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BU-Konflikt: Das sagt Generali Deutschland zu den Vorwürfen

Sie habe sich elf Monate lang nicht gemeldet, wirft eine Kundin mit Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland vor. Die hat sich den Fall nun angesehen und dazu geäußert. Sie schildert die Sache anders.
Zentrale der Generali Deutschland in München
© Generali Deutschland
Zentrale der Generali Deutschland in München

Der Versicherer Generali Deutschland hat sich zu Vorwürfen geäußert, die vor etwa drei Wochen laut wurden. Darin geht es um eine Kundin mit Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), die Leistungen aus ihrem Vertrag beantragt hat.

Die hat sie angeblich bis heute nicht erhalten, und die Generali habe sich seit inzwischen elf Monaten nicht mehr gemeldet, heißt es weiter. Weshalb sich die Kundin an den auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow wandte. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier.

Damals hieß es von der Generali Deutschland, sie müsse den Fall noch zuordnen, weil sie keinen Namen habe. Deshalb könne sie keine Stellung beziehen.

Das ist nun anders, die Stellungnahme liegt uns vor. Darin schildert der Versicherer die Sache ganz anders. Der Vorwurf, man habe sich elf Monate lang nicht gemeldet, entspreche nicht den Tatsachen, teilt er mit.

Und weiter wörtlich: „Nach dem letzten schriftlichen Zwischenbescheid im Februar 2025 mit der Information, dass die Leistungsprüfung noch andauert, gab es im weiteren Jahresverlauf sowohl telefonischen wie auch schriftlichen Kontakt zu der versicherten Person. Dabei ging es unter anderem um noch fehlende Nachweise von Dritten und von der versicherten Person selber. Schließlich gingen gegen Jahresende neue medizinische Unterlagen von der versicherten Person bei uns ein, auf deren Grundlage wir zwischenzeitlich die Leistungsprüfung abschließen konnten.“

Am Ende weist der Versicherer darauf hin, dass es immer wieder lange dauern kann, Leistungen zu prüfen. Insofern äußert er Verständnis: „Deshalb verstehen wir gut, dass längere Bearbeitungszeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Rückfragen oder Unmut führen können.“

Damit widersprechen sich die Aussagen von Kundin und Versicherer. Wie die Sache auf Seiten von Anwalt Jöhnke nun aussieht, haben wir angefragt. Sobald uns Auskünfte vorliegen, reichen wir sie hier nach.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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