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- 03.03.2017 um 10:44
Wird eine Person bei der Arbeit gemobbt und folgt daraus eine psychische Erkrankung, wird das von vielen privaten Krankenversicherungen oft nicht als Arbeitsunfähigkeit anerkannt. Sie zahlen dann kein Krankentagegeld. Das stellt Rechtsanwalt Bernd Brandl in seinem Rechtstipp auf dem Portal anwalt.de fest. Die Begründung gegen die AU lautet dann, der Versicherte könne seinen Beruf schließlich noch bei einem anderen Unternehmen ausüben. Mit neuen Kollegen oder einem neuen Chef sei das Problem gelöst.
Versicherte sollten sich mit dieser Begründung nicht abspeisen lassen, rät der Anwalt. „Denn für den Bundesgerichtshof ist der Beruf in seiner konkreten Ausprägung entscheidend. Auch Konfliktsituationen am Arbeitsplatz gehören zum konkret ausgeübten Beruf“, schreibt Brandl. Es spiele dann keine Rolle, dass der Betroffene seinen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber theoretisch noch ausüben könnte.
In diese Richtung argumentierte auch das Landgericht Köln in einem entsprechenden Fall (Aktenzeichen 23 0 364/14). Eine Rückkehr zu seinem Arbeitsplatz sei dem Betroffenen außerdem nicht zuzumuten, auch wenn sich sein Krankheitsbild verbessert habe, urteilten die Richter. Schließlich sei es wahrscheinlich, dass seine Symptome dann wieder aufflammen könnten. Und das sei dem Versicherten nicht zuzumuten. Der Krankenversicherer musste laut Entscheidung also das vollständige Krankentagegeld bezahlen.
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