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Schriftzug eines Sozialgerichts in Baden-Württemberg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.10.2016 um 10:41
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Eine Frau beantragt gesetzliche Erwerbsminderungsrente, bekommt diese aber nicht und zieht daraufhin vor Gericht. Für die Nicht-Leistung der Rentenversicherung gibt es aber einen ganz einfachen Grund – der selbst beim Richter für Kopfschütteln sorgt.

Was ist geschehen?

Eine Dame beantragt von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Die Behörde lehnt ab und empfiehlt stattdessen eine Kur. Diese kommt für die Dame aber nicht infrage, da sie ihre kranke Tochter nicht alleine lasse will.

Ein wenig später möchte die Frau einen erneuten Antrag auf die Leistung vom Staat stellen. Die Rentenversicherung schickt ihr auch die entsprechenden Antragsformulare und eine Entbindungserklärung für die Ärzte zu. Dann passiert aber – nichts.

Die Frau füllt die Formulare nicht aus und geht auch nicht zu ihrem Hausarzt, weil sie ihre Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt hat. Der Fall landet vor dem Sozialgericht Reutlingen.

Die Meinung des Richters

Wie ein Journalist der Schwäbischen Zeitung berichtet, gab es beim Richter für den Fall nur ein verständnisloses Kopfschütteln. „Warum lassen Sie die Formulare liegen, warum gehen Sie nicht zum Arzt, wo ist Ihre Entpflichtungserklärung“, fragte er die Klägerin.

Eine richtige Antwort hatte die Dame nicht parat. Sie sei halt blöd gewesen, weil sie die Formulare nicht ausgefüllt zurück gesandt hatte.

Nun gibt es aber eine neue Chance: Ein im Gerichtssaal anwesender Vertreter der Deutschen Rentenversicherung sagte zu, den Antragsprozess nochmal neu zu starten. Und die Dame hat versprochen, die Anträge dieses Mal auch auszufüllen.

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