Für 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent angehoben, und damit klingen auch die Garantien vieler Versicherer erst einmal großartig: Höhere Leistung bei gleichem Beitrag (Pfefferminzia berichtete).
Viele Versicherer bieten aktuell an, 2024 abgeschlossene BU- und Grundfähigkeitsverträge 2025 auf den neuen Zins „umzustellen“. Klingt erstmal nach einer Win-Win-Situation.
Geschätzt erhalten Kunden durch die Umstellung zwischen 6 und 10 Prozent mehr garantierte Leistung, ohne einen Mehrbeitrag zu bezahlen. Aber ist es wirklich so einfach? Wer sich für die Umstellung entscheidet, bekommt kurzfristig mehr – ohne Risikoprüfung und scheinbar auch ohne Haken.
Versicherer legen das Geld ihrer Kunden an und erwirtschaften damit zum Beispiel eine Gesamtverzinsung von 2 Prozent. Garantieren dürfen sie aber nur den Rechnungszins. Im Jahr 2024 lag dieser bei 0,25 Prozent. Die Differenz dazu sind die Überschüsse – in diesem Beispiel also 1,75 Prozent.
Steigt der Höchstrechnungszins im Jahr 2025 auf 1 Prozent, bleibt zwar die Gesamtverzinsung identisch, doch die Überschüsse sinken; in diesem Beispiel auf 1 Prozent. Außerdem sind Überschüsse nie garantiert – die erhöhte Leistung durch die Umstellung hingegen schon.
Die Überschüsse senken den monatlichen Zahlbeitrag des Kunden für seine Absicherung und erhöhen im Leistungsfall die monatlich ausbezahlte Rente um wenige Prozent pro Jahr. Doch durch die Umstellung auf den höheren Rechnungszins sinkt der Überschuss der Versicherer.
Solange der Kunde nur Beiträge bezahlt und keine Leistung bezieht, ist das egal – kommt es aber zum langfristigen Leistungsfall, kann sich das drastisch auswirken.
(Um das ganze Szenario einmal selbst durchzurechnen, hat der Autor hier eine Excel-Datei vorbereitet: Rechnungszins umstellen)
Lesen Sie auf Seite 2, für welche BU/Grundfähigkeitsverträge sich die Umstellung lohnt und für welche nicht.
Durch die geringeren Überschüsse in der neuen Kalkulation sinkt die nicht garantierte jährliche Leistungserhöhung. Nach 13 Jahren (bei einer einmaligen Leistungserhöhung von 9 Prozent durch die Umstellung) holen die nicht umgestellten Verträge die umgestellten wieder auf. Von da an erhalten Kunden jeden Monat mehr Geld, wenn sie ihren Vertrag im Jahr 2025 nicht auf den neuen Rechnungszins umgestellt haben.
Die meisten BU-Leistungsfälle dauern sechs bis sieben Jahre. Hier zählt also oft der kurzfristige Vorteil der höheren Anfangsrente mehr als die etwas höhere jährliche Steigerung.
Aber: Für Kunden mit langen Leistungsfällen von über zehn Jahren, ist es entscheidend, dass sich die Leistungen langfristig stärker erhöhen. Also hängt es am Ende vom Alter des Kunden und den Szenarien ab, die man in der Risikoabwägung durchspielt.
Wichtig zu wissen: Die 6 bis 10 Prozent einmalige Leistungserhöhung sind eine Schätzung – die angegebenen Jahre schwanken, je nachdem welche Zahlen verwendet werden. Je nach Versicherer sehen wir eher Erhöhungen um 5 Prozent – hierbei würde der Break Even also bereits nach sieben Jahren erreicht sein.
Die Umstellung kann eine großartige Option sein: Es kommt ganz darauf an, was der Kunde braucht: ob mehr Sicherheit heute oder langfristig stärker steigende Leistungen.
Als Vermittler sollten wir beide Varianten besprechen und beide Seiten der Medaille betrachten. Aber möchte der Kunde überhaupt so tief ins Detail einsteigen? Oder sollte man einfach den Zahlen vertrauen und die Verträge für die meisten Kunden umstellen, weil ein andauernder Leistungsfall über zehn Jahre doch eher selten ist?
Die garantierte Leistungsdynamik für alle Neuabschlüsse ist wichtiger als zuvor und wird diese mit einkalkuliert, kostet der Versicherungsschutz 2025 wohl ziemlich genauso viel wie im Jahr 2024. „There is no free lunch“ und die garantierte Leistungssteigerung sollte dringend mitberaten werden – aus meiner Sicht sollten Vermittler ihren Kunden immer mindestens 1 Prozent anbieten.
Zum Autor: Christian Steffen Fröhlich ist als Versicherungsmakler auf die Pflege- und Arbeitskraftabsicherung in komplexen Fällen und Absicherungslösungen auch außerhalb der BU spezialisiert. Neben seiner eigenen Maklertätigkeit betreibt er mit zwei Makler-Kollegen die Plattform www.pflege-versichert.com.
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