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Die Leistungsregulierung im BU-Fall von Andrea W. zog sich laut RBB über 14 Monate hin. © Screenshot ARD-Mediathek
  • Von Lorenz Klein
  • 04.04.2023 um 17:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:60 Min

„Man zahlt jahrelang in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein – und die sind wirklich richtig teuer – und dann, wenn der Fall eintritt, will die Versicherung nicht zahlen“, empört sich die Moderatorin des RBB-Verbrauchermagazins „Super.Markt“. Wie der Fall genau ablief und ausging, erfahren Sie hier.

„Gerade von einer Kirchenversicherung erwartet man doch, dass die ehrlich umgehen mit ihren Versicherten. Und wenn die Versicherung sich an ihr Versprechen gehalten hätte, an die Bedingungen – das hätte mir wirklich viel Kraft und Nerven erspart“, sagt Andrea W. aus dem Brandenburgischen Herzberg in die Kamera des RBB Fernsehen. Für die Verbrauchersendung „Super.Markt“ schaut sie auf einen „zermürbenden Versicherungsstreit“ zurück. Monatelang kämpfte die 54-Jährige um ihre private Berufsunfähigkeitsrente, wie es im Bericht heißt (Dauer: 8:59 Minuten, abrufbar in der ARD-Mediathek).

Was war geschehen?

Im Januar 2020 erlebte die Sachbearbeiterin bei der evangelischen Kirche einen Burnout. Zuvor schon ging es ihr durch berufliche und private Belastungen gesundheitlich schlecht. Innerhalb weniger Monate erkrankte sie sechsmal an grippalen Effekten. Ihr Hausarzt schrieb sie schließlich für vier Wochen krank. „Dann der Absturz“, wie die RBB-Reporterin schildert. „Völlig ausgelaugt, keine Kraft, so habe ich mich noch nie gefühlt“, berichtet die Brandenburgerin über ihren Zustand. Sie sei nicht mehr in der Lage gewesen, „einen Tagesablauf zu realisieren“. Sie rutschte ab in eine mittelschwere Depression, seit Januar 2020 war sie durchweg krankgeschrieben, wie es im Bericht weiter heißt.

Im November 2021 stellte sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. „Außerdem möchte sie ihre private Berufsunfähigkeitversicherung in Anspruch nehmen“, wie die Reporterin erklärt. Doch beim Versicherer im Raum der Kirchen, kurz VRK (gehört zum Mutterkonzern Huk-Coburg), wartete sie vergeblich auf eine Entscheidung. „Immer wieder diese Wochen des Schweigens seitens der Versicherung“, seufzt sie.

Fast ein halbes Jahr nach ihrem Antrag setzte sie der Versicherung eine Entscheidungsfrist. Diese verstrich am 27. Mai 2022. Daraufhin schaltete sie den Leipziger Anwalt Stephan Schneider ein – für ihn sei klar gewesen: Andrea W. ist im Sinne der Vertragsbedingungen vollständig berufsunfähig und hat folglich Anspruch auf eine monatliche BU-Rente von rund 917 Euro.

Sie habe ihre Mitwirkungspflicht erfüllt, ist ihr Anwalt überzeugt

Leistungsantrag, Tätigkeitsbeschreibung, Arzt- und Therapieberichte sowie diverse weitere Dokumente habe Andrea W. vorgelegt. Sie habe ihre Mitwirkungspflicht erfüllt, ist ihr Anwalt überzeugt. Die VRK gerät Ende Mai – acht Monate nach Leistungsantrag – in Verzug. Die Vorgehensweise des Versicherers wertet Schneider gegenüber dem RBB als Versuch, die Leistungspflicht zu verzögern.

Seine Mandantin hatte ihm zufolge bereits eine langfristige Therapie begonnen als der Versicherer plötzlich erklärt habe: „Jetzt wollen wir aber noch das Ende dieser Therapie und den Bericht abwarten.“ Und das sei wirklich so ein Klassiker, sagt Schneider, weil sich so eine Mitwirkungspflicht ja immer wieder von vorne erneuern würde. „Es käme niemals zu einer Entscheidung.“ Es sei ein „ganz üblicher Trick“ bei den Versicherern, die die Zahlungspflicht immer weiter herauszögerten, indem behauptet würde, die Mitwirkungspflicht des Versicherten sei noch nicht erfüllt.

„Durchschnittlich 99 Tage vergingen im Jahr 2020 zwischen Antragstellung und Entscheidung, also rund drei Monate, erklärt uns der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“, berichtet sodann die RBB-Reporterin und fragt bei der VRK nach, warum diese ein halbes Jahr nach dem Antrag noch keine Entscheidung getroffen habe.

Die Antwort wird wie folgt zitiert:

Wir bedauern, dass sich die Leistungsprüfung über einen so untypisch langen Zeitraum hingezogen hat. Den Vorwurf, einer mutwilligen Verzögerung, weisen wir aber nachdrücklich zurück… (Wir waren) durchaus um eine Beschleunigung bemüht (…) und (sind) nicht einseitig für die verstrichene Zeit verantwortlich zu machen.“

Schneider setzt der Versicherung laut Bericht eine neue Frist am 15. August. Vergeblich. Im November forderte die VRK schließlich Auskünfte und Unterlagen bei der staatlichen Rentenanstalt an. Denn inzwischen wurde die volle Erwerbsminderungsrente für Andrea W. bewilligt. Die 54-Jährige erinnert sich:

Und da ist bei mir der Kragen geplatzt. Da habe ich gedacht: Was erlauben die sich, sich über die Rentenversicherung zu stellen? Zu dem Zeitpunkt hatte Anwalt Schneider bereits den 10. Januar als Endtermin gesetzt. Falls bis dahin nicht entschieden ist, dann geht es den Klageweg.“

Seite 2: Die Rente fließt, aber nur bis zum 60. Lebensjahr

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare
Don
Vor 2 Jahren

Manchmal typisch für z.B. die HUK bzw. nicht ganz so finanzstarke Versicherer… Wenn es eindeutig ist, müssen sie trotzdem zahlen. Bei größeren finanzstärkeren BU-Versicheren hat man teilweise schon nach 48 Stunden eine Entscheidung. Alle über 40-Jährigen sollten sich mal ihre Verträge angucken, da wurde oft nur wegen des Beitrags bis 60 verkauft.

Torsten Hlenschi
Vor 2 Jahren

Ha. 3 Monate ist doch hinzunehmen, bin seit fast 2 Jahren wegen schwergradiger Depressionen ADHS und noch sämtlich anderen Diagnosen dauerhaft krank geschrieben, kämpfe seit fast 1,5 Jahren mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der ich einzahle lückenlos noch nie in Anspruch bisher genommen seit dem ich 16 Jahre bin, bin jetzt 37!!! war bei 2 Begutachtungen und und und und und
grüße Torsten 👋

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Don
Vor 2 Jahren

Manchmal typisch für z.B. die HUK bzw. nicht ganz so finanzstarke Versicherer… Wenn es eindeutig ist, müssen sie trotzdem zahlen. Bei größeren finanzstärkeren BU-Versicheren hat man teilweise schon nach 48 Stunden eine Entscheidung. Alle über 40-Jährigen sollten sich mal ihre Verträge angucken, da wurde oft nur wegen des Beitrags bis 60 verkauft.

Torsten Hlenschi
Vor 2 Jahren

Ha. 3 Monate ist doch hinzunehmen, bin seit fast 2 Jahren wegen schwergradiger Depressionen ADHS und noch sämtlich anderen Diagnosen dauerhaft krank geschrieben, kämpfe seit fast 1,5 Jahren mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der ich einzahle lückenlos noch nie in Anspruch bisher genommen seit dem ich 16 Jahre bin, bin jetzt 37!!! war bei 2 Begutachtungen und und und und und
grüße Torsten 👋

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