Bauarbeiter: Für Berufsbereiche mit höherem Risikopotenzial eignen sich Grundfähigkeitsversicherungen © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 24.03.2015 um 14:42
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Neben und alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es gute Möglichkeiten, um sich für den Fall der Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die Zurich Versicherung bietet das gesamte Spektrum.

Ein Sturz, ein komplizierter Bruch, Krankenhaus, Reha. An Computerarbeit ist auf absehbare Zeit nicht zu denken. Was passiert, wenn man durch einen Unfall langfristig nicht mehr arbeiten kann? Wie sich gegen ein solches Risiko absichern? Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) existiert mittlerweile eine ganze Palette an alternativen Angeboten, um dieser Vorstellung etwas von ihrem Schrecken zu nehmen.

Die Auswahl reicht von Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz bis hin zu in der Öffentlichkeit noch weniger bekannten Angeboten wie der Schwere-Krankheiten-Versicherung oder der Grundfähigkeitsversicherung. Deren Vorteil ist: Der Verlust von Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen ist leichter nachzuweisen als die abstrakte „Berufsunfähigkeit“. Und der Ausfall dieser Grundfähigkeiten ist bei der Police konkret abgesichert.

Absicherung mit kleinerem Budget

Die Grundfähigkeitsabsicherung ist vor allem als preiswerte Alternative geeignet, wenn das finanzielle Budget begrenzt ist. Und es ist für diejenigen interessant, die keinen anderen Schutz im Fall des Verlusts ihrer Erwerbsfähigkeit bekommen. Das betrifft einerseits Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen wie Handwerker, aber auch Berufseinsteiger oder junge Familien mit Kindern.

„Mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief bieten wir jetzt neben der BU und Schwere-Krankheiten-Vorsorge die gesamte Palette der Arbeitskraftsicherung“, unterstreicht Marcus Nagel, Zurich Vorstand für das Lebensversicherungsgeschäft. „Der Grundfähigkeits-Schutzbrief bietet eine gute Möglichkeit für alle, die einen sinnvollen Basisschutz zum erschwinglichen Preis wollen“, so Nagel weiter.

Der Grundfähigkeits-Schutzbrief der Zurich Versicherung zeichnet sich durch Produkteigenschaften aus, die von der Berufsunfähigkeit abgeleitet sind. Hierzu zählt die Definition, dass geleistet wird, wenn eine Beeinträchtigung zum Beispiel beim Sehen, Sprechen oder Autofahren voraussichtlich für sechs Monate besteht – und nicht erst bei einem Prognosezeitraum von zwölf Monaten und mehr. Die Zurich Versicherung zahlt ab dem Zeitpunkt des Eintretens und so lange diese anhält. Ob der Kunde in dieser Zeit weiter arbeiten kann und wie es zur Beeinträchtigung kam, spielt dabei keine Rolle.

„Auf Wunsch des Kunden bieten wir auch eine berufliche Beratung oder Hilfen für anstehende Rehabilitationsmaßnahmen an“, erklärt Nagel. Darüber hinaus können die Versicherten ihren Schutz noch weiter erhöhen, wenn sich ihre Lebensumstände ändern – beispielsweise durch eine Heirat oder wenn sie Kinder bekommen. „Bei dieser Nachversicherungsgarantie wird bei uns auf eine neuerliche Gesundheitsprüfung verzichtet“, kommentiert Zurich Vorstand Nagel.

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