BGH-Urteil zur BU-Versicherung

Falsch beantwortete Gesundheitsfragen nicht gleich Täuschungsdelikt

Wer eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt, muss zunächst einige Gesundheitsfragen beantworten. Ehrlichkeit ist hier das A und O – sonst riskiert man den Versicherungsschutz. Trotzdem dürfe bei falschen Antworten nicht gleich auf einen Täuschungsversuch geschlossen werden, urteilten kürzlich die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Mehr dazu hier.
© dpa/picture alliance
Die Statue der Justitia: Falschaussagen bei der Gesundheitsprüfung zu machen, heißt nicht gleich, arglistig täuschen zu wollen – so lautet das Urteil des BGH.

Was ist geschehen?

Ein Mann kann seine Arbeit nicht länger ausüben und fordert Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitspolice. Der Versicherer überprüft daraufhin noch einmal seinen Gesundheitsstatus und stößt dabei auf Informationen zu verschwiegenen Behandlungen.

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Zwar gab der Versicherte eine einmalige MRT-Untersuchung an, doch die Versicherung findet heraus, dass es nicht bei dem einen Mal blieb. Allerdings verschwieg der Mann das im Rahmen seiner Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Der Versicherer weigert sich daher zu zahlen und wirft dem Versicherten arglistige Täuschung vor. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Frankfurt am Main gibt der Versicherung Recht und weist die Klage ab. Das Oberlandesgericht ebenso. Erst durch die Revision vor dem Bundesgerichtshof zeigt sich: Der Mann hat zwar tatsächlich gegen die Konditionen des Vertrags verstoßen, doch eine arglistige Täuschung könne man ihm trotzdem nicht vorwerfen, so die Richter (Aktenzeichen IV ZR 30/16).

Die Begründung: Arglist setze darüber hinaus voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen wird. Um das zu beweisen, habe der Versicherer zu wenig nachgeprüft.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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