Familie ist ein hohes Gut - eine bKV kann auch Kinder und Eheparter mit absichern © prostooleh
  • Von René Weihrauch
  • 30.09.2020 um 11:15
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Die betriebliche Krankenversicherung bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Häufig haben Beschäftigte aber auch die Möglichkeit, ihre Ehepartner und Kinder gleich mitzuversichern. Dadurch wird die bKV noch attraktiver.

Die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) liegen auf der Hand: Das Unternehmen präsentiert sich im Wettbewerb um die besten Fachkräfte als sich kümmernder Arbeitgeber, und Arbeitnehmer kommen in den Genuss privater Krankenversicherungsleistungen, die sie sonst möglicherweise nicht erhalten könnten.

Worauf Makler im Beratungsgespräch aber unbedingt auch hinweisen sollten: Meist können Ehepartner und Kinder günstig mitversichert werden. Wie beim Beschäftigten selbst greift der Versicherungsschutz auch für sie sofort und ohne Wartezeit. In vielen Fällen ist das sogar ohne eine zusätzliche Gesundheitsprüfung möglich. Kinder können bei den meisten Anbietern bis zum Alter von 25, manchmal auch bis 27 Jahre in die bKV aufgenommen werden. Von den Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung profitieren sie in allen Lebensabschnitten.

Ein Beispiel: Kleine Kinder leiden häufig seelisch stark, wenn sie ins Krankenhaus müssen und eine Zeit lang von ihrer Familie getrennt werden. In diesem Fall kann die bKV helfen. Zum Leistungsumfang zählt häufig nämlich die Finanzierung des „Rooming-In“. Das bedeutet, dass ein Elternteil rund um die Uhr beim Kind in der Klinik bleiben kann. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKIND) empfiehlt das für Kinder bis zum vollendeten neunten Lebensjahr ausdrücklich: „Die fremde Umgebung und die Trennung können eine zusätzliche psychische Belastung sein und den Genesungsprozess erschweren. Sind Vater oder Mutter jedoch als Begleitperson dabei, verhindern sie diese zusätzlichen Ängste. Das begünstigt wiederum die Genesung“, so die GKIND-Experten.

Kostenerstattung für Impfungen und Zuschüsse zu kostspieligen kieferorthopädischen Maßnahmen sind ein weiteres Argument für die bKV im Hinblick auf mitversicherte Angehörige. Vorsorgeuntersuchungen für Männer und Frauen gehören ebenso zum Leistungsumfang wie die Beteiligung an Kosten für das Fitness-Studio oder für Präventionskurse. Auf diese Weise wird die betriebliche Krankenversicherung zu einer echten Familienversicherung – zum Schutz und Wohl der nächsten Angehörigen.

autorAutor
René

René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort