Urteil

Einkünfte während Arbeitsunfähigkeit: Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi

Ein ehemaliger Profi-Fußballer beansprucht Verletztengeld, weil er wegen eines Meniskusschadens arbeitsunfähig ist. In dieser Zeit läuft seine Physiotherapiepraxis aber weiter und er bezieht darüber Einkünfte. Das geht nicht zusammen, hat das Bundessozialgericht nun entschieden.
© syda_productions/Freepik
Fußballer mit Meniskusverletzung.
Was ist geschehen?

Der Kläger betreibt seit dem Ende seiner Karriere als Profi-Fußballer eine Praxis für Physiotherapie. Aus seiner aktiven Zeit als Profisportler sind bei ihm Meniskusschäden als Berufskrankheit anerkannt. Wegen dieser Schäden ist der Mann arbeitsunfähig.

Trotz Wegfalls seiner Arbeitskraft als Physiotherapeut ergeben sich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit keine Einbußen in den Einkünften aus seiner selbstständigen Arbeit. Der Ex-Sportler übernimmt in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten.

Das Urteil

Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lehnen es daher ab, dem Mann ein Verletztengeld zuzugestehen. Das Bundessozialgericht hat die Vorinstanzen nun bestätigt (Aktenzeichen B 2 U 2/23 R).

„Zwar kann bei Ausfall der Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers davon auszugehen sein, dass ein Einkommensverlust eintreten wird. Hier hat der Kläger aber während der Arbeitsunfähigkeit in seiner Praxis weiterhin leitende, verwaltende und betriebswirtschaftlich relevante Tätigkeiten ausgeübt. Das daraus erzielte Einkommen ist auf das Verletztengeld anzurechnen. Eine Differenzierung von Arbeitseinkommen aus persönlicher Mitarbeit und sonstigen Tätigkeiten ist nicht möglich“, heißt es zur Urteilsbegründung vom Bundessozialgericht.

Mehr zum Thema

Podcast: KI, Börse und Beratung und Doreen Gossert im Gespräch

Diese Themen haben wir in dieser Podcast-Folge für Sie: Aus der Redaktion: Im Schmolltalk widmen…

Nach BGH-Urteil: Allianz setzt Rentenfaktoren wieder hoch

Nachdem sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine rechtliche Niederlage erlitten hatte, setzt die Allianz Leben…

Wohngebäudeversicherung: Schnäppchenhaus als Kostenfalle

Die Prämien in der Wohngebäudeversicherung steigen seit Jahren deutlich, vielerorts rasant. Was lange Zeit nur…

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia