BU-Versicherung

Darum ist die Berufsgruppeneinteilung nicht mehr zeitgemäß

Durch die Digitalisierung und andere Trends wandeln sich die Berufsbilder. Wie zeitgemäß ist da noch die klassische Berufsgruppeneinteilung in der Berufsunfähigkeitsversicherung? Es ist Zeit, umzudenken.
© Shutterstock
Ein Arzt arbeitet mit Virtueller Realität: Die Digitalisierung verändert die Berufe. Darauf müssen sich auch die Berufsunfähigkeitsversicherer einstellen.

Früher war alles noch einfach. Man machte eine Ausbildung oder studierte, suchte sich danach einen passenden Job und blieb dann bis zur Rente in dem Unternehmen. O.K., das ist jetzt vielleicht ein bisschen arg vereinfacht – zugegeben. Aber Karrieren waren vor 20, 30 Jahren durchaus stabiler als heute.

Heute wechseln die Menschen ihren Arbeitgeber öfter, machen berufliche Auszeiten, gehen für die Familie in Teilzeit, probieren einfach mal eine andere Karriere aus und so weiter. Hinzu kommen externe Faktoren, die die Berufswelt stark verändern – der digitale Fortschritt etwa. Er hat das Potenzial, ganze Berufsgruppen abzuschaffen (Gabelstapler zum Beispiel werden künftig wohl autonom durch die Gegend fahren), Berufe zu verändern (Kunden werden einfache Versicherungsprodukte künftig eher übers Internet abschließen und sich per Videoschalte zu komplexeren Produkten beraten lassen und neue Berufe zu schaffen.

Mehr zum Thema

Die 5 wichtigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Grund 1: Jeder vierte Deutsche wird berufsunfähig Die eigene Arbeitskraft einzubüßen, kommt wesentlich häufiger vor,…

In welchem Alter welche BU-Risiken drohen

Aus welchen Gründen erleiden die Menschen eine Berufsunfähigkeit? Dieser Frage ist auch in diesem Jahr…

„Bei Teilzeit läuft der Versicherungsschutz leer“

Pfefferminzia: Warum kann es für Arbeitnehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) problematisch werden, wenn sie in…

Diese Veränderungen stellen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung vor Herausforderungen. Gab es früher mal drei Berufsgruppen, in die Kunden eingeteilt wurden, sind es heute je nach Versicherer mehr als zehn.

Ist eine Einteilung der BU-Kunden in Berufsgruppen heutzutage aber überhaupt noch zeitgemäß? Nein, findet Gerd Kemnitz. „Die Berufsgruppenkataloge der Versicherer enthalten oft nicht die vom Interessenten ausgeübte Tätigkeit, sie sind viel zu pflegeintensiv und dadurch häufig nicht aktuell oder auch unerklärbar fehlerhaft und außerdem sozial ungerecht“, erklärt der Versicherungsmakler.

Unterschiedliche Einstufung für die gleiche Tätigkeit

Ein hartes Urteil. Die fehlende Aktualität und mitunter falsche Einordnung in eine Berufsgruppe veranschaulicht Kemnitz anhand eines Beispiels: „Laut Bundesagentur für Arbeit handelt es sich bei dem Maschinenschlosser und Industriemechaniker um zwei synonyme Berufsbezeichnungen. Ob jemand als Maschinenschlosser oder als Industriemechaniker eingestellt wird, entscheidet also allein der Arbeitgeber. Trotzdem stufen viele Versicherer den Maschinenschlosser deutlich schlechter ein als einen Industriemechaniker, weil sie offenbar ein veraltetes Berufsbild vom Maschinenschlosser haben. Letztlich arbeiten heute aber beide an den gleichen Maschinen und Anlagen“, sagt Kemnitz. Auch der Assekuranzmakler werde in der Regel schlechter eingestuft als der Versicherungsmakler und der Fleischer schlechter als der Metzger.

Für Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg ist es daher die Pflicht des Vermittlers, für den Kunden hier mehr herauszuholen. „Wer dem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz beschaffen möchte, der muss dessen Tätigkeit exakt abfragen und im Rahmen der Risikovoranfrage mit dem Versicherer sprechen, welche bestmögliche Berufsgruppe hier dargestellt werden kann“, so Lehberg.

Der Makler muss aktiv werden

Das habe vor allem zwei Vorteile. Lehberg: „Zum einen lassen sich dann häufig deutliche Beitragseinsparungen für den Kunden darstellen. In einem aktuellen Fall zahlt mein Kunde – von Beruf Einkäufer – für 2.500 Euro BU-Rente anstelle von rund 160 Euro im Monat, nur 103 Euro aufgrund seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsprofil. Hätte ich mich mit seiner Berufsangabe zufriedengegeben, würde er 60 Prozent mehr bezahlen“, erklärt Lehberg.

Der zweite Vorteil sei, dass Kunde und Vermittler durch ein präzises Tätigkeitsprofil unnötige Risiken einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vermeiden könnten. Gerade bei Berufsbezeichnungen, die in Vergleichsprogrammen oder im Tarifrechner nicht hinterlegt seien, ginge das große Ratespiel los. „Mitunter entscheiden sich Makler und Kunde dann für eine Berufsgruppe, die zwar günstig ist, aber nicht wirklich passt. Das könnte im Leistungsfall Ärger geben“, warnt der BU-Profi.

Immer mehr Versicherer geben sich aus diesen Gründen nicht mehr mit der Einteilung ihrer Kunden in starre Berufsgruppen zufrieden, sondern stellen sogenannte Scoring-Fragen, um das Risiko des Kunden individueller einschätzen zu können. Die Zurich schwenkte im August 2019 von der alten Systematik auf ein Scoring-Modell um. „Die Arbeitswelt unterliegt rasanten Veränderungen. Neue Berufe kommen täglich dazu, andere verlieren an Bedeutung. Bestehende Berufe verändern sich stärker und schneller denn je. Menschen mit ähnlichen Berufsbezeichnungen können dennoch sehr unterschiedliche Tätigkeiten ausüben, die wiederum zu unterschiedlichen Risikosituationen führen“, sagt Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktmanagement Leben bei der Zurich. Dem wollte man mit dem neuen Modell Rechnung tragen.

Bei dem Scoring-Verfahren der Zurich werden Angaben des Kunden zur beruflichen Tätigkeit verwendet, um eine Grundeinstufung vorzunehmen. Nach dieser Zuordnung werden mit dem jeweiligen Scoring-Modell für diese Tätigkeit relevanten Kriterien wie Tätigkeitsart (Anteil der Bürotätigkeit), Tätigkeitsstatus (unbefristet angestellt, selbstständig, Student und so weiter), ­Tätigkeitsort, Berufs- und ­Bildungsabschluss (Master, Examen, abgeschlossene Ausbildung) und Führungstätigkeit (Zahl der Mitarbeiter) abgefragt. Runkler: „Durch Beantwortung der Fragen sammelt der Kunde Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann eine kundenindividuelle und damit risikoadäquate Prämie angeboten.“

Scoring-Fragen statt starre Berufsgruppen

Auch bei der Alten Leipziger ist man diesen Schritt gegangen: „Das klassische Berufsgruppenmodell in der bisherigen Form ist unseres Erachtens in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zeitgemäß“, sagt Jens Oliver Martin, Zentralbereichsleiter Produktmanagement Leben bei der Alten Leipziger. Daher hat der Versicherer aus Oberursel die Risikoeinstufung angepasst. Wie? „Neben dem Beruf berücksichtigen wir die Berufsstellung, die berufliche Qualifikation, den Anteil der Bürotätigkeit, eine mögliche Personalverantwortung sowie das Raucherverhalten“, erklärt Martin. „Das neue Verfahren wird dem individuellen Einzelfall gerechter und kann – je nach konkreter Ausgestaltung des Berufs – zu niedrigeren Beiträgen führen.“

Zu deutlich niedrigeren. Zehn Berufsgruppen hat die Alte Leipziger. Dabei reicht die Beitragsspanne von 28,50 Euro in der risikoärmsten Gruppe (für 1.000 Euro BU-Rente bei Eintrittsalter 30, Endalter 65 und einem nicht rauchenden Kunden mit Überschussverwendung Beitragsverrechnung) bis zu 158,11 Euro monatlich in der risikoreichsten Gruppe.

Großer Hebel bei den Prämien

Wie groß der Hebel sein kann, zeigt auch ein Beispiel der LV 1871, die ebenfalls auf Scoring-Fragen setzt. Musterkunde ist der nicht rauchende, ledige Malermeister, der mit 30 Jahren das Produkt Golden SBU des Versicherers mit 1.000 Euro monatlicher BU-Rente bis Endalter 65 abschließt. „Ohne nähere Angaben liegt der Zahlbeitrag für diesen Kunden bei 90,80 Euro im Monat“, erklärt Iris Bauer, Leiterin Produktmanagement und Produktentwicklung bei der LV 1871.

Bei 50 Prozent Bürotätigkeit beziehungsweise aufsichtsführenden Tätigkeiten und der Verantwortung für vier Mitarbeiter reduziert sich der Zahlbeitrag auf 75,04 Euro monatlich. „Bei 90 Prozent Bürotätigkeit und Verantwortung für zehn Mitarbeiter sind es noch 62,21 Euro monatlicher Zahlbeitrag“, so Bauer weiter.

 

Der Markt ist, was die Einschätzung von Berufen angeht, also durchaus in Bewegung. Christina Bay, Hauptabteilungsleiterin Marketing beim Volkswohl Bund, gibt an, dass die Berufsgruppeneinteilung bei dem Dortmunder Versicherer „eigentlich laufend“ auf den Prüfstand kommt. Im Juni wird es im BU-Produkt denn auch Anpassungen geben. Die BU-Berufsklassen sollen von neun auf zehn erweitert werden. Bei den Schülern kommen zwei neue BU-Klassen hinzu, dann sind es insgesamt vier. „Wir tragen damit zu einer noch genaueren Risikoeinordnung bei“, so Bay.

Auch bei der Continentalen, die sich 2015 vom klassischen Berufsgruppenmodell verabschiedet hat und seitdem eine individuelle Risikoeinstufung vornimmt, „prüfen wir die Risikoeinstufung der Berufe regelmäßig in Zusammenarbeit mit unseren Aktuaren, Berufskundlern und Leistungsprüfern“, sagt Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund.

Digitalisierung sorgt für neue Berufe

Das gilt zum Beispiel auch für die möglichen Änderungen, die jetzt die Digitalisierung mit sich bringt. „Verbessert sich das Risiko nachhaltig, dann passen wir unsere Beitragskalkulation für die Zukunft an. Bei einem Beruf, den wir bislang nicht einordnen können, prüfen wir die Einstufung anhand festgelegter Kriterien in Zusammenarbeit mit unseren Fachabteilungen sowie dem Rückversicherer. Gegebenenfalls nehmen wir weitere Berufe in unsere Liste auf“, erklärt Hofmeier.

Bei der Kalkulation müsse man als Versicherer aber auch immer im Blick behalten, dass die Verträge 30 bis 40 Jahre lang laufen. Hofmeier: „Daher gehen wir bei der Einstufung der Berufe etwas konservativer vor und verwenden statistisch valide Daten als Grundlage.“

Der Vertrag passt sich an

So viel zur Antragsstellung. Aber wie sieht es aus, wenn der Vertrag schon läuft? Was passiert, wenn sich der Beruf ändert? „Wer den Beruf wechselt, ist weiter versichert und muss diesen Wechsel nicht nachmelden“, sagt Christina Bay. „Und im Leistungsfall ist der Versicherte bedingungsgemäß immer für die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit abgesichert.“ Der Vertrag passt sich also quasi an die Karriere des Kunden an.

Ist es für Makler trotzdem sinnvoll, den Versicherer zu informieren, wenn er beim Kunden eine gravierende Änderung der Tätigkeit feststellt? „Das kann durchaus Sinn ergeben“, sagt BU-Profi Guido Lehberg. „In aller Regel führt das aber auch zu einer erneuten Risikoprüfung und auf jeden Fall zu einem höheren Eintrittsalter. Da heißt es dann abzuwägen, ob der Kunde nach wie vor gut versicherbar ist und ob die Ersparnis den Aufwand lohnt.“ Besser sei es, wenn die Versicherung bei bestimmten Ereignissen, wie dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung, eine Überprüfung und mögliche Besserstellung der Berufseinstufung ohne erneute Risikoprüfung in den Bedingungen garantiere.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia