Einkommensteuererklärung

Was kann ich von der Steuer absetzen? 5 ultimative Tipps

Steuern sparen wollen eigentlich alle, die die Steuererklärung abgeben. Wie das funktionieren kann, erklären die Experten der Debeka. Sie haben fünf Tipps herausgesucht, mit denen Steuerzahler ihre Abgabenlast mindern können. Die fünf Tipps in der Übersicht.
Eine Frau und ein Mann freuen sich über eine Steuerrückerstattung: Die Experten der Debeka haben 5 Tipps für Steuerzahler herausgesucht, welche Ausgaben sie absetzen können, um ihre Steuerlast zu mindern.
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Eine Frau und ein Mann freuen sich über eine Steuerrückerstattung: Die Experten der Debeka haben 5 Tipps für Steuerzahler, welche Ausgaben sie absetzen können, um ihre Steuerlast zu mindern.

Steuern sparen vermutlich alle gerne. Die jährliche Steuererklärung hat aber so ihre Tücken. Für alle, die für das Jahr 2024 eine Steuererklärung abgeben müssen, endet die Frist am 31. Juli 2025.

Damit die Steuererklärung für das Jahr 2024 zum Geldsegen wird, haben die Experten des Versicherers Debeka fünf Tipps herausgesucht, mit denen Steuerpflichtige persönliche Ausgaben bei der Steuer geltend machen können.

Von den fünf Tipps einmal abgesehen, kann es sich aus Sicht der Debeka-Experten lohnen, wenn Steuerpflichtige Belege und Quittungen in den Bereichen sammeln, bei denen sie entsprechende Pauschalen überschreiten.

Dabei sollten sie beachten, dass sich die Pauschalen möglicherweise ändern und deren Höhe daher jedes Jahr kontrollieren. Um sicherzugehen, dass alle Absatzmöglichkeiten ausgeschöpft sind und alles korrekt ist, sollten sich Steuerzahler im Zweifel Rat vom Steuerberater einholen und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung einhalten.

Auch der Lohnsteuerhilfeverein hat eine Liste mit Tipps zusammengestellt, mit der Steuerzahler ihre Steuerlast verringern können. Diese Liste finden Sie hier.

Das sind die fünf Steuer-Tipps der Debeka-Experten:

1. Tipp: Werbungskosten
Auto fährt auf der Autobahn Foto: evening_tao / Freepik
Auto fährt auf Autobahn. Foto: evening_tao / Freepik

Werbungskosten sind privat bezahlte Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dazu zählen Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildungskosten für Seminare und Studiengebühren. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für Bewerbungen sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch zählen ebenfalls dazu.

Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei allen Arbeitnehmern die Werbungskostenpauschale, die sie in unregelmäßigen Abständen anpasst. Für das Jahr 2024 liegt sie bei 1.230 Euro. Belege für Werbungskosten zu sammeln lohnt sich also erst, wenn abzusehen ist, dass der Steuerzahler höhere Ausgaben als die Pauschale hat, zum Beispiel bei sehr langer Anfahrt zum Arbeitsplatz, bei häufiger Auswärtstätigkeit oder bei hohen Weiterbildungskosten.

2. Tipp: Sonderausgaben
Blick in eine katholische Kirche Foto: Freepik
Blick in eine katholische Kirche. Foto: Freepik

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die Steuerpflichtige steuerlich absetzen können. Dazu zählen zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge für Basisleistungen der privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge für eine Vielzahl von privaten Rentenversicherungen. Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, Kirchensteuer sowie Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige mindern ebenfalls die Steuerlast. Kosten für Kinderbetreuung oder deren Ausbildung können Steuerzahler als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.

3. Tipp: Außergewöhnliche Belastungen
Pflegerin hilft mann im Rollstuhl Foto: Freepik
Pflegerin hilft Mann im Rollstuhl. Foto: Freepik

Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch besondere Umstände. Daher können Steuerzahler diese teilweise absetzen. Privat bezahlte Krankheitskosten beispielsweise für Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Pflegekosten für Angehörige gehören in diese Kategorie. Kurkosten sowie Mehrkosten, die durch eine Behinderung entstehen, führen ebenfalls zu außergewöhnlichen Belastungen.

4. Tipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Handwerker repariert Dach Foto: Freepik
Handwerker repariert Dach. Foto: Freepik

Unter Umständen wirken sich die Kosten für Reinigungskräfte und Gärtner im Privathaushalt steuermindernd aus. Ebenso können Steuerzahler 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, wenn sie ihre Immobilie renovieren, erhalten oder modernisieren. Unter diese Handwerkerleistungen fallen beispielsweise Kosten für Schornsteinfeger.

5. Tipp: Homeoffice-Pauschale
Frau arbeitet im Home-Office Foto: Freepik
Frau arbeitet im Homeoffice. Foto: Freepik

Wenn Steuerpflichtige viel von zu Hause arbeiten, können sie eine Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag bis zu einem Gesamtbetrag von 1.260 Euro jährlich (Stand 2025) in der Steuererklärung geltend machen.

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Autorin

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Von Juli 2024 bis Dezember 2025 war sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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