Grundfähigkeitsversicherungen sichern nicht das Einkommen ab, sondern dienen eigentlich der Deckung von Zusatzkosten, die einem im Alltag beim Verlust verschiedener Grundfähigkeiten entstehen oder vielleicht noch als eine Art Schmerzensgeld. In vielen Fällen dürfte aber kein finanzieller Schaden entstehen, weil man sich nicht mehr eigenständig Knien und Bücken kann.
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In manchen Berufen wird das aber dennoch der Fall sein, weshalb die Grundfähigkeit gerne auch fälschlicherweise als erste Alternative zur BU verkauft wird. Das hängt häufig damit zusammen, weil der Vermittler in der BU-Beratung die staatliche Erwerbsminderung (EMI) schlecht gemacht hat, um die Vorteile der BU herauszukehren. Jetzt ein Produkt anzupreisen, das im Leistungsspektrum schlechter ist als die EMI, ist dann eben auch nicht mehr zielführend.
Die Grundfähigkeitspolice ist als Einkommensabsicherung nur in Ausnahmefällen geeignet. Einerseits, wenn der Beruf kaum Fertigkeiten voraussetzt, sondern tatsächlich mit reinen Grundfähigkeiten zu bewältigen ist und andererseits bei allen kaufmännischen Berufen, wenn bei der BU psychische Erkrankungen ausgeschlossen wären. In diesem Moment hätte die BU praktisch ihre komplette Leistungskraft eingebüßt.
Was diese Versicherung vertrieblich so leicht macht, ist die einfache Verständlichkeit der einzelnen Leistungsauslöser. Da aber jeder Anbieter die Leistungsauslöser verschieden definiert, ist eine Vergleichbarkeit beim besten Willen nicht möglich. Selbst, wenn man sich die Mühe macht, und in einer Tabelle alle Leistungsauslöser aller Anbieter im Einzelnen gegenüberstellt, weiß man am Ende nur, welche Gesellschaft am ehesten beim Verlust der Grundfähigkeit „Gehen“ leistet. Da ein anderer Versicherer vielleicht bei der Grundfähigkeit „Sprechen“ eher leisten würde, kann ich weder den einen noch den anderen Tarif uneingeschränkt empfehlen.
Hier muss der Vermittler den Kunden entscheiden lassen, welche Grundfähigkeit die Fähigkeit, ein Einkommen zu erzielen, am ehesten bedrohen würde. Bei vielen Berufen ist dies „Knien und Bücken“, bei anderen die Fähigkeit, seine Hand oder Hände zu gebrauchen.
Grundsätzlich sollten aber von den drei oder vier Gesellschaften, mit denen der Vermittler zusammenarbeiten möchte, die einzelnen Auslöser geprüft werden, da die Schwere der Erreichbarkeit sehr weit auseinanderklaffen kann.
Psychische Erkrankungen können auch hier zum Ausschluss führen
Die Gesundheitsprüfung ist etwas weniger streng. Psychische Erkrankungen müssen aber angegeben werden und führen auch zum Ausschluss, da die allermeisten Tarife intellektuelle Fähigkeiten absichern. Derzeit gibt es nur einen Anbieter am Markt, der auf Fragen zur Psyche verzichtet. Allerdings fragt auch dieser nach Medikamenten und würde ablehnen, wenn ein Psychopharmakon auch Grundfähigkeiten beeinflussen würde.
Preislich ist die Grundfähigkeitsversicherung für alle körperlichen Berufe interessant, da auch für schwerstkörperlich Tätige die Beiträge einigermaßen bezahlbar bleiben.
Das gilt es beim Prüfen zu beachten
Bei der Prüfung eines Tarifs ist neben der Definition der Leistungsauslöser vor allem der Prognosezeitraum zu prüfen. Der Markt schwankt hier zwischen sechs und zwölf Monaten.
Zusammenfassend ist die Grundfähigkeitsabsicherung vor allem dann interessant, wenn eine BU zu teuer ist oder psychische Erkrankungen sowieso ausgeschlossen wären. Auch ist diese Versicherung für künstlerische und in der BU und EU nicht versicherbare Berufe ein sinnvolles Ausweichprodukt.
