Die anhaltenden Niedrigzinsen schlagen stärker auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch. Sieben Pensionskassen haben wegen der Zinsflaute bei der Aufsichtsbehörde Bafin einen Antrag auf Kürzung des Rentenfaktors für ihre Betriebsrenten beantragt und genehmigt bekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Darüber hinaus haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen, heißt es in dem Dokument. Diese würden aktuell geprüft. Um welche Kassen es sich handelt, gibt die Bundesregierung in der Antwort nicht bekannt. Aus dem Dokument geht auch hervor, dass die Bafin weitere 36 Pensionskassen unter intensivierte Aufsicht gestellt habe.
In den Jahren 2017 und 2018 hat die laufende Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen der Pensionskassen im Branchendurchschnitt 3,7 Prozent beziehungsweise 3,0 Prozent betragen. Der durchschnittliche Rechnungszins lag bei 3,0 Prozent beziehungsweise 2,9 Prozent.
Die AfD-Fraktion fragte die Bundesregierung ebenfalls, ob sie eine Art Sicherungseinrichtung plane, um strauchelnde Pensionskassen aufzufangen. Die Antwort:
Um Betriebsrenten zusätzlich zu schützen, verfolgt die Bundesregierung einen anderen Ansatz. Nach geltendem Recht gilt Folgendes: Kann eine Pensionskasse die Betriebsrenten nicht im vollen Umfang zahlen, steht der Arbeitgeber für den Unterschiedsbetrag ein. Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, trifft die Kürzung den Beschäftigten bzw. Betriebsrentner. Diese Schutzlücke soll geschlossen werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein soll künftig die Einstandspflicht des Arbeitgebers übernehmen, wenn dieser insolvent wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.