In den vergangenen Jahren war der Durchführungsweg der Unterstützungskasse in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für viele Vermittler nicht mehr erste Wahl. Da die Zuwendungen zu einer Fondspolice bisher als steuerlich nicht abzugsfähig galten, war die Finanzierung der Zusagen an starre Garantien gebunden. Den Ausschluss von Fondspolicen fanden jedoch viele Marktteilnehmer nicht mehr zeitgemäß. Die Alte Leipziger ist hier nun aktiv geworden.
Nach langen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung gibt es grünes Licht für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus U-Kassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage. Der Versicherer nutzt dafür das neues bAV-Produkt „AL_Duo-Smart“, bei dem die Beiträge sowohl in einem ertragsorientierten Fonds-Konzept als auch im Sicherungsvermögen angelegt werden. Mindestens 80 Prozent der Beiträge sind darin garantiert. In den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn wird der Anteil der klassischen Anlage erhöht, um das erreichte Guthaben abzusichern.
Der Rechtsschutzversicherer Roland hat einen neuen Tarif auf den Markt gebracht, der sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden frische Leistungen mit sich bringt. So ist für Geschäftskunden ein Vertrags-, Patent- und Urheberrechtsschutz enthalten. Neu für Gewerbekunden ist die Abwehr von Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht. Zudem können nun mit IT-Hacker-Angriffen und dem Management von Reputationsschäden weitverbreitete unternehmerische Risiken abgesichert werden. Für ausgewählte Fokusbranchen gibt es im neuen Tarif zudem bessere Prämien. Hierzu zählen das verarbeitende Gewerbe, die Baubranche oder Informations- und Kommunikationsdienstleister wie zum Beispiel Softwarefirmen.
Für Privatkunden gibt es rechtliche Hilfe für Stalking-Opfer. Eine weitere Neuerung besteht im Compass-Beratungswegweiser, mit dem sich Kundinnen und Kunden in psychosozialen Angelegenheiten kostenlos beraten lassen können. Bei Problemen jeglicher Art hilft dann ein Dienstleister mit einer individuellen Beratung weiter, zum Beispiel bei Mobbing-Fällen oder nach einer Umweltkatastrophe. Ein klarer Fokus liegt im neuen Produkt auf Angeboten, die eine außergerichtliche Konfliktbeilegung ermöglichen sollen.
Die Bayerische hat ihre Zahnzusatzangebote um einen neuen optionalen Baustein ergänzt. Dieser springt ein, wenn es eigentlich schon zu spät ist – wenn Behandlungen also schon in Planung sind oder begonnen haben. Damit können Kunden direkt auf dem Zahnarztstuhl ihren Versicherungsschutz buchen und ohne Wartezeit medizinisch notwendige Behandlungen durchführen lassen. Die Bayerische leistet dann sofort und sogar rückwirkend.
Der neue Baustein „Zahn Sofort“ kann zu allen vier Zahnzusatztariflinien der Bayerischen hinzugewählt werden. Für den Kunden bedeutet das keine Wartezeiten und einen rückwirkenden Versicherungsschutz für bereits angeratene oder bereits begonnene Behandlungen. Die Leistungsstaffel umfasst 1.500 Euro; sprich 750 Euro pro Kalenderjahr.
Die Laufzeit des Bausteins endet automatisch nach zwei Jahren. Eine gesonderte Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Der vom Kunden ausgewählte Zahn-Tarif bleibt weiterhin bestehen und leistet bei künftigen Behandlungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Die Stuttgarter hat ihren Tarif „Unfallvorsorge Aktiv“ überarbeitet. Erhältlich ist er ab sofort in den drei Varianten „Basis“, „Komfort“ und „Premium“. Die wichtigste Veränderung ist der Wegfall der Gesundheitsprüfung in der Premium-Produktlinie. Lediglich bei einem Mitwirkungsanteil von 100 Prozent werden noch zwei Gesundheitsfragen gestellt.
Ferner umfasst die Überarbeitung der Produktlinie Premium 25 Leistungsverbesserungen. Neu sind etwa die Mitversicherung von Höhenkrankheit, eine Einmalleistung in Höhe von 3.000 Euro bei einer unfallbedingten Fehlgeburt nach dem vierten Schwangerschaftsmonat und ein Helmbonus, der die Grundsumme bei Invalidität um 25 Prozent, maximal jedoch bis 100.000 Euro, erhöht.
