Ich erhalte ja immer wieder mal Zuschriften von Kollegen. Meistens sehr lesenswerte Feststellungen meiner Inkompetenz, manchmal Fragen, Lob eigentlich nie. Bei den Fragen kommt immer wieder mal das Dilemma, dass ein Kunde eine Vorerkrankung verschweigen möchte und wie ich das als Vermittler lösen kann. Und zwar so, dass ich den Vertrag vermittle, aber im Zweifelsfall nicht hafte.
Da muss ich immer ein wenig schmunzeln. Die Frage ist ja, wie ich meine Beteiligung an einer Straftat dokumentiere, ohne dafür dann am Ende vom Täter belangt werden zu können. Das ist so absurd, dass mir nicht einmal ein Beispiel einfällt, um das ganze überspitzt darzustellen.
Selbstverständlich kann ich dokumentieren, dass die Erkrankung gegen meinen Rat nicht angegeben wurde und somit auch einigermaßen wirksam ausschließen, dass mein Kunde später Ansprüche an mich stellen kann durch die Behauptung, ich hätte ihm nicht erklärt, welche Folgen die Nichtangabe haben würde.
Und ich vermute sogar, dass ein Kunde, der auch nach dem eindringlichen Hinweis auf das eingegangene Risiko darauf besteht, das ganze dennoch auf dem illegalen Weg zu versuchen, eher unwahrscheinlich davor zurückschreckt, das Geld dann bei mir einzuklagen, wenn der Betrug auffliegt. So weit, so sinnvoll…
Aber ab dem Moment, in dem das ganze vor Gericht geht, kann ich überlegen, ob ich die BU-Rente des Kunden übernehme oder wegen Versicherungsbetrugs verurteilt werden möchte. Denn der Versicherer sitzt da ja dann mit im Boot.
Und nur, weil wir Versicherungsmakler im Lager des Kunden stehen, heißt das noch nicht, dass wir mit ihm eine Komplizenschaft bei einer Straftat eingehen dürfen.
Finger weg!
Wenn ich also unbedingt den Vertrag abschließen möchte, weil die Courtage so attraktiv wäre, dann muss mir bewusst sein, dass ich unter Umständen am Ende dafür bezahle.
Mein Rat lautet also immer, die Finger davon zu lassen und auf Geld und Ärger zu verzichten.
In vielen Fällen lässt sich mit einer ausführlichen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – nötigenfalls auch für Produkte, die nur eine Ausschnittsdeckung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten – auch legal ein akzeptables Ergebnis erzielen.
Gibt es eventuell Sonderaktionen vom Arbeitgeber?
Und in Fällen, die in der BU-Versicherung standardmäßig nicht mehr versicherbar sind, muss geprüft werden, ob nicht über den Arbeitgeber oder über Sonderaktionen für bestimmte Berufsgruppen eine Lösung gefunden werden kann.
Das ist zwar häufig vergebene Liebesmüh, aber wenigstens kann ich mir als Vermittler noch in die Augen sehen.
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