Verbraucherzentrale Bremen

Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Bremen eröffnet

Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Mai das Insolvenzverfahren um die Verbraucherzentrale Bremen eröffnet und so grünes Licht für die Fortführung der Restrukturierung in Eigenverwaltung gegeben. Ein Ziel dabei ist, alle 32 Mitarbeiter an Bord zu halten.
© dpa/picture alliance
Schild einer Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale Bremen ist in ihrem Restrukturierungsprozess mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nun einen Schritt weiter.

Die Sanierung der finanziell angeschlagenen Verbraucherzentrale Bremen ist nun einen Schritt weiter. Am 1. Mai hat das Bremer Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger nun die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. Als Sachwalter wurde Moritz Sponagel von der Kanzlei Dr. Sponagel Rechtsanwälte in Bremen bestellt.

 

Im Februar hatte die Verbraucherzentrale bekannt gegeben, dass sie in finanziellen Schwierigkeiten steckt (wir berichteten). Auslöser war ein fehlerhafter Bezug in den Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Folge: Die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale hatten in den vergangenen 15 Jahren Ansprüche auf zwei statt auf eine betriebliche Altersversorgung erworben haben.

Mit dem Insolvenzverfahren soll nun die Sanierung der Finanzen der Verbraucherzentrale voran gehen. Das vom Vorstand entwickelte Sanierungskonzept sieht unter anderem eine Anpassung der Arbeitsverträge und eine Bereinigung der Bilanz vor.

Drei Ziele stehen dabei im Vordergrund: Erstens soll der gemeinnützige Verein in seiner jetzigen Form fortgeführt werden. Die Verbraucher in Bremen und Bremerhaven sollen zweitens weiter beraten werden. Und drittens strebt der Vorstand an, die Arbeitsplätze der 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen viele teilzeitbeschäftigt sind, vollständig zu erhalten. Die Sanierung des Vereins soll im 3. Quartal abgeschlossen sein.

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