Überarbeitet wurde zudem die XXL-Gliedertaxe. Die Absicherungshöhe im Falle eines Unfalls ist um 5 bis 20 Prozent gestiegen. So gelten beim Auge nun 65 Prozent als Bewertungsmaßstab für die Höhe der Invalidität. Bei Armen und Beinen hat die Stuttgarter den Satz auf 80 Prozent angehoben. Ebenfalls neu: die Mitversicherung von Zahnersatz und die Erweiterung der Sofortleistung bei Schwerverletzten für den Bau oder Kauf eines Eigenheims in Höhe der doppelten Grundversicherungssumme.
Die Basler Versicherung hat auf die digitalen Veränderungen am Kfz-Markt mit einem Tarif-Update reagiert. So sind im Tarif „All-in“ ab sofort auch Schäden durch autonomes Fahren, Hacker- sowie Cyber-Angriffe beziehungsweise Systemversagen mitversichert und führen zu keiner Rückstufung im Schadenfall.
Mit dem Baustein „Elektroschutz“ bietet der Versicherer außerdem allen E-Auto- und Hybridfahrern einen Schutz ohne Mehrkosten an. Dieser schützt den Akku mit einer umfassenden All-Risk Deckung. Damit ist er über die üblichen Gefahren hinaus auch gegen fast jede Art der Beschädigung, Zerstörung und gegen Verlust versichert. Weiterer Vorteil: Für den Akku gilt die 24-monatige Neupreisregelung. Das heißt: Wenn der Akku ausgetauscht werden muss, werden alle erforderlichen Einbau- und Gerätekosten übernommen.
Gegen alle üblichen Gefahren der Teil- und Vollkasko sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw zusätzlich versichert:
Die „Basler Assistance“ bietet zudem kostenfreie Pannen- und Unfallhilfe für ganz Europa und die außereuropäischen EU-Gebiete. Kunden, die sich weiter als 50 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt befinden, profitieren auch noch von einem kostenfreien Mietwagen. Alternativ werden die Kosten für eine Rückfahrt per Bahn oder die Unterbringung im Hotel bezahlt.
Mit dem „Autoschutz 48“ können Autofahrer außerdem die 24-monatige Neu- beziehungsweise die Kaufwertentschädigung des Tarifs „All-in“ ergänzen. Für 49 Euro im Jahr erhalten Kunden so vier Jahre lang das Recht, bei einem Totalschaden oder bei Zerstörung des Fahrzeuges als Entschädigungsleistung bis zu 20.000 Euro mehr als den Wiederbeschaffungswert zu erhalten.
Die VHV Versicherung hat ihre Kfz-Flottenpolice „VHV Flotte-Garant 1+“ um neue Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge ergänzt. Diese gelten ab dem 1. Januar 2022.
Hier kommen die Updates im Überblick:
Aber auch für „normale“ Autos hat die VHV im „Exklusiv“-Paket Neuerungen geschaffen – darunter eine Neupreisentschädigung bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb, die Übernahme von Kurzschlussfolgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 Euro und die Versicherung von Tierbissfolgeschäden bis 20.000 Euro.
Die Indexrente „Klassik Modern“ aus dem Hause Volkswohl Bund gibt es bereits eine Weile. Die nachhaltige Version des Tarifs mit der Namesergänzung „Next“ ist jedoch neu. Hier hat der Kunde ein bedingungsgemäßes Recht auf Nachhaltigkeit – sowohl in der Ansparzeit als auch in der Rentenphase. „Klassik Modern Next“ ist aktuell nur als Privatrente erhältlich. Geförderte Varianten in Form der betrieblichen Altersversorgung und der Basis-Rente sollen folgen.
Ab sofort bietet die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ihre ambulanten Beihilfetarife mit Selbstbehalt auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen und Hessen an. Mit dem neuen Angebot geht die APKV auf die Wünsche ihrer Vertriebspartner ein, diese Art der Absicherung Beamten in ganz Deutschland gleichermaßen zu ermöglichen.
Insgesamt stehen Beamten fünf Tarifvarianten mit Erstattungssätzen zwischen 30 und 50 Prozent zur Verfügung. Die ambulanten Beihilfetarife ergänzen so passgenau die vom Dienstherren übernommenen Krankenversicherungsleistungen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen und ist auf maximal 500 Euro pro versicherte Person und Kalenderjahr beschränkt.
Zusätzlich können sich Beamte über Beitragsrückerstattungen freuen, wenn sie ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Die APKV bezahlt ihnen für diese leistungsfreien Jahre bis zu 50 Prozent der Beiträge zurück. Wechselt ein Beamter von einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zur APKV, können die leistungsfreien Zeiten der vorherigen Versicherung angerechnet werden. Eine Beitragsrückerstattung von 50 Prozent ist so schon ab dem ersten Jahr möglich.
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