Schon im Vorwort des Geschäftsberichts für 2024/25 fallen jene beiden Sätze, die für die Kunden der Babcock Pensionskasse (BPK) nichts Gutes verheißen: „Die Babcock Pensionskasse muss saniert werden. Hierzu ist es unumgänglich, die Leistungen der Pensionskasse zu kürzen.“
Es sieht in der Tat nicht gut aus für die Pensionskasse (und vor allem ihre Kunden). Wie aus dem Bericht hervorgeht, musste sie in den vergangenen Jahren Verluste von 22,7 Millionen Euro ausgleichen. Dabei verbrauchte sie Reserven und das gesamte (!) Eigenkapital. Die Finanzaufsicht Bafin widerrief zum 2. Dezember 2025 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Damit ist klar: Die Babcock Pensionskasse wird liquidiert. Neue Verträge darf sie schon seit 2005 nicht mehr abschließen. Drei Jahre zuvor ging das Trägerunternehmen Babcock-Borsig in die Insolvenz. Seitdem verwaltet die BPK lediglich den Bestand. Heute zählt sie knapp 5.000 Rentenanwärter und 9.300 Rentenempfänger.
Oberstes Ziel sei es nun, die finanzielle Situation wieder zu stabilisieren, um dauerhafte Renten zahlen zu können. Entsprechend heftig sind die ergriffenen Maßnahmen. Eine davon ist es, den Rechnungszins von 3,25 auf 2,7 Prozent zu senken. Eine weitere ist es – wie im Bericht erwähnt – die Leistungen für die Versicherten zu kürzen. Ein Pfefferminzia-Leser kommentierte unter einem früheren Artikel, dass seine in fünf Jahren startende Betriebsrente jetzt schon um etwa 18 Prozent gekürzt wurde.
Gilt dieser Wert für alle Versicherten? Offenbar nicht, wie uns die BPK auf Anfrage mitteilt. Demnach richtet sich das nach den jeweiligen Verträgen. „Maßgeblich sind die Satzung der Babcock Pensionskasse in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die individuellen Vereinbarungen zwischen versicherten Arbeitnehmern und den jeweiligen Arbeitgebern“, sagt Vorstandschef Ralf Langhoff. Zu einzelnen Verläufen und Kürzungen könne man sich nicht äußern.
Für einen großen Teil der Versicherten könnte es sich gar nicht auswirken. Denn die Arbeitgeber unterliegen der sogenannten Einstandspflicht – sie müssen also die gekürzten Renten bis zur zugesagten Höhe wieder ausgleichen. Was ist aber, wenn der Arbeitgeber nicht mehr da ist, so wie etwa Babcock-Borsig. Ein Umstand, den zwei Pfefferminzia-Leser in ihren Kommentaren genau so erwähnen.
Ralf Langhoff weist darauf hin, dass für die zugesagten Betriebsrenten grundsätzlich der – auch ehemalige – Arbeitgeber verantwortlich ist. Damit bekommen die ehemaligen Babcöcker, wie unser Leser sie nennt, tatsächlich ein Problem. Ein letzter Strohhalm könnte sich aber noch bieten, wie Langhoff ebenfalls erwähnt: „Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Unterstützung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) in Betracht kommen; ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, prüft der PSV.“
Aus den „Allgemeinen Informationen zur Babcock-Pensionskasse“ von 2021 geht hervor, dass der PSV Renten zusätzlich absichert. Allerdings nicht die alten, denn es heißt: „Der PSVaG übernimmt dabei, im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers, die Einstandspflicht, sofern die Insolvenz nach dem 31.12.2021 eintritt.“ Für ehemalige Babcock-Borsig-Mitarbeiter ist das zu spät. Eine Anfrage dazu haben wir an den PSV gestellt. Vielleicht springt er ja trotzdem ein. Sobald die Antwort vorliegt, reichen wir sie nach.
Eine wichtige Maßnahme, um wieder stabiler dazustehen, betrifft die Geldanlagen. Im abgelaufenen Jahr musste die BPK 45,6 Millionen Euro abschreiben (bei 10 Millionen Euro Rest-Eigenkapital zum Jahresbeginn). Langhoff dazu: „Diese Abschreibungen betreffen vor allem Immobilien- und alternative Investments, die unter anderem durch deutlich gestiegene Baukosten, den Zinsanstieg sowie Belastungen aus Projektrisiken bis hin zu Projektinsolvenzen beeinträchtigt wurden.“
In der Strategie hinterlässt die Lage Spuren. Den Schwerpunkt hat man klar in Richtung Sicherheit verschoben: Fast nur noch kommen in Euro ausgegebene Anleihen mit durchschnittlichem A-Rating ins Portfolio. Gehandelt wird kaum noch, die Anleihen sollen möglichst bis zum Laufzeitende im Bestand bleiben. „Aktien sind nicht formal ausgeschlossen, sind jedoch aufgrund der derzeit begrenzten Risikotragfähigkeit kein Bestandteil der Zielallokation“, so Ralf Langhoff. Anbrennen dürfte da also nichts. Große Renditesprünge sind aber auch nicht mehr zu erwarten.
Und am Ende hat die BPK auch die in den Renten unterstellten Lebenserwartungen verlängert – was die Rentenhöhe natürlich ebenfalls drückt. Vorgesehen war das sowieso, schon vor den jüngsten Maßnahmen. Nun hat man das aber genau deshalb vorgezogen. Weitere Details und Parameter will man dazu aber nicht nennen.
Der Vorstandschef betont eines ganz besonders: „Die kommunizierte Leistungskürzung ist eine Maßnahme zur Stabilisierung der Pensionskasse und dient dem Ziel, die dauerhafte und verlässliche Auszahlung von Betriebsrenten für alle Versicherten sicherzustellen.“
Rechtlich steht alles wohl auf festen Füßen: Abgesegnet hat es die Vertreterversammlung am 21. April 2026 auf Grundlage des Paragrafen 13 der BPK-Satzung. Und im vorangegangenen Prüf- und Entscheidungsprozess hat sich die BPK mit der Bafin abgestimmt, die anschließend alles genehmigte.
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