- Von Andreas Harms
- 16.12.2025 um 17:15
Die Verbraucherzentrale will gegen die Debeka vorgehen. Sie klagt gegen den Versicherer, weil der ihrer Meinung nach unzulässige Stornogebühren bei Lebens- und Rentenversicherungen abgezogen hat.
Der Verbraucherzentrale Bundeszentrale Bundesverband führt die Sammelklage als sogenannte Musterfeststellungsklage. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass Verbraucher das von dem Verband erstrittene Musterfeststellungsurteil anschließend für ihre eigene Schadensersatzklage nutzen können (so er denn gewinnt).
Wer sich solch einer Sammelklage anschließt, hemmt außerdem die Verjährung der eigenen Ansprüche. Um sich der Klage anzuschließen, müssen sich Betroffene in das entsprechende Klageregister eintragen. Das öffnet aber in diesem Fall voraussichtlich erst im neuen Jahr.
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In ihrer Annahme stützen sich die Verbraucherschützer auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 2 UKl 1/23). Erstritten hat es die Verbraucherzentrale Hamburg, und wir berichteten darüber (dort finden Sie auch Infos zur umstrittenen Stornoklausel).
Rechtskräftig ist es jedoch noch nicht. Die Debeka ließ damals schon verlauten, dass sie die Sache anders sieht und es wohl vor dem Bundesgerichtshof (BGH) drauf ankommen lassen will.
Die Verbraucherzentrale prescht indes vor und sucht Betroffene, die sich „voraussichtlich Anfang 2026 der Sammelklage anschließen“ sollen. Sie geht von „Zehntausenden Betroffenen“ aus, die Stornogebühren bis in den vierstelligen Bereich gezahlt haben sollen. Dabei beruft sie sich auf Geschäftsberichte der Debeka.


















































































































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