Michael Franke im Interview

„Berufliche Tätigkeit und Gesundheitszustand auch bei Selbstständigen entscheidend“

Für Selbstständige und Freiberufler ist es wichtig, ihre Arbeitskraft abzusichern. Doch die Beratung dieses Kundenkreises wird von vielen Vermittlern als sehr fordernd wahrgenommen. Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, sagt, welche Gesprächsklippen zu umschiffen sind und welche abweichenden Regeln speziell für Existenzgründer gelten.
© Neuenhausen
Michael Franke, Geschäftsführer Franke und Bornberg.

Pfefferminzia: Wie beurteilen Sie den Markt zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) von Selbstständigen – haben die Versicherer bereits die richtige Antwort für diese anspruchsvolle Zielgruppe gefunden?

Michael Franke: Am Markt gibt es bereits eine breite Palette an Produkten, die für Selbstständige zur Absicherung der Arbeitskraft geeignet sind. Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kommen auch Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen in Betracht.

Außerdem kann für Selbstständige eine Dread-Disease-Versicherung in Frage kommen, wenn Darlehensverpflichtungen erfüllt werden müssen oder eine Ersatzperson für die Geschäftsführung finanziert werden muss. Entscheidend ist hierbei, dass die persönlichen Gegebenheiten des Kunden in der Beratung berücksichtigt werden.

Können Sie näher erläutern, welche Faktoren im Beratungsgespräch eine Rolle spielen?

Neben dem Budget des Kunden spielen vor allem seine Risikoneigung, Vorerkrankungen und die ausgeübte Tätigkeit bei der Produktauswahl eine wichtige Rolle. In der Beratung muss außerdem klargestellt werden, dass es außerhalb der BU keinen Allroundschutz gibt.

Auf welche Versicherungsbedingungen müssen Selbstständige und Freiberufler eher achten als „normale Angestellte“?

Für Selbstständige oder Freiberufler ist eine detaillierte Regelung zur Ausgestaltung der Umorganisation wichtig. Bei einer möglichen – und zumutbaren – Umorganisation des Betriebes, der Praxis oder der Kanzlei prüfen Versicherer, ob sich hierdurch eine Berufsunfähigkeit vermeiden lässt. Bestimmte Voraussetzungen – beispielsweise zur wirtschaftlichen Angemessenheit – müssen für die Umorganisation von Selbstständigen erfüllt werden.

Woran bemisst sich, ob die Voraussetzungen angemessen sind?

Diese sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgegeben, lassen aber vielfältige Auslegungsmöglichkeiten offen.

Bei Grundfähigkeitsversicherungen – um auf Ihre vorherige Frage zurückzukommen – sollte darauf geachtet werden, dass auch die Grundfähigkeiten abgesichert sind, die bei der täglichen Arbeit benötigt werden, wie beispielsweise die Grundfähigkeiten „stehen“ und „Hände gebrauchen“ bei einem Frisör.

Inwieweit unterscheiden sich Annahmepolitik, Risikoeinschätzung und Nachfrage dieser Zielgruppe zum restlichen „AKS-Kuchen“?

Die Annahmepolitik der Versicherer unterscheidet sich zunächst nicht von der bei Angestellten. Auch bei Selbstständigen sind die berufliche Tätigkeit und der Gesundheitszustand entscheidend.

Eine Rolle kann bei Selbstständigen jedoch die Größe des Unternehmens spielen. So kann eine größere Anzahl an Mitarbeitern für den Chef eines Handwerksbetriebs zum Beispiel zu einer besseren Berufsgruppeneinstufung führen, weil ein höherer kaufmännischer beziehungsweise administrativer Anteil der Tätigkeit angenommen werden kann.

Für die Prüfung des Einkommens zum Nachweis der Angemessenheit der veranschlagten Rentenhöhe gibt es für Selbständige und Freiberufler oftmals abweichende Regelungen. Insbesondere bei Existenzgründern ist zudem die maximal abschließbare Rentenhöhe im Regelfall deutlich eingeschränkt.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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