Die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein dürfen ab sofort keine neuen Versicherungsverträge abschließen, bestehende Verträge dürfen weder erhöht noch verlängert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entzog beiden Pensionskassen ihre Betriebserlaubnis gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz – und bestätigt damit ihre Anordnung von 2018, die nach einem zwischenzeitlichen Widerspruchsverfahren nun rechtskräftig geworden ist.
Die Unternehmen würden die Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, zudem seien die vorgelegten Finanzierungspläne zur Beseitigung dieser Unterdeckung unzureichend, hieß es. Bereits seit Herbst 2018 standen beiden Kassen neben anderen bei der Bafin unter intensivierter Aufsicht (wir berichteten).
Die Pensionskasse der Caritas beharrte noch im Juni 2020 darauf, dass die Sanierungsmaßnahmen Wirkung gezeigt hätten. Das Jahr 2019 habe deutlich über den Erwartungen gelegen. Ähnliches gab die Kölner Pensionskasse ebenfalls im Sommer 2020 bekannt.
Nun befinden sich die Unternehmen im Status der Liquidation. Medienberichten zufolge teilten die Kassen mit, dass sie „die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder weiterhin planmäßig abwickeln“ werden. Das bedeutet, dass Ein- und Auszahlungen nicht von den Veränderungen betroffen sind und auch junge Einzahler künftig ihre Rente erhalten werden. Laut der Bafin verwalten die beiden Kassen insgesamt 55.000 Pensionsanwärter und Versorgungsempfänger in ihren Büchern.
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