Pfefferminzia: Ergibt eine BU-Versicherung für Schüler, Azubis und Studenten überhaupt Sinn?
Gerd Kemnitz: Für Azubis und Studenten ist eine BU-Versicherung in jedem Fall sinnvoll, denn seinen BU-Schutz sollte man aus bekannten Gründen so früh wie möglich beantragen. Außerdem sind in mehreren Tarifen sowohl die Berufsunfähigkeit von Azubis beziehungsweise Studenten, als auch die Bedingungen einer konkreten Verweisung relativ verbraucherfreundlich definiert.
Etwas differenzierter sehe ich das bei Schülern. Den Abschluss einer BU-Versicherung noch als Schüler erachte ich als unbedingt erforderlich, wenn er einen Beruf mit körperlich oder psychisch anstrengender Tätigkeit – Handwerker, Berufskraftfahrer, Lehrer und so weiter – anstrebt. Allerdings gibt es hierfür nur wenige empfehlenswerte Tarife.
Schüler, die einen risikoarmen Beruf erlernen wollen, können sich meist später als Azubi oder Student preiswerter absichern – vorausgesetzt, sie bleiben bis dahin gesund.
Ein typischer Irrtum ist, durch Aufschieben des Vertragsabschlusses könne man einige Beitragsjahre sparen. Das dem nicht so ist, hatte ich an einigen Beispielrechnungen dokumentiert.
Worauf müssen Makler bei der Absicherung dieser Zielgruppe achten?
Natürlich muss man bei der Beratung auch auf die derzeitige Situation des Jugendlichen eingehen. Man darf aber dabei nicht vergessen, dass diese Lern-, Ausbildungs- oder Studienphase nur ein relativ kurzer Abschnitt seines Berufslebens darstellt.
Der BU-Schutz muss aber auch dann noch passen, wenn später der Beruf ausgeübt wird und die statistische Wahrscheinlichkeit eine Berufsunfähigkeit steigt – ganz gleich ob das Studium beispielsweise abgebrochen wurde oder nach erfolgreichem Studium eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ausgeübt wird.
Und der BU-Schutz sollte auch dann in vollem Umfang gelten, wenn die Berufstätigkeit durch Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit unterbrochen wird.
Wie wichtig ist es, die Eltern hier mit ins Boot zu holen?
Natürlich ist das sehr wichtig. Wenn die Eltern nicht davon überzeugt sind, läuft nichts. Und meist ermöglicht ja auch erst das „Sponsoring“ der Eltern den frühzeitigen Vertragsabschluss.
Was gilt überhaupt als Beruf eines Schülers oder eines Studenten?
Für Schüler gibt es nur wenige empfehlenswerte BU-Tarife. Als versicherte Tätigkeit gilt normalerweise die Teilnahme am regulären Schulunterricht, so wie sie zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat. Eine Verweisung auf einen anderen Schultyp sollte ausgeschlossen sein.
Für Studenten gibt es deutlich mehr Tarife, die sich bezüglich der versicherten Tätigkeit wie folgt unterscheiden:
Die Beiträge für Schüler und Studenten sind oft reduziert und die Rente ist gedeckelt. Wie wichtig ist vor diesem Hintergrund die Nachversicherungsgarantie?
Ich bin kein Freund von Tarifen mit reduzierten Beiträgen. Diese Tarife sind zwar zunächst ein paar wenige Jahre sehr günstig – aber später viele Jahre auch deutlich teurer, als der vergleichbare Tarif mit konstanten Beiträgen. Und da bei dieser Zielgruppe die Eltern ohnehin mit im Boot sind, sollten sie ihren Kindern diese spätere Mehrbelastung ersparen.
Gute Nachversicherungsgarantien halte ich bei Schülern, Azubis und Studenten für sehr wichtig. Allerdings sollte die Nachversicherung nicht nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch ohne erneute Prüfung eventuell neu hinzugekommener Berufs- und Freizeitrisiken möglich sein.
