Lehrer haben vormittags recht und nachmittags frei – solch boshafte Kalauer hört man heutzutage zum Glück eher selten. Fragt man die Deutschen, welche Berufsgruppen bei ihnen ein hohes Ansehen genießen, reicht es für die Staatsdiener trotzdem nur für Platz 25 von 33, was einem eher durchwachsenen Vertrauenswert von 39 Prozent entspricht. So berichtete es der DBB Beamtenbund im vergangenen Jahr auf Basis einer Forsa-Umfrage.
Immerhin hat sich aber das allgemeine Ansehen der Beamten seit 2007 um satte 12 Prozentpunkte verbessert – wohl auch deshalb, weil es längst kein Geheimnis mehr ist, dass der Beamtenjob eine ziemlich nervenzehrende Angelegenheit sein kann. So kann der Lärmpegel in Schulklassen bis zu 80 Dezibel betragen – was einem vorbeifahrenden Lkw entspricht. Und dass Polizeibeamte in Deutschland millionenfache Überstunden vor sich herschieben, ist ebenfalls weithin bekannt.
Kein Wunder also, dass es viele der insgesamt mehr als 1,8 Millionen Staatsdiener nicht schaffen, die reguläre Altersgrenze von 65 – für alle ab 1964 Geborenen gilt 67 – zu erreichen: 10.030 Beamte wurden 2017 dienstunfähig geschrieben. Gebietskörperschaftübergreifend liege der Anteil der Dienstunfähigkeit an den Ruhestandseintritten recht konstant bei circa 16 Prozent, teilt DBB-Sprecherin Britta Ibald auf Anfrage mit.
Versorgung ist gut, aber kein Rundum-Sorglos-Paket
Ist es also sinnvoll, sich als Beamter gegen ein ungewolltes Karriereende zusätzlich privat zu versichern? „Die Versorgungssituation der Beamten auf Lebenszeit ist – bedingt durch die gesetzliche Mindestversorgung – einmalig in Deutschland. Trotzdem ist die Beamtenversorgung kein Rundum-Sorglos-Paket des Bundes und der Länder“, sagt Michael Martin, Leiter Produkt- und Marktmanagement Leben bei der Nürnberger Versicherung.
Ähnlich sieht es Jochen Hergenhahn, Experte für Dienstunfähigkeitsabsicherung und Beamtenversorgung bei der DBV, einem Tochterunternehmen der Axa. „Heute muss ein Beamter mindestens 40 Jahre im Öffentlichen Dienst ableisten, um die maximale Versorgung von 71,75 Prozent der letzten Bruttobezüge, beziehungsweise der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, zu erhalten.“ Dazu muss man wissen: Mit jedem Dienstjahr steigt der Anspruch des Beamten auf ein Ruhegehalt um rund 1,79 Prozent.
Wartezeit von fünf Jahren
Doch was passiert, wenn sich folgendes Beispiel bewahrheitet? Ein junger Beamter startet mit 24 Jahren seine berufliche Laufbahn, allerdings muss er diese bereits nach nur sieben Jahren dauerhaft beenden, weil seine Gesundheit infolge einer schweren Erkrankung nicht mehr mitmacht. Welche Versorgungsansprüche hat der 31-Jährige?
Die gute Nachricht: „Beamte auf Lebenszeit erhalten bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, sofern sie eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben“, sagt Jan Haug, Produktmanager der Signal Iduna Lebensversicherung. Das ist hier der Fall. Um nun das Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit zu berechnen, wird zu den aktiven Dienstjahren des 31-Jährigen noch eine sogenannte Zurechnungszeit addiert: Das sind zwei Drittel der Jahre, die dem Beamten bis zum 60. Lebensjahr fehlen. Die Rechnung lautet also: 60 Jahre minus 31 Jahre mal 2/3 = 19,3 Jahre. Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beträgt demnach 7 „echte“ Jahre + und 19,3 „fiktive“ Jahre = 26,3 Jahre. Diese Jahre werden nun mit dem Versorgungssatz von 1,79375 multipliziert. Der Ruhegehaltssatz beträgt also knapp 47 Prozent.
Bis hierhin mitgekommen? Gut, dann weiter:
Multipliziert man diesen Wert mit dem bisherigen Bruttogehalt des 31-Jährigen von 3.500 Euro, ergibt sich ein Ruhegehalt von knapp 1.637 Euro. Doch leider sind wir noch nicht am Ziel. Denn ein sogenannter Versorgungsabschlag kürzt den Anspruch wieder ein Stückchen. Und zwar verringert sich die berechnete Summe für jeden Monat des vorgezogenen Ruhestands um 0,3 Prozent.
„Wer also zwei Jahre früher pensioniert werden möchte, muss ein Minus von 7,2 Prozent hinnehmen“, erklärt Michael Martin von der Nürnberger. Doch zumindest ist der Versorgungsabschlag bei 36 Monaten gedeckelt. Somit können höchstens 10,8 Prozent abgezogen werden. Von den 1.637 Euro DU-Rente bleiben nunmehr noch 1.460 Euro übrig.

War’s das? Nein.
