Die Frage war einfach gestellt, als Antwort lediglich ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“ möglich. „Haben Sie derzeit in Ihrem Unternehmen Fachkräfteengpässe“, wollten die Interviewer der Bertelsmann Stiftung im Oktober 2021 von 7.500 Unternehmensentscheidern wissen. Das Ergebnis: Zwei von drei Befragten antworteten mit „Ja“. Ein Jahr zuvor war es „nur“ rund die Hälfte gewesen. Abgesehen von den Schwierigkeiten, die ganz offensichtlich in vielen Betrieben bestehen, ist der Fachkräftemangel auch eine gesamtwirtschaftliche Katastrophe.
Denn laut einer Berechnung der Boston Consulting Group gehen Deutschland durch fehlende Arbeitskräfte jährlich 84 Milliarden Dollar an Wirtschaftsleistung verloren. Und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung geben Prognosen kaum Anlass zu Optimismus, im Gegenteil: „Fachkräfteengpässe verschärfen sich weiter, und ein Ende ist nicht in Sicht“, so Bertelsmann-Experte Matthias Mayer. Die Folge: Alle Unternehmen, aber vor allem kleine und mittlere Betriebe (KMU), müssen sich mächtig ins Zeug legen, um fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu holen und zu halten. Der Wettbewerb wird schärfer, der Ton gelegentlich martialisch – das Schlagwort vom „War for Talents“ ist inzwischen gängiger Sprachgebrauch.
Ein gutes Gehalt allein tut es in diesem Kampf um Mitarbeitende nicht mehr. Soziale Benefits wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und die betriebliche Altersversorgung (bAV) werden als Instrumente im Wettbewerb um gute Leute immer wichtiger. Dass sie bei Beschäftigten mittlerweile höher im Kurs stehen als etwa ein Dienstwagen, ist ein Trend, der seit einigen Jahren andauert – und durch Corona und Inflation zusätzlich befeuert wird. Beide Benefits, bKV und bAV, bieten Maklerinnen und Maklern also hervorragende Vermittlungschancen in einem Markt, der noch jede Menge Potenzial hat.
Beispiel bKV: Zwar steigt die Zahl der Unternehmen, die eine betriebliche Krankenversicherung anbieten, seit Jahren kontinuierlich – Ende 2021 waren es laut PKV-Verband 18.200. Bei Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bedeutet das aber eine Marktdurchdringung von gerade mal 4 Prozent. Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer, rät Maklerinnen und Maklern deshalb, sich dem Thema bKV zu öffnen. „Der Gesundheitsaspekt ist in den Belegschaften angekommen und wird den Mitarbeitenden immer wichtiger“, so seine Beobachtung. „bKV-Leistungen werden bei jedem Arztbesuch unmittelbar wahrgenommen. Deshalb gibt es für Arbeitgeber kaum einen besseren Hebel im Recruiting als die betriebliche Krankenversicherung.“
Hintergrund: Mit dem Abschluss einer bkV ermöglicht der Betrieb seinen Beschäftigten Zugang zu erstklassigen Leistungen der privaten Krankenversicherung. Dazu gehören kürzere Wartezeiten auf einen Facharzttermin, Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Zahnbehandlung und -prophylaxe und einiges mehr. Die Bausteine sind frei wählbar. Familienangehörige können mitversichert werden, und das alles ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Denn dadurch, dass der Arbeitgeber einen Gruppenvertrag für seine Angestellten abschließt, verteilt sich das Risiko für den Versicherer auf viele Köpfe. Die meisten verzichten deshalb komplett auf Gesundheitsfragen.
Besonders gefragt sind seit einiger Zeit sogenannte Budgettarife. 2018 als Erstes von der Halleschen eingeführt, haben sie sich mittlerweile als beliebteste bKV-Form etabliert. Versicherten steht dabei ein Jahresbudget zur Verfügung, das sie – abgesehen von Deckelungen bei einigen Leistungen – nach Belieben ausgeben können. Gothaer-Experte Ebenkamp sieht aktuell aber auch den Trend, zusätzliche Hochkostenbausteine in die bKV zu integrieren, um teure Behandlungen (etwa beim Zahnersatz) oder stationäre Krankenhausaufenthalte als Privatpatient abzusichern.
Die Beiträge zur bKV übernimmt in der Regel das Unternehmen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Beschäftigten lediglich den Zugang zur privaten Zusatzabsicherung zu ermöglichen. Die Beiträge zahlen sie dann selbst. Den stärksten Effekt auf die Attraktivität als Arbeitgeber hat aber die arbeitgeberfinanzierte bKV – wobei manche Fachleute allerdings raten, im Kundengespräch nicht ausschließlich auf das Argument des Employer Brandings zu setzen.
Andreas Trautner, bKV-Experte und Referent beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), hält es für sinnvoll, vor allem personalökonomische Aspekte anzusprechen: „Makler sollten unbedingt erklären, wie die bKV hilft, Fehlzeiten zu reduzieren, und welche wirtschaftlichen Vorteile sich daraus ergeben.“ Trautner macht dazu folgende Rechnung auf: „Für ein Unternehmen entstehen durch jeden Fehltag Kosten in Höhe von etwa 400 Euro. Sinken Fehlzeiten im Jahr nur um 1,5 Tage pro Mitarbeiter, macht das 600 Euro, also 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter. In den meisten Fällen sind Beiträge damit schon refinanziert.“
Hinzu kommt: Die bKV ist für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Denn Beiträge bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich gelten laut aktueller Rechtsprechung als Sachleistung. In diesem Freibetrag sind aber ebenfalls weitere Benefits wie Tank- oder Einkaufsgutscheine enthalten. An dieser Regelung gibt es harsche Kritik, etwa von bKV-Spezialist Senator h. c. Marco Scherbaum: „Bei der Wahl von Personalzusatzleistungen sollte aus steuerrechtlicher Betrachtung die bKV nicht im Konflikt mit anderen Sachbezugsleistungen stehen“, so der Geschäftsführer der Makler-Kanzlei „Health für All“. Er fordert von der Politik deshalb einen eigenen steuerrechtlichen Durchführungsweg für die arbeitgeberfinanzierte bKV.
Doch bei allen Stellschrauben, an denen im Einzelnen noch gedreht werden kann – was moderne Benefits angeht, steht die betriebliche Krankenversicherung zusammen mit der Altersvorsorge in der ersten Reihe des Interesses.
Womit wir bei der bAV wären. Aktuell explodierende Inflationsraten liefern Maklerinnen und Maklern ein zündendes Argument für die betriebliche Altersversorgung. „Die Rentenlücke wird noch größer, Vorsorge noch notwendiger“, sagt bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus. „Betriebliche Altersversorgung kann helfen, den Beschäftigten eines Unternehmens die Angst vor Altersarmut zu nehmen.“ Der Grund: Mit der bAV bauen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Arbeitgeber und mit staatlicher Unterstützung eine wichtige Zusatzabsicherung zur gesetzlichen Rente auf.
Das funktioniert so: Beschäftigte haben einen rechtlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts beispielsweise in eine Rentenversicherung zu stecken. Man spricht hier von Entgeltumwandlung. Da sich durch die Umwandlung das Bruttogehalt reduziert, fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an – auf diese Weise übernimmt der Staat einen Teil des Beitrags. Wenn im Alter die Auszahlungsphase beginnt, werden auf die Zahlungen zwar Steuern und Sozialabgaben erhoben, was aber kein wirklicher Nachteil ist, so Cordula Vis-Paulus: „Gerade diese nachgelagerte Besteuerung ermöglicht es ja, ausreichend hohe Einzahlungen zustande zu bringen. Die minimal geringere gesetzliche Rente ist nichts im Vergleich gegen die zusätzlichen Einnahmen aus der bAV.“
Die bAV hat für Arbeitnehmer aber noch einen anderen Vorteil: Unternehmen müssen die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Viele Arbeitgeber bieten zudem freiwillig höhere Zuschüsse an oder übernehmen die Beiträge sogar komplett. Warum? „Mit einem guten bAV-Angebot verschaffen sich Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte einen Vorteil, der im Zweifel den Ausschlag geben kann, für welchen Arbeitgeber sich der Betreffende entscheidet“, sagt Cordula Vis-Paulus, die mit ihrer „Agentur 5.3“ selbst Makler zu bAV-Themen berät.
Dabei spiele die Ausgestaltung der bAV eine entscheidende Rolle: „Je höher der Arbeitgeberzuschuss, umso stärker wirkt die bAV als Recruiting- und Mitarbeiterbindungsinstrument.“ Tipp der Fachfrau: „Machen Sie in der Beratung neben dem Recruiting-Argument unbedingt auch die wirtschaftliche Rechnung auf! Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung ist die Einzahlung in die bAV für den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei. Eine Gehaltserhöhung von beispielsweise 100 Euro kostet ihn unterm Strich rund 125 Euro, und beim Arbeitnehmer kommen vielleicht 60 Euro netto an. Dieselben 100 Euro in die bAV gesteckt, kosten das Unternehmen tatsächlich auch nur 100 Euro. Als Betriebsausgaben geltend gemacht, reduziert sich der tatsächliche Aufwand – analog dem Steuersatz – für viele Unternehmen auf rund 70 Euro.
BAV ist dabei keine einfache Materie. Die erfolgreiche Vermittlung verlangt Maklern einiges an Detailwissen ab. So gibt es fünf Durchführungswege zur bAV, von denen für die meisten Makler in der Praxis nur drei interessant sind: die bAV als Direktversicherung, der Weg über eine Unterstützungskasse oder als Pensionszusage. „Für kleine und mittlere Unternehmen hat sich die Direktversicherung als Durchführungsweg bewährt. Die meisten KMU wählen diese Variante“, erklärt Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Der Vorteil: Als Direktversicherung lässt sich die bAV mit wenig administrativem Aufwand einfach im Unternehmen umsetzen. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für die Beschäftigten ab, die als versicherte Personen bezugsberechtigt sind. Bei einer Entgeltumwandlung kommt noch der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent oben drauf.
Bei dem Weg über eine Unterstützungskasse wird dagegen eine selbstständige Versorgungseinrichtung quasi „zwischengeschaltet“. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Er kann mehr Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei anbieten. Gleichzeitig ist die Leistung durch die Rückdeckungsversicherung voll ausfinanziert und erscheint nicht in der Bilanz. „Dieser Durchführungsweg eignet sich zum einen für Unternehmen, die Führungskräften und Geschäftsführern eine leistungsfähige bAV bieten wollen oder eine zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Versorgung als Benefit für alle. Denn das wird im Kampf um Arbeitskräfte immer wichtiger“, sagt Henriette Meissner.
Über eine Rückdeckungsversicherung kann schließlich auch die bAV auf dem Wege einer Pensionszusage finanziert werden. Wird die Leistung der Rückdeckungsversicherung zugesagt, entstehen keine zusätzlichen Risiken in der Bilanz. Damit ist auch eine rückgedeckte Pensionszusage gut handhabbar für Firmen und erlaubt zum Beispiel das Einbringen von Tantiemen und Sonderzahlungen.
Fazit: Makler, die ins bAV-Geschäft einsteigen wollen, sollten sich gut darauf vorbereiten. Für Unternehmen, die im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter stehen, ist die bAV jedenfalls ein Megathema.
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