„Nicht einmal halbherzig“

Kritik an Freibetragsregelung bei Betriebsrenten

Der Kabinettsbeschluss zur Entlastung von Betriebsrentnern stößt beim Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK) auf Kritik. Die Freibetragsregelung sei „nicht einmal halbherzig“ und werde Millionen von Betriebsrentnern „weiterhin nicht helfen“.
© dpa
„Bestandsschutz“ steht am 27. April 2017 in Berlin auf einem Sarg, den die Teilnehmer an der Demonstration unter dem Motto „Direktversicherung – Stopp mit Doppelverbeitragung“ vor dem Reichstag gestellt haben. Mit der Aktion protestierten die Teilnehmer gegen die doppelte Belastung von Betriebsrenten durch Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Freibetragsregelung geht Kritikern nicht weit genug.

Das Bundeskabinett hat am Montag beschlossen, dass ausgezahlte Betriebsrenten nicht mehr mit dem vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge belastet werden sollen. Demnach soll die umstrittene Doppelverbeitragung durch einen Freibetrag von 159,25 Euro monatlich ersetzt werden.

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Doch diese Lösung sehe „nur auf den ersten Blick gut aus“, kritisierte Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK). Der Beschluss würde Millionen von Betriebsrentnern „weiterhin nicht helfen“ und sei als „nicht einmal halbherzig“ zu bezeichnen. Das ohnehin erschütterte Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge werde dadurch nicht gerade gefördert, so Baier weiter.

Was missfällt dem Verband konkret?

Der BV-pdUK merkt an, dass die Gesetzesformulierung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angeblich bedeuten würde, „dass sich für rund 60 Prozent der Betroffenen, deren Einnahmen aus Betriebsrenten höchstens 320 Euro im Monat betragen, die Beiträge mindestens halbieren würden“.

Das Problem an der Sache: Bei einem Rentenfaktor von 16 beziehungsweise einer Lebenserwartung von 84 bis 85 Jahren, so die Berechnungen des BV-pdUK, würde eine Betriebsrente von 320 Euro einem angesparten Kapital von lediglich rund 61.400 Euro entsprechen. Der bei Betriebsrentnern durchschnittlich aufgebaute Kapitalstock läge aber bei rund 100.000 Euro. „Das bedeute, dass die ganz große Mehrheit der Betriebsrentner weiterhin doppelt zur Kasse gebeten wird“, so das Fazit. Selbst bei einer Betriebsrente von 1.000 Euro wären die Ersparnisse aus der Reform „nur marginal“, heißt es weiter.

Der Interessenverband wertet den Kabinettsbeschluss als verpasste Chance. So würden Arbeitgeber längst erkennen, dass ihre Zuschüsse „bei der faktischen Beibehaltung der Doppelverbeitragung für die allermeisten Betriebsrentner und -Rentnerinnen wenig effektiv eingesetzt wären“. Bei versicherungsbasierten bAV-Modellen täten Null- und Minuszinsen ihr Übriges, fährt der Verband fort.

Ausgenommen seien lediglich Arbeitgeber, die in der bAV den fünften Durchführungsweg, die pauschaldotierte Unterstützungskasse, gehen. Dort würden die Beiträge zum allergrößten Teil im Unternehmen selbst verbleiben und zur Innenfinanzierung genutzt. „Aufgrund dieser betriebswirtschaftlichen Vorteile, und mancher steuerlichen und bilanziellen Effekte legen die Unternehmen mit U-Kassenmodellen in großer Regelmäßigkeit statt der vorgeschriebenen 15 Prozent Zuschüsse bereits heute freiwillig zwischen 30 Prozent und 50 Prozent auf die Arbeitnehmerbeiträge hinzu. Zudem fallen arbeitnehmerseitig keine Kosten an, die die Verzinsung belasten könnten“, teilt der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen abschließend mit.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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Eine Antwort

  1. Das Desaster bei der betrieblichen Altersvorsorge:
    Die Teilentlastung auf die betriebliche Altersvorsorge begrüßen die Betroffenen, diese sind aber parallel auch weiterhin unzufrieden!
    Die Kosten für eine komplette Rückabwicklung und Einstellung der „Doppelverbeitragung“ von ca. 40 Milliarden Euro werden auch weiterhin bewusst von Jens Spahn so hoch angesetzt! Doch das ist und bleibt ein Fake!!!
    JEDER VERSTEHT, wenn die Betriebsrenten, in die der Arbeitgeber die Beiträge eingezahlt hat, später Sozialbeiträge abfließen. Wir kämpfen aber NUR für die, die eine Direktversicherung abgeschlossen haben und ihre Beiträge SELBER aus dem Netto leisteten, oder aber die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen und damit eh die maximalen Beiträge bezahlten! Und dann würden Kosten inclusive einer Rückabwicklung von nur ca. 11 Milliarden Euro entstehen!
    Das will leider kein GroKorianer verstehen. Nun soll mit der Gießkanne wieder jede Form der betrieblichen Altersvorsorge mit 24€ entlastet
    werden. Warum eigentlich? Das erwartet doch keiner!

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