BGH-Urteil

Bei teilweiser Arbeitsfähigkeit gibt’s keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld

Hat ein Versicherter, der im sogenannten Hamburger Modell wieder ins Arbeitsleben eingegliedert wird, weiter Anspruch auf Krankentagegeld? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH). Wie das Urteil ausgefallen ist, lesen Sie hier.
1448632440.BGH_Karlsruhe_Joe_Miletzki-1
© Joe Miletzki
Der BGH in Karlsruhe.

Unter dem Hamburger Modell versteht man die stufenweise Wiederaufnahme der vorherigen Berufstätigkeit. Und genau hier setzt der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil an.

Der BGH verneint nämlich einen weiteren Anspruch (Aktenzeichen IV ZR 54/14). Der Grund: Es fehle an einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Versicherte seinen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung wieder teilweise nachgehen könne. Entscheidend sei dabei, ob die Tätigkeit ihrer Art nach der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entsprach. Auf den Umfang käme es nicht an.

Mehr zum Thema

KI ersetzt den Vermittler nicht. Sie entlarvt ihn.

Jede Diskussionsrunde über Künstliche Intelligenz (KI) in unserer Branche endet mit demselben Satz: Der Mensch…

Erkrankung, Unfall & Co: Was zur Überschuldung der Bürger führt

Erkrankung, Sucht oder Unfall sind mit 18 Prozent Hauptauslöser einer Überschuldung von Menschen hierzulande. Dicht…

Jeder zweite Babyboomer geht vorzeitig in Rente

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat analysiert, wann die Babyboomer – hierzu zählen die…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert