmer mit seinem eigenen Fahrzeug an einem Karnevalsumzug teilnehmen möchte, benötigt von seiner KFZ-Haftpflichtversicherung eine entsprechende Genehmigung, erklären die Experten des GDV. Wichtig ist dabei, dass Versicherte die vom Veranstalter erlassenen Auflagen etwa zu Fahrzeuglänge, -breite und -höhe einhalten.
Für Vandalismusschäden am eigenen Auto wie Kratzer im Lack kommt die Kaskoversicherung auf. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden durch Kraftfahrzeuge aber in der Regel nicht.
Generell gilt: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sein Auto in jedem Fall stehen lassen. Bei einer Kontrolle drohen laut GDV Bußgelder und Punkte in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung in diesem Fall zwar den Schaden der geschädigten Person, kann aber vom Unfallverursachenden bis zu 5.000 Euro zurückfordern. „Außerdem verweigert die Kaskoversicherung in der Regel ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille die Zahlung“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Auch bei niedrigeren Promillewerten könne der Versicherer weniger oder gar nicht zahlen.
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