Aber mindestens genauso wichtig wie eine Nachversicherungsgarantie ist die Möglichkeit der Beitragsdynamik, um die versicherte Rente jährlich der Inflation anzupassen. Und deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, wenn Versicherer die Beitragsdynamik in ihrer Tarifsoftware auf die für Schüler, Auszubildende und Studenten maximal versicherbaren BU-Renten begrenzen. Den Verantwortlichen sollte doch auch klar sein, dass niemand ewig Schüler, Auszubildende oder Student bleibt und eine Beitragsdynamik danach wichtig ist.
Wie hoch sollte eine BU-Rente für Schüler, Azubis und Studenten sein? Und was kostet das ungefähr?
Wer wirklich sofortigen BU-Schutz haben will, sollte die versicherte BU-Rente schon mindestens mit 1.000 Euro vereinbaren. Wer sich oder seinem Kind aber ausschließlich den guten Gesundheitszustand und/oder die günstige Berufsgruppe für eine spätere Nachversicherung sichern will, kann beispielsweise auch mit 500 Euro monatlich beginnen.
Dem Antragsteller muss jedoch klar sein, dass diese 500 Euro bei einem späteren Ernstfall wenig oder nichts nützen, weil sie auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Und er muss auch die Versicherungsbedingungen verstanden haben, denn nicht bei allen Tarifen kann die günstige Berufsgruppeneinstufung dauerhaft gesichert werden.
Die Beiträge hängen insbesondere von der Berufsgruppeneinstufung ab und damit
• bei Schülern vom besuchten Schultyp und manchmal auch der Klassenstufe;
• bei Azubis vom Ausbildungsberuf und
• bei Studenten von der Studienrichtung und manchmal auch vom erreichten Semester.
Beispiele zu monatlichen Beiträgen für Schüler und Azubis habe ich hier dargestellt.
Dürfen Schüler, Studenten und Azubis zu ihrer BU-Rente noch etwas hinzuverdienen?
Ob und wie viel ein berufsunfähig gewordener Azubi oder Student hinzuverdienen darf, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Entscheidend ist, ob die neu ausgeübte Tätigkeit der Lebensstellung – soziale Wertschätzung und Einkommen – des Versicherten entspricht.
Ist bedingungsgemäß der Beruf versichert, der mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums üblicherweise erreicht wird, dann muss der Versicherte natürlich auch bezüglich der konkreten Verweisung so gestellt werden, als hätte er seine Ausbildung / sein Studium beendet.
Gleiches gilt, wenn die Tätigkeit als Azubi oder Student versichert ist – aber im Rahmen der konkreten Verweisung ausdrücklich die Lebensstellung herangezogen wird, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung / des Studiums erreicht wird.
Problematisch kann es werden, wenn nur die Tätigkeit als Azubi oder Student versichert war – ohne eine Ergänzung der im Rahmen einer konkreten Verweisung zu berücksichtigenden Lebensstellung. Azubis und Studenten haben sicherlich noch nicht die höhere Wertschätzung eines Facharbeiters oder Akademikers und auch ein sehr geringes Einkommen. Dies würde es einem Versicherer erleichtern, auf die konkret ausgeübte Tätigkeit zu verweisen und die BU-Leistungen einzustellen.
Aus gleichem Grund sehe ich auch die BU-Versicherung für Schüler kritisch – es sei denn, durch den frühzeitigen Abschluss soll lediglich der Gesundheitszustand und/oder die günstigere Berufsgruppeneinstufung „eingefroren“ werden.
Wie sieht es bei Policen für diese Zielgruppe eigentlich mit der abstrakten Verweisung aus? Kommt das häufig vor, dass Studenten & Co. abstrakt verwiesen werden?
Mir liegen keine Beispiele für eine abstrakte Verweisung bei diesen Personengruppen vor. Ich glaube auch nicht, dass dies häufig vorkommt, denn glücklicherweise werden nur wenige in solch jungen Jahren berufsunfähig.
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