BGH-Urteil

Tchibo darf keine Versicherungen verkaufen

Kaffee verkaufen ja, Versicherungen nein. Der BGH hat dem Kaffee-Unternehmen Tchibo nach dreijährigem Rechtsstreit nun endgültig verboten, Versicherungen zu verkaufen (Az.: I ZR 7/13 v. 29.11.2013).

Konkret untersagt wurde dies der Tchibo Direct GmbH. Zwar hat diese sich schon Anfang 2011 aus dem Versicherungsgeschäft zurückgezogen. Jedoch wurde das Urteil wegen der dahinter stehenden grundsätzlichen Frage mit Spannung erwartet.

Auf der Homepage des Kaffeerösters konnten Kunden bis Januar 2011 Versicherungen und Finanzprodukte kaufen. Es genügte ein Mausklick. Das gesetzliche O.K. hierfür gab es nicht. Dagegen klagte deshalb der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WIW). Er war vom Infodienst „Versicherungstip“ aus dem markt intern-Verlag und dem AfW alarmiert worden.

Über die Funktion des Tippgebers hinaus aktiv

Es ging um die Frage, ob Tchibo als von der Genehmigungspflicht befreiter Tippgeber auftrat oder aber als Versicherungsvermittler. Der BGH hat nun ein Urteil des OLG Hamburg (Az.: 5 U 79/10) bestätigt. Das Unternehmen sei über die Funktion eines Tippgebers hinaus tätig geworden. Nicht nur seien Kontaktdetails weitergegeben worden. Vielmehr habe man den Kunden einen Online-Abschluss für konkrete Produkte angeboten. „Versicherungstip“-Chefredakteur Erwin Hausen fordert nun von der Bafin ein Vorgehen auch gegen Asstel. Von dem Direktversicherer kamen die Policen.

Laut WIW-Geschäftsführerin Viola Huber kann sich jetzt niemand mehr als vermeintlicher Tippgeber um Sachkundenachweis und Vermittlerhaftpflicht herumdrücken. Und auch AfW-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Norman Wirth ist im Hinblick auf erforderliche Qualifikationen zufrieden: „Diese Vorgaben des Gesetzgebers schienen weder die Aufsichtsbehörden noch Tchibo und die Partnerversicherung Asstel für relevant zu halten. Es ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher.“

Mehr zum Thema

Bewohner von Pflegeheimen müssen erneut mehr zahlen

Pflegebedürftige werden im Heim stärker zur Kasse gebeten. Der Eigenanteil, den die Bewohner aus eigener…

Rechnungen bis 372.000 Euro: Was Krankheit kosten kann

Die Debeka hat ihre Leistungsdaten aus dem Jahr 2025 analysiert. 7,2 Milliarden Euro an Leistungen…

Streit unter Nachbarn: Was die Rechtsschutzversicherung leistet

Manche Fälle können sogar die Profis von der Roland Rechtsschutz-Versicherung noch verblüffen. Das hier ist…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert