Es soll ein einziges Tohuwabohu gewesen sein, was sich im September auf einer After-Wiesn-Party abspielte. Hauptdarsteller: Schauspieler Heino Ferch, ein Versicherungsmakler, einige Eiswürfel und eine Faust. Ergebnis: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht München den schlagkräftigen Makler zu 6.000 Euro Strafe. Außerdem erwägt Ferch, aufgrund eines ausgefallen Filmdrehs, Schadenersatz in Höhe von 300.000 Euro zu fordern.
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