Ärztliches Zeugnis vermeiden

Warum es sich lohnen kann, die BU aufzusplitten

Berufsunfähigkeitsversicherungen können ganz schön knifflig sein und ungeahnte Fallen beinhalten. Größtes Hindernis: Die Gesundheitsfragen. Wie Makler und Kunden vermeiden können, die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzen.
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© Getty Images
Bauarbeiter: Für körperliche Berufe sind BU-Policen besonders teuer beziehungsweise schwer abschließbar.

Zum Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört in der Regel ein Formular mit Gesundheitsfragen. Handelt es sich um eine kleine BU, dann müssen Versicherungskunden die Fragen meist für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren rückwirkend beantworten. Soll die monatliche BU jedoch über 2.500 Euro liegen, dann verlangen viele Versicherer ein ärztliches Zeugnis, erklärt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz in seinem Blog.

Ein ärztliches Zeugnis ist jedoch wesentlich aufwändiger als gewöhnliche Gesundheitsfragen, denn neben der ärztlichen Untersuchung wünschen Versicherer meist auch, dass die Gesundheitsangaben zeitlich unbefristet erfolgen.

Das Problem: Wer kann sich schon an jede seiner Verletzung oder jede Röntgenaufnahme erinnern? Vermutlich kaum jemand, weshalb die Gefahr, die Gesundheitsangaben nicht vollständig zu beantworten, groß ist.

Um zu vermeiden, dass Versicherer die BU-Leistung aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ablehnen, empfiehlt Kemnitz: Kunden sollten „statt einer großen, besser zwei kleinere BU-Versicherungen bei verschiedenen Versicherern beantragen. Dadurch kann man die Beantwortung der zeitlich unbefristeten Fragen vermeiden. Dies ist wichtig, weil kein Mensch zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen wirklich vollständig beantworten kann.“

Zudem, so Kemnitz weiter: „Es gibt mehrere sehr gute BU-Tarife mit sinnvollen Bedingungsverbesserungen, aber es wird vermutlich keinen einzigen Tarif geben, der alle für Sie vorteilhaften Erweiterungen beinhaltet. Was spricht also dagegen, statt einer BU-Versicherung mit einer zu versichernden BU-Rente in Höhe von 2.500 Euro, zwei günstige Tarife mit jeweils 1.250 Euro zu beantragen?“

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