Die Bayersiche bringt Dienstunfähigkeitspolice für Soldaten auf den Markt
Die Bayerische hat ein Versicherungsprodukt für Soldatinnen und Soldaten gestartet. Neben einer echten Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) und der Absicherung bei Auslandseinsätzen bietet die Bayerische weitere Leistungen. Dazu gehören Nachversicherungsoptionen, keine Reduzierung der versicherten Rente bei Ernennung zum Berufssoldaten, Verlängerungsgarantie und Neueinstufung des Berufs bei Ausscheiden aus der Bundeswehr sowie ein Fortbestehen der Soldatenklausel bei Wiedereinstieg. Zudem ist eine echte Beamtenklausel für Soldaten integriert, die nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr in eine Beamtenlaufbahn wechseln.
Universa überarbeitet DU-Schutz für Beamte
Die Universa hat ihren Berufsunfähigkeitsschutz für Beamte und Beamtenanwärter weiter überarbeitet. So wird die Entscheidung des Dienstherrn nun nicht mehr überprüft, sondern die reine Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen wird als Dienstunfähigkeit (DU) anerkannt. Damit bietet die Universa jetzt eine „echte“ und vollumfängliche DU-Absicherung an. Diese gilt auch für Richter und Polizisten.
Außerdem hat sie die Absicherungsgrenzen erhöht. Je nach Dienstgrad können jetzt zwischen 750 und 1.100 Euro monatlich abgesichert werden. Bisher waren nur zwischen 500 und 1.000 Euro Monatsrente versicherbar. Für Beamte auf Widerruf und Probe ist zudem ein zweiter Vertrag über 1.250 Euro (bisher 750) mit fünfjähriger Versicherungsdauer möglich.
Und auch bei der Nachversicherungsgarantie gibt es Neuerungen: Hierbei ist ein Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen wie Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich sowie neuerdings auch bei einer Reduzierung der beamtenrechtlichen Versorgung und beim Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.
Helden.de mit Updates in der Hausratversicherung
Das Insurtech Helden.de hat seine Leistungen in der Hausratversicherung erweitert – insbesondere im Cyber-Bereich. Unter anderem hat der Versicherer die Entschädigungssumme bei Online-Betrug auf 5.000 Euro erhöht, welche somit auch größere finanzielle Schäden abdeckt – beispielsweise nach Datendiebstahl durch Online-Betrugsmaschen wie Phishing, Pharming oder Trojanern.
Optional hinzubuchbar ist nun außerdem die Absicherung von Vermögensschäden, die durch Hacking-Angriffe von Online-Konten entstehen. Sollten unerlaubte Abbuchungen von Online-Konten wie beispielsweise des Bezahl- oder Zahlungsdienstleisters Paypal getätigt werden, erstattet Helden.de seinen Kunden bis zu 5.000 Euro. Gleiches gilt, wenn das eigene Konto bei einem Online-Versandhändler wie Amazon gehackt wird und im eigenen Namen ungewollt Bestellungen an eine andere Anschrift durchgeführt werden.
Allianz mit neuem Service im Kfz-Telematik-Baustein
Die Allianz hat mit dem „Allianz Unfallmelder“ einen neuen, digitalen Service in ihren Telematik-Baustein „Bonusdrive“ integriert. So sei die Schadenabwicklung für Kunden einfacher und transparenter geworden.
So geht’s: Der „Drive-Dot“ – ein Sensor, der im Fahrzeug befestigt wird – registriert Unfallsituationen automatisch anhand von Erschütterungen. Über die „Bonusdrive“-App wird das erkannte Ereignis an die Allianz übertragen und der Kunde erhält eine erste Push-Nachricht. Zusätzlich nehmen die Schaden-Experten telefonisch Kontakt zum Versicherungsnehmer auf.
Von diesem Moment an gibt die Allianz Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort und leitet gemeinsam die ersten Schritte im Rahmen der Schadenbearbeitung ein. Falls der Kunde gerade nicht erreichbar ist oder nicht antworten möchte, findet er die gleiche Hilfestellung auch in der App. Auch hier wird er durch die Situation geführt und erhält erste Hinweise zu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Er kann außerdem entscheiden, ob er den Unfall als Versicherungsschaden bei der Allianz melden möchte oder nicht.
Basler aktualisiert Elektronik-Pauschalversicherung
Die Basler hat an ihrer Elektronik-Pauschalversicherung herumgewerkelt. Das Ergebnis: Auch aktuelle Trends wie Digitalisierung, Homeoffice sowie die Nutzung privater Technik für die berufliche Tätigkeit werden jetzt berücksichtigt.
Mitversichert ist die firmeneigene versicherte Technik nun auch im Homeoffice, wenn diese in der Gesamtversicherungssumme des Vertrags enthalten ist. Versichert ist dabei der Transport ins Homeoffice ebenso wie die dortige Nutzung. Die jeweiligen Risiko-Orte müssen dabei nicht genannt werden. Und auch die private Technik, die Mitarbeiter im Homeoffice für ihre Firma nutzen, ist bis zu einer Versicherungssumme von 2.500 Euro auf erstes Risiko abgedeckt.
Darüber hinaus besteht für firmeneigene elektronische Geräte Schutz über die Klausel „Außenversicherung“ für bewegliche und stationäre Technik: Hier gilt Versicherungsschutz bis 50 Prozent der Versicherungssumme bei einem temporären Einsatz innerhalb Europas. Weltweiter Schutz besteht mit einer Höchstentschädigung von 100.000 Euro je Versicherungsfall bei einem temporären weltweiten Einsatz.
Neu ist ebenfalls die Leistungs-Update-Garantie. Mitversichert sind dadurch Schäden, die im vereinbarten Deckungsumfang nicht versichert sind, jedoch zum Zeitpunkt des Schadeneintritts durch aktuelle Bedingungen der Basler Versicherungen prämienneutral als mitversichert gelten. Und: Ab sofort ist auch der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz enthalten.