Denn der Gesetzgeber hat ein weiteres Sicherheitsnetz für seine Helferlein gespannt – die Mindestversorgung. Diese liegt (unabhängig von der tatsächlichen Dienstzeit) bei 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Das Konstrukt nennt sich amtsabhängiges Mindestruhegehalt. Allerdings bekommt der Beamte alternativ ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt zugesprochen, sofern er damit besser fährt: Diese Regelung sieht 65 Prozent der Dienstbezüge vor, die in der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 gezahlt werden. Bei einem Dienstunfall werden sogar 75 Prozent der Bezüge der Gruppe A4 angesetzt.
Um es abzukürzen:
Der ledige 31-Jährige bekommt schlussendlich rund 1.650 Euro zugesprochen. Ob ihm das reicht? Nun, die meisten Angestellten können von so einer Rente nach einem Verlust der eigenen Arbeitskraft nur träumen. Eine Versorgungslücke besteht trotzdem.
Und dann gibt es ja auch noch jene Beamte, die ihren Dienst ohne „Lebenszeit-Status“ verrichten – zum Beispiel als „Beamte auf Widerruf“. „Sie befinden sich in der Ausbildung und werden im Fall einer Dienstunfähigkeit entlassen und nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt“, sagt Haug von der Signal Iduna. Heißt: „Kommt es zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung, so erhalten sie keinerlei Versorgung und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.“
Auch Beamte müssen für den Ernstfall vorsorgen
Auch Beamte auf Probe haben im Fall einer Dienstunfähigkeit nur bedingt Anspruch auf ein Ruhegehalt. „Gerade die häufigste Ursache für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Freizeitunfall – führt dann immer noch zur Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Haug. Nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall werden Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt, unter Umständen aber nur die Mindestversorgung, wie gesehen.
„Insgesamt betrachtet, benötigen also auch Beamte eine private Versorgung für den Fall einer dauerhaften Dienstunfähigkeit“, fasst Haug zusammen. So weit, so gut. Beamte, die dieses Risiko für sich ausschalten möchten, stehen nun vor Frage, wie eine geeignete Versicherungslösung aussehen könnte. Bei Angestellten hat sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als bestmöglicher Einkommensschutz durchgesetzt. Ist das Produkt auf Beamte übertragbar?
„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre angebracht“, stellt Versicherungsmakler Philip Wenzel klar. Wobei sich die auf Beamte zugeschnittene BU in einem wichtigen Punkt von einer klassischen BU unterscheidet. Das Schlüsselwort lautet Dienstunfähigkeitsklausel, kurz: DU-Klausel. Diese geistert in vielen Varianten durch den Markt – sei es als echte, unechte, vollständige, unvollständige oder temporäre Klausel. Da fällt der Durchblick schwer. Wie sollte der Vermittler also vorgehen?
„Der Vermittler sollte grundsätzlich prüfen, ob die allgemeine DU-Klausel auch in der BU-Police eingeschlossen ist, dies bestenfalls ohne Mehrbeitrag“, empfiehlt DBV-Mann Hergenhahn. Dass die Leistung im Fall der Dienstunfähigkeit ohne medizinische BU-Prüfung erbracht wird, sei ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium für die Wahl der DU-Klausel. Dies werde oft auch als „echte DU-Klausel“ bezeichnet.

Temporäre Klauseln sind selten
„Als vollständige DU-Klausel versteht man die Tatsache, dass sowohl Anwärter, sprich: Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe, als auch Beamte auf Lebenszeit von der DU-Klausel berücksichtigt werden“, führt der Experte aus. Dies sei aber bei unterschiedlichen Bedingungswerken nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, gibt der DBV-Manager zu bedenken. Temporäre Klauseln seien am Markt hingegen eher selten, aber für den Kunden „besonders komplex“.
In diesen Fällen könne in den Bedingungen integriert sein, dass die DU-Klausel beispielsweise nur bis zum 50. Lebensjahr gilt. „Wird die DU dann erst nach Vollendung des 50. Lebensjahrs festgestellt, erfolgt die Leistungsprüfung nach BU-Kriterien mit den bekannten negativen Folgen für den Beamten“, berichtet Hergenhahn. Kurzum: Die „echte“ Klausel gilt in der Regel als die sauberste Lösung.
„Eine echte DU-Klausel leistet bereits, wenn ich eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit allein aus medizinischen Gründen nachweisen kann. Ähnlich wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann der Versicherer den Leistungsauslöser selbst nicht anzweifeln“, bestätigt Makler Wenzel. Der Weg zur Leistung sei somit deutlich einfacher als über einen voll-ständigen BU-Leistungsantrag. Denn im letzteren Fall hat der Versicherer das letzte Wort – auch wenn er sich dabei natürlich an die gesetzliche Definition halten muss, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Ist eine DU-Klausel also ein Muss?
„Eine BU ganz ohne DU-Klausel wird im Endergebnis wohl zu denselben Leistungsentscheidungen führen wie eine mit (echter) DU-Klausel“, sagt Stephan Kaiser vom BU Expertenservice. Ein dienstunfähiger Beamter sei in der Regel auch berufsunfähig. „Der Vorteil der Klausel liegt vor allem darin, dass der Beamte nichts mehr nachweisen muss und das Verfahren wesentlich abgekürzt wird“, pflichtet er Wenzel bei.
Wobei Kaiser zu berichten weiß, dass er jüngst mit einer verbeamteten Kundin den mühevolleren Weg des BU-Antrags beschritt. Der Grund: Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgte weit nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit und damit weit nach Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.